Es ist eine Grundlage der modernen Wissenschaft, dass Ergebnisse repliziert, verifiziert, falsifiziert und/oder für andere Zwecke wiederverwendet werden können. Im digitalen Zeitalter bedeutet dies den freien Zugang zu Forschungsdaten im Internet unter Berücksichtigung der Rechte an geistigem Eigentum und ethischer Normen.

Der Österreichische Wissenschaftsfonds FWF erwartet bei Projekten, die ab 1. Jänner 2019 nach den neuen Richtlinien bewilligt werden, den offenen Zugang zu Forschungsdaten und ähnlichen Materialien, die mithilfe von FWF-Mitteln erhoben und/oder analysiert werden:

  • Für Forschungsdaten, die den wissenschaftlichen Publikationen des Projekts zugrunde liegen, ist der offene Zugang verpflichtend. Das sind alle Daten, die zur Reproduktion und Überprüfbarkeit der Ergebnisse der Publikationen erforderlich sind, einschließlich der zugehörigen Metadaten. Diese Daten sollen schnellstmöglich veröffentlicht werden, jedoch spätestens zusammen mit der entsprechenden wissenschaftlichen Publikation. Sollte aus rechtlichen, ethischen oder anderen Gründen ein offener Zugang zu diesen Daten nicht oder nur teilweise möglich sein, ist das im Daten-Management-Plan (DMP) zu begründen (siehe Forschungsdatenmanagement).
  • Der freie Zugang zu allen anderen Forschungsdaten aus einem Projekt steht im Ermessen der Projektleitung. Das sind unter anderem kuratierte Daten, die nicht direkt einer Veröffentlichung zugeordnet werden können, oder Rohdaten, einschließlich der zugehörigen Metadaten. In jedem Fall sind auch solche Daten im DMP zu beschreiben (siehe Forschungsdatenmanagement).

Kriterien für offene Forschungsdaten

Alle Forschungsdaten und ihre Metadaten müssen auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein (siehe FAIR-Prinzipien). Weiters müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden:

Acknowledgement

Wie bei Publikationen üblich, ist auch für Forschungsdaten (z. B. in den Metadaten) der FWF zu nennen. Auf folgende konsistente Nennung muss dabei strikt geachtet werden: Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]

Dokumentation

Die Open-Access-Aktivitäten und die Erfüllung der Open-Access-Policy müssen im Endbericht an den FWF nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Angabe der persistenten Identifikatoren (z. B. DOI), unter denen die Forschungsdaten eingesehen und heruntergeladen werden können.

Beratung & Kontakt

Katharina Rieck MA MA
katharina.rieck(at)fwf.ac.at
+43 676 834 87 8314

 

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