Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und Non-Profit-Organisationen, die auf dem Gebiet der Forschung zur Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren tätig sind.
Förderziele
Die kommende Ausschreibung zielt darauf ab, die Tiergesundheit und den Tierschutz zu verbessern, indem innovative Forschung zur Entwicklung neuer und verbesserter Technologien unterstützt wird und grundlegende sozioökonomische Fragen im Zusammenhang mit der Prävention, Erkennung, Bewertung und Bewältigung von Problemen der Tiergesundheit und des Tierschutzes behandelt werden.
Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für das FWF-Programm Einzelprojekte.
Informationen zur aktuellen Ausschreibung (Ausschreibungsthemen)
Thema 1: Neuartige Technologien für Prävention, Erkennung, Bewertung und Management von Tiergesundheit und Tierschutz
Dieser Themenbereich umfasst Forschungsprojekte, die sich auf die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer Technologien zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes konzentrieren, dazu zählen folgende Beispiele:
- Diese Technologien könnten von der genomischen Gesundheitsüberwachung und verbesserten Krankheitsdiagnoseverfahren bis hin zu neuartigen oder verbesserten Impfstoffen und Impfstoffplattformen reichen.
- Die Entwicklung neuer Technologien zur Überwachung und Verbesserung des Tierschutzes könnte zum Beispiel die Entwicklung von Sensoren, Entscheidungshilfen oder innovativen Tierhaltungs- und Aquakultursystemen umfassen.
Thema 2: Grundlagenforschung für Tiergesundheit und Tierschutz
Dieser Themenbereich umfasst Forschungsarbeiten zu biologischen, immunologischen und physiologischen Mechanismen, die die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren beeinflussen, dazu zählen folgende Beispiele:
- Erkenntnisse zu Krankheitserregern (Bakterien, Parasiten, Viren, Pilze oder Prionen, die erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen oder ein hohes Risiko der Übertragung auf den Menschen darstellen), Wechselwirkungen mit dem Mikrobiom des Wirts, Diagnostik, Immunologie und zur Grundlage von Tierschutzindikatoren wie normales Verhalten, positiver emotionaler Zustand, Wärmekomfort, Bewegungsfreiheit, Abwesenheit von Krankheiten usw.
Thema 3: Tiergesundheit/Tierschutz und Gesellschaft
Dieser Themenbereich umfasst soziale, wirtschaftliche oder ethische Studien, in denen untersucht wird, wie sich Krankheitserreger, neue Technologien oder ein verbesserter Tierschutz auf Landwirte, Fischer, Aquakulturproduzenten, Verbraucher oder die Produktionskette auswirken könnten. Dazu gehören auch Studien, die sich mit dem menschlichen Verhalten in Bezug auf die Biosicherheit, die Wahrnehmung des Tierschutzes und die Auswirkungen auf die Nachfrage sowie auf die Kommunikation mit Landwirten und Erzeugern konzentrieren, um das Bewusstsein und die Anerkennung von Tierschutz und Tierwohl zu verbessern (z. B. um die Akzeptanz der Politik zu verbessern, den Übergang zu einer nachhaltigen Produktion zu erleichtern).
Themen, die in dieser Ausschreibung nicht eingereicht werden können:
- Verbesserung der menschlichen Gesundheit
- Begleittiere
- Durch Lebensmittel übertragene Krankheitserreger
- Antimikrobielle Resistenz (AMR) im Zusammenhang mit der öffentlichen/menschlichen Gesundheit
- Sozioökonomische Projekte, die die Tiergesundheit nicht einbeziehen
- Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel
Jeder Antrag muss von mindestens drei und maximal acht Partnergruppen aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist und der finanzielle Anteil eines Landes 60 % nicht überschreiten darf. Begutachtungskriterien sind unter anderen die wissenschaftliche Exzellenz und die gesellschaftspolitische Relevanz (inklusive Einbindung von Interessenvertretungen).
Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert.
Die Partnerschaft umfasst 30 Förderorganisationen aus 24 europäischen Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Die aktuelle Liste der potenziellen Teilnehmerländer finden Sie auf der EUPAHW-Website.
Vergabe
Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats
Informationen zur Antragstellung
Als Erstes muss ein Konzeptantrag elektronisch über das EUPAHW-Einreichtool eingereicht werden.
Andere Methoden oder Mittel der Einreichung werden nicht akzeptiert. Der Konzeptantrag kann bis zum Ende der Einreichfrist beliebig oft aktualisiert und erneut eingereicht werden, jedoch nicht nach Ablauf der Frist.
Im EUPAHW-Einreichtool wird eine PDF-Vorlage für den Konzeptantrag zur Verfügung gestellt, die lediglich der Information dient. Den Antragsteller:innen wird dringend empfohlen, von Beginn ihrer Bewerbung an direkt im Einreichtool zu arbeiten.
Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.
- Einreichung Konzeptanträge: 8. Mai bis 8. Juli 2024 (14:00 Uhr Lokalzeit Wien)
- Einreichung Vollanträge: November 2024 bis 4. Februar 2025 (14:00 Uhr Lokalzeit Wien)
- Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich im Juli 2025
Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte) eingereicht werden.
In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 9. Juli 2024, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien).
Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „PIN – Internationale Projekte“ gewählt werden (bis spätestens 5. Februar 2025, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien).
Beide Schritte sind verpflichtend.
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF
Weitere Informationen
- Die Antragstellung wurde von einer Ad-personam-Förderung auf Förderung über Forschungsinstitutionen (PROFI) umgestellt. Bitte beachten Sie, dass im PROFI-Modus die Einreichung erst mit der Freigabe durch die Forschungsstätte abgeschlossen ist; hierzu muss die Forschungsstätte beim FWF registriert sein.
- Details finden Sie auf der EUPAHW-Website.
- Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderorganisation. Sie finden die Kontaktstellen der Förderorganisationen sowie die nationalen bzw. regionalen Regelungen der einzelnen Förderorganisationen im Call-Text auf der EUPAHW-Website.
- Kontaktdaten EUPAHW-Call-Sekretariat:
ptj-pahw(at)fz-juelich.de
D-52425 Jülich
EUPAHW-Einreichtool: https://eupahw.ptj.de/
EUPAHW-Website: www.EUPAHW.eu