Wissenschaftliche Qualität als oberste Maxime – der FWF entscheidet auf Basis eines internationalen Peer-Review-Verfahrens
Der FWF bietet allen Forschenden und ihren Ideen die gleichen Chancen, eine Förderung zu erhalten. Internationale Gutachten sind die Basis für alle Förderentscheidungen, mit dem Ziel, eine faire und transparente Auswahl zu gewährleisten. Ob ein Antrag finanzielle Förderung erhalten soll, lässt sich erst nach der wissenschaftlichen Begutachtung beantworten. Der FWF holt knapp 5.000 Gutachten pro Jahr aus rund 65 Ländern ein, der Großteil davon aus führenden Forschungsnationen wie den USA, Großbritannien oder Deutschland. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt auf Empfehlung der wissenschaftlichen Referent:innen, die in ihren jeweiligen Fachbereichen hohe Expertise besitzen. Die Auswahl der Anträge erfolgt nach genauen Verfahrensregeln, um Interessenkonflikte und Befangenheiten ausschließen zu können. Zu diesen Prinzipien zählen die Forschungstätigkeit außerhalb Österreichs, eine akademische Position auf Augenhöhe mit dem:der Antragsteller:in und eine thematische Fachkompetenz.
Begutachtungs- und Bewertungskriterien
Gleiche Chancen für alle Antragstellenden herzustellen hat oberste Priorität. Die Anträge werden von den Gutachter:innen ausschließlich auf Basis des angestrebten Erkenntnisgewinns beurteilt, nichtwissenschaftliche Kriterien wie Alter oder Geschlecht spielen keine Rolle. Gleichzeitig zielt der FWF darauf ab, ein möglichst breites Spektrum an wissenschaftlichen Leistungen einzubeziehen. Um darüber hinaus der Vielfalt an Karrierewegen zu entsprechen, können Karriereunterbrechungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt der Begutachtung eines Förderantrags:
- Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
- Innovationsgrad und Erkenntnisgewinn
- Wissenschaftliche Qualifikation aller beteiligten Forschenden
- Machbarkeit
Als Unterzeichner des Agreement on Reforming Research Assessment gibt der FWF im Rahmen der Begutachtung der bisherigen Forschungsleistungen vor, Metriken wie Journal Impact Factor, Article Influence Score, h-index oder Ähnliches nicht zu berücksichtigen.
Die programmspezifischen Begutachtungskriterien finden Sie in den jeweiligen Antragsrichtlinien.