Auch Fördereinrichtungen müssen sich mit unconscious bias und, damit verbunden, mit den Folgen unbewusster Vorurteile auseinandersetzen. An erster Stelle steht dabei für Evaluator:innen das Bewusstmachen der Bedeutung und Wirkung von unconscious bias im Endscheidungsverfahren.
Der FWF hat sich dazu verpflichtet, ein faires und objektives Bewertungssystem sicherzustellen, das sich allein an der Forschungsleistung und am Wettbewerb orientiert. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung sind empirische Befunde, die zeigen, dass die gleiche Leistung von Frauen und Männern oft unterschiedlich bewertet wird.
Der FWF bewertet die wissenschaftliche Leistung der Antragsteller:innen entsprechend der Programmkategorie, den dort enthaltenen Programmzielen und den formulierten Bewertungskriterien. Er stellt im Rahmen der Entscheidungen den Zusammenhang zwischen dem akademischen Lebensalter, der Karrierestufe der Antragsteller:innen und den bisherigen wissenschaftlichen Leistungen her. Antragsteller:innen haben die Möglichkeit, Gründe für Karriereunterbrechungen bzw. Lücken innerhalb ihrer akademischen Entwicklung anzugeben.