Notizpapier mit Glühbirne
Die aktualisierten Antragsrichtlinien können bei den jeweiligen Förderangeboten heruntergeladen werden. © Unsplash/Absolutvision

Mit 4. November aktualisiert der FWF die Antragsrichtlinien seiner Förderprogramme mit Anpassungen in folgenden Bereichen:

  • Wegfall der Förderbarkeit der CO2-Kompensation bei projektspezifischen Flugreisen für alle seit dem 30. September 2024 bewilligten Forschungsprojekte.
  • Ergänzung der Förderbarkeit von Reparaturen für projektspezifisch benötigte Geräte, die an der Forschungsstätte vorhanden und reparaturbedürftig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Geräte nicht Teil der allgemeinen Infrastruktur der Forschungsstätte sind und somit nicht anderweitig genutzt werden.
  • Kleinere Änderungen bei der Darstellung der bisherigen Forschungsleistungen im CV und Präzisierungen bei der Beschreibung der formalen Antragskriterien.

Die aktualisierten Antragsrichtlinien können bei den jeweiligen Förderangeboten heruntergeladen werden.

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