Die European Rare Diseases Research Alliance (ERDERA) wurde gegründet, um die Koordinierung der Forschung europäischer, assoziierter und außereuropäischer Länder auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten weiter zu unterstützen und die Ziele des International Rare Diseases Research Consortium (IRDiRC) umzusetzen. Diese Maßnahmen folgen auf die fünf gemeinsamen transnationalen Ausschreibungen zur Einreichung von Forschungsprojekten im Bereich seltener Krankheiten, die das European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) seit 2019 veröffentlicht hat. Die erste Ausschreibung „Pre-clinical therapy studies for rare diseases using small molecules and biologicals – development and validation“ läuft bis zum 13. Februar 2025 (Konzeptanträge) bzw. 9. Juli 2025 (Vollanträge).

Zielgruppe

Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen tätig sind.

Förderziele

ERDERA hat zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlergehen von 30 Millionen Menschen, die in Europa mit einer seltenen Krankheit leben, zu verbessern, indem es Europa bei Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten an die Weltspitze führt und den Patient:innen mit seltenen Krankheiten durch bessere Prävention, Diagnose und Behandlung konkrete gesundheitliche Vorteile bringt.

Förderdauer und Förderhöhe

Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für die FWF-Programme Einzelprojekte und Klinische Forschung.

Informationen zur aktuellen Ausschreibung „Pre-clinical therapy studies for rare diseases using small molecules and biologicals – development and validation“

Ziel dieser Ausschreibung ist die Unterstützung interdisziplinärer, transnationaler Kooperationen zur Entwicklung neuer, innovativer Therapien für seltene Erkrankungen, aufbauend auf früheren Calls des Joint European Programme on Rare Diseases (EJP RD). Gefördert werden präklinische Studien mit kleinen Molekülen oder biologischen Wirkstoffen mit Schwerpunkt auf Therapien, die sich in klinische Anwendungen umsetzen lassen:

  • Entwicklung von präklinischen Therapien unter Verwendung von Zell-, Organoid- oder Tiermodellen
  • Identifizierung von Biomarkern, die mit der therapeutischen Wirksamkeit korrelieren
  • Präklinische Proof-of-Concept-Studien, die pharmakologische Aktivität und Sicherheitsdaten zeigen

Gentherapien, seltene neurodegenerative Krankheiten wie Alzheimer und seltene Krebsarten sind von diesem Call ausgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und die Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftler:innen werden dringend empfohlen, um ein kooperatives und integratives Forschungsumfeld zu fördern.

Jeder Antrag muss von mindestens vier und maximal sechs Partnern aus mindestens vier teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist.

Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert.

Förderorganisationen aus über 30 Ländern, darunter Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien und alle baltischen Staaten, planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der Teilnehmerländer finden Sie auf der ERDERA-Website.

Vergabe

Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats

Informationen zur Antragstellung

Die Einreichung muss im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der ERDERA-Website verfügbar.

Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.

  • Einreichung Konzeptanträge: 10. Dezember 2024 bis 13. Februar 2025 (14:00 Uhr MEZ)
  • Einreichung Vollanträge: voraussichtlich bis 9. Juli 2025 (14:00 Uhr MEZ)
  • Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich im Dezember 2025

Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte) eingereicht werden. In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 14. Februar 2025, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „PIN – Internationale Projekte“ gewählt werden (voraussichtlich bis spätestens 10. Juli 2025, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien). 

Bitte beachten Sie, dass die Freigabe durch die Forschungsstätte zu den angeführten Deadlines erfolgt sein muss. Forschungsstätten müssen dazu im Forschungsstätten-Portal des FWF registriert sein.

Beide Schritte sind verpflichtend. 

Fördergeber 

Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF

Weitere Informationen

Details finden Sie auf der ERDERA-Website.

Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderorganisation. Sie finden die Kontaktstellen der Förderorganisationen sowie die nationalen bzw. regionalen Regelungen der einzelnen Förderorganisationen in den Richtlinien auf der ERDERA-Website.

Bitte beachten Sie:

Konzeptanträge vom 10.12.2024 bis 13.02.2025 (14:00 Uhr MEZ)

Vollanträge voraussichtlich bis 09.07.2025 (14:00 Uhr MEZ)

Einreichung

10.12.2024 bis 13.02.2025 (14:00 Lokalzeit Wien)

Beratung und Kontakt

Mag. Dr. Doris Lucyshyn
doris.lucyshyn(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8502

Veranstaltung(en)

17.12.2024: Webinar für interessierte Antragsteller:innen

Nach oben scrollen