Publikationskosten für den freien Zugang (Open Access) zu begutachteten Zeitschriftenartikeln, Sammelbandbeiträgen o. Ä., die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen, werden seit 1. Jänner 2024 zusätzlich zum bewilligten Projektbudget mittels Open-Access-Pauschale (OAP) finanziell unterstützt.

Zielgruppe

Das Förderangebot richtet sich an österreichische Forschungsstätten, an denen in den vorangegangenen fünf Jahren FWF-Projekte bewilligt wurden.

Förderziele

Die OAP wird einmal jährlich an österreichische Forschungsstätten vergeben und dient der Unterstützung der Finanzierung von Open-Access-Publikationen, die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten resultieren.

Förderhöhe

Die OAP errechnet sich anteilig pro Forschungsstätte anhand des jährlichen FWF-Neubewilligungsbudgets.

Voraussetzungen

Um die Open-Access-Pauschale des FWF zu erhalten, müssen österreichische Forschungsstätten, an denen in den vorangegangenen fünf Jahren vom FWF Projekte bewilligt wurden, den Open-Access-Pauschal-Vertrag unterzeichnen. Setzen Sie sich als Forschungsstätte mit oap(at)fwf.ac.at in Verbindung, wenn Sie an der Unterzeichnung des OAP-Vertrags interessiert sind.  

Fördergeber

Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF

Weitere Informationen

Die Open-Access-Pauschale löste am 1. Jänner 2024 das Programm Referierte Publikationen ab. Bitte wenden Sie sich als Autor:in ab 2024 noch vor Einreichung eines Artikels bei einer Zeitschrift oder auf einer Publikationsplattform direkt an Ihre Forschungsstätte, um mehr über die möglichen Open-Access-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen zu erfahren.

Ausschreibung

Die Open-Access-Pauschale löste ab 1. Jänner 2024 das Programm Referierte Publikationen ab.

Beratung und Kontakt

Katharina Rieck MA MA
oap(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8314

Open-Access-Kontaktstellen an Forschungsstätten
Programmspezifische FAQ – Allgemein

Was ist die Open-Access-Pauschale (OAP) des FWF?

Publikationskosten für den freien Zugang (Open Access) zu begutachteten Zeitschriftenartikeln, Sammelbandbeiträgen o. Ä., die gänzlich oder teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen, können zusätzlich zum bewilligten Projektbudget mittels Open-Access-Pauschale (OAP) gefördert werden. Die Open-Access-Pauschale löst ab dem 1. Jänner 2024 die bisherigen Abwicklungsprozesse und Richtlinien des Programms Referierte Publikationen vollständig und für alle Projekte unabhängig vom Bewilligungsdatum ab.

Die OAP wird einmal jährlich an die österreichischen Forschungsstätten vergeben. Sie errechnet sich anteilig anhand des FWF-Neubewilligungsbudgets und dient der Unterstützung von FWF-geförderten Wissenschaftler:innen bei der Einhaltung der Open-Access-Policy des FWF. Die Förderung mittels OAP entspricht der Förderstruktur von PROFI, wonach die österreichischen Forschungsstätten die Mittel verwalten.

Erhält jede österreichische Forschungsstätte eine Open-Access-Pauschale?

Voraussetzung für den Erhalt der OAP ist das Einwerben von FWF-Projektmitteln in den vorangegangenen fünf Jahren und die Unterzeichnung des OAP-Vertrags des FWF. Bitte wenden Sie sich als österreichische Forschungsstätte an oap(at)fwf.ac.at, wenn Sie den Vertrag unterzeichnen wollen.

Wann und wie oft wird die OAP ausbezahlt?

Die OAP wird jeweils am Anfang des Jahres an österreichische Forschungsstätten, die den OAP-Vertrag unterzeichnet haben, ausbezahlt. Die erste Auszahlung der OAP findet Anfang 2024 statt.

​​​​​​​Welche Voraussetzungen müssen Publikationen erfüllen, damit sie im Rahmen der OAP finanziert werden können?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:

„This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“

Für Publikationen auf Deutsch: „Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“

  • Voraussetzung ist außerdem eine aufrechte Affiliierung des:der korrespondierenden Autor:in mit der Fördernehmerin, das heißt mit der österreichischen Forschungsstätte, die die OAP verwaltet. Der:Die korrespondierende Autor:in („corresponding author“) ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Die österreichischen Forschungsstätten sind berechtigt, für die Finanzierung von Publikationen durch die OAP zusätzliche Kriterien festzulegen, wenn diese Kriterien den OAP-Vertragsbestimmungen nicht widersprechen.

Welche Kosten können mittels OAP abgerechnet werden?

Die OAP dient der Einhaltung der Open-Access-Policy des FWF und muss zur Deckung von Kosten für das Open-Access-Publizieren verwendet werden. Unter anderem fallen folgende Kosten darunter:

  • Kosten für begutachtete Publikationen mit „CC BY“-Lizenz in DOAJ-gelisteten Gold-Open-Access-Zeitschriften („fully open access“);
  • Gebühren für Diamond-Open-Access-Plattformen und alternative Open-Access-Publikationsplattformen, wenn die Publikationen mit „CC BY“-Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden;
  • Gebühren für bilaterale sowie konsortial-nationale transformative Open-Access-Abkommen, an denen die Fördernehmerin, das heißt die Forschungsstätte, beteiligt ist und die bis 31. Dezember 2024 mit Verlagen abgeschlossen wurden. Publikationen im Rahmen von transformativen Open-Access-Abkommen müssen mit „CC BY“-Lizenz und ohne Embargofrist veröffentlicht werden. Die Unterstützung dieser bis Ende 2024 verhandelten transformativen Abkommen ist bis maximal 31. Dezember 2027 möglich.

Welche Kosten können mittels OAP nicht abgerechnet werden?

Die FWF-OAP kann nicht zur Unterstützung folgender Kosten verwendet werden:

  • Kosten für Open-Access-Veröffentlichungen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access), es sei denn, sie sind Teil von transformativen Open-Access-Abkommen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass Kosten für Artikel in transformativen Open-Access-Journals nur im Rahmen von transformativen Abkommen finanziert werden können (vergleiche Hybrid Open Access).
  • Andere mit der Veröffentlichung verbundene Kosten, die nicht dem offenen Zugang unterliegen (z. B. page charges, colour charges, cover charges).
  • Kosten für zeitverzögertes oder nachträgliches Open Access einer Publikation.
  • Kosten für den Lesezugang.
  • Kosten für Publikationen mit anderen Lizenzen als der „CC BY“-Lizenz.
  • Kosten für bilaterale sowie konsortial-nationale transformative Open-Access-Abkommen, an denen die Fördernehmerin, das heißt die Forschungsstätte, beteiligt ist und die nach dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
  • Open-Access-Gebühren im Zusammenhang mit begutachteten Monografien, gesamte Sammelbände oder gesamte Special Issues. Diese Kosten können weiterhin über das FWF-Programm Buchpublikationen​​​​​​​ abgerechnet werden.
  • Kosten für Tätigkeiten, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Fördernehmerin liegen.
  • Kosten für die administrative Verwaltung von Open-Access-Kosten (z. B. Personalkosten).

Können Buchpublikationen auch mittels OAP abgerechnet werden?

Nein, Buchpublikationen (z. B. Monografien, Sammelbände) werden weiterhin über das Programm zur Förderung von Buchpublikationen​​​​​​​ abgewickelt.

Kann die OAP auch für Diamond-Open-Access-Journals verwendet werden?

Forschungsstätten können die Mittel der OAP auch für die Finanzierung von Diamond-Open-Access-Modellen und alternative Open-Access-Publikationsplattformen verwenden.

Programmspezifische FAQ – Für Autor:innen

An wen wende ich mich bei Fragen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen, die aus meinem FWF-Projekt resultieren?

Bitte wenden Sie sich noch vor der Einreichung eines Manuskripts direkt an Ihre Forschungsstätte (z. B. Bibliothek oder Forschungsservice), um mehr über die möglichen Open-Access-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen zu erfahren.

Eine Liste der Kontaktstellen finden Sie unter „Open-Access-Kontaktstellen an Forschungsstätten“.

Mein FWF-Projekt ist bereits beendet und es ist noch eine daraus resultierende Open-Access-Publikation entstanden. Wie gehe ich vor?

Bitte wenden Sie sich noch vor der Einreichung eines Manuskripts direkt an Ihre Forschungsstätte (z. B. Bibliothek oder Forschungsservice), um mehr über die möglichen Open-Access-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen zu erfahren.

Eine Liste der Kontaktstellen finden Sie unter „Open-Access-Kontaktstellen an Forschungsstätten“.

Bis wann kann ich um Finanzierung von Publikationskosten mittels Refundierungsantrag (PUR-Antrag) beim FWF ansuchen?

Die Open-Access-Pauschale löst ab 1. Jänner 2024 die bisherigen Abwicklungsprozesse des Programms Referierte Publikationen vollständig und für alle Projekte unabhängig vom Bewilligungsdatum ab. Refundierungsanträge (PUR-Anträge) können nur mehr bis 31. Dezember 2023 beim FWF eingereicht werden.

Wo finde ich die Open-Access-Policy des FWF für begutachtete Publikationen?

Die Open-Access-Policy des FWF für begutachtete Publikationen ist auf der FWF-Website zu finden.

​​​​​​​Ich habe ein Erwin-Schrödinger-Stipendium und bin derzeit in der Auslandsphase. An wen wende ich mich bezüglich finanzieller Unterstützung meiner Open-Access-Publikationen?

Als Schrödinger-Stipendiat:in in der Auslandsphase wenden Sie sich bitte vor der Einreichung beim Verlag an oap(at)fwf.ac.at. Sofern Sie sich bereits in der Rückkehrphase befinden, wenden Sie sich bitte an Ihre österreichische Forschungsstätte (z. B. Bibliothek oder Forschungsservice).

​​​​​​​Das FWF-Projekt, aus dem meine Publikation resultiert, wurde bereits beendet und ich habe kein Dienstverhältnis an einer österreichischen Forschungsstätte mehr. Wie gehe ich vor?

Voraussetzung für die Übernahme von Open-Access-Publikationskosten im Rahmen der OAP ist, dass der:die korrespondierende Autor:in mit der Fördernehmerin, das heißt der österreichischen Forschungsstätte, die die OAP verwaltet, affiliiert ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an oap(at)fwf.ac.at.

​​​​​​​Ich habe mit meinem FWF-Projekt innerhalb von Österreich einen Forschungsstättenwechsel vollzogen. An wen wende ich mich bezüglich Finanzierung von Open-Access-Publikationskosten?

Bitte wenden Sie sich immer an Ihre aktuelle Forschungsstätte (z. B. Bibliothek oder Forschungsservice), um mehr über die möglichen Open-Access-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen zu erfahren.

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