Integrität und Ethik sind integrale Bestandteile des Forschungsprozesses und Qualitätsmerkmale exzellenter Forschung nach höchsten internationalen Maßstäben. Der FWF hat sich den Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie international etablierten ethischen Standards in der Fördervergabe verpflichtet. Darüber hinaus ist der FWF bestrebt, mögliches Fehlverhalten möglichst rasch zu erkennen und aufzuklären sowie etwaige nötige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Eine offene Kommunikation im FWF bildet die Grundlage für die Meldung und die Aufklärung von Fehlverhalten. Der FWF ermutigt daher alle Forschenden und Stakeholder, vermutetes Fehlverhalten unverzüglich zu melden, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Wissenschaftliches Fehlverhalten mit FWF-Bezug
- Fehlverwendung von bewilligten FWF-Fördermitteln
- Korruption/Interessenkonflikte mit FWF-Bezug
- Alle Formen von Diskriminierung
Der FWF stellt zu diesem Zweck auf Basis der EU-Whistleblowing-Richtlinie sowie des nationalen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) ein webbasiertes Hinweisgeber:innensystem zur Verfügung, mit dem schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet werden können. Es ist rund um die Uhr und von jedem Standort aus zugänglich. Die Anonymität der Hinweisgeber:innen ist dabei im vollen Umfang sichergestellt, korrekte Meldungen bieten vollen Schutz. Es können aber auch Meldungen in nicht anonymisierter Form abgegeben werden. Bewusste Falschmeldungen können jedoch arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bitte beachten Sie, dass nur Hinweisgeber:innen, die Rechtsverletzungen in den in § 3 Abs. 2 bis 4 HinweisgeberInnenschutzgesetz genannten Bereichen melden, durch das HSchG geschützt sind. Beschwerden anderer Art können gemeldet werden, fallen aber nicht in den Schutzbereich des HSchG. Um Ihren gesetzlichen Schutz zu gewährleisten, werden wir jeden gemeldeten Hinweis, unabhängig von der gewählten Auswahlkategorie, sorgfältig prüfen und gegebenenfalls entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege leiten.
Sollten nach eingegangener Meldung Abklärungen nötig sein, kann dies unter Umständen etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Ebenfalls erlauben wir uns, Sie gegebenenfalls erneut zu kontaktieren, wenn weitere Informationen nötig sein sollten. Wir werden so rasch wie möglich mit einer Antwort auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zur Forschungsintegrität und zum Verfahren bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens finden Sie im Bereich Forschungsintegrität und Forschungsethik.