Elise Richter PEEK
Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an hoch qualifizierte künstlerisch-wissenschaftlich tätige Frauen*, die eine Universitätskarriere anstreben.
* Personen mit den Personenstandsdaten divers, inter oder offen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Förderziele
Das Elise-Richter-PEEK-Programm unterstützt hervorragend qualifizierte künstlerisch-wissenschaftlich tätige Frauen in ihrer Karriereentwicklung im Hinblick auf eine Universitätslaufbahn. Nach Abschluss der Förderung soll eine Qualifikationsstufe erreicht sein, die zur Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt (Habilitation oder gleichwertige Qualifizierung).
Förderdauer und Förderhöhe
- 12 bis 48 Monate
- Personalkosten für das Gehalt der Projektleiterin (aktueller Senior-Postdoc-Satz)
- Projektspezifische Kosten bis maximal 30.000 € pro Jahr
Voraussetzungen
- Entsprechende künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation der Antragstellerin zur Leitung des geplanten Forschungsprojekts
- Mindestens zweijährige nachweisbare künstlerisch-wissenschaftliche Forschungserfahrung im In- oder Ausland (im Unterschied zum Elise-Richter-Programm ist ein abgeschlossenes Doktorat keine Antragsvoraussetzung)
- Vorarbeiten zu dem geplanten Forschungsprojekt/Habilitationsvorhaben
- Für weitere Details siehe Antragsrichtlinien
Vergabe
- Entscheidung durch das Kuratorium des FWF basierend auf Empfehlung der PEEK-Jury; die Empfehlungen erfolgen auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
- Internationale Begutachtung bereits unter Einbindung der PEEK-Jury
- In der Regel in der Juni- oder November/Dezember-Kuratoriumssitzung
- Möglichkeit der Kofinanzierung im Rahmen der Matching-Funds-Initiative
Informationen zur Antragstellung
Laufende Einreichung über das elektronische Antragsportal elane möglich
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF sowie gegebenenfalls weitere Fördergeber
Weitere Informationen
Im Rahmen einer jährlichen Netzwerkveranstaltung werden die Projektleiterinnen aller im vorangegangenen Jahr bewilligten Richter-PEEK-Projekte feierlich ausgezeichnet.
Neues Angebot: ASTRA-Preise lösen Elise Richter PEEK ab
Seit Juli 2024 bietet der FWF mit den FWF-ASTRA-Preisen eine neue Karriereförderung an, um fortgeschrittenen Postdocs in Österreich den Sprung an die Spitze ihres Forschungsfelds zu ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Programmseite der FWF-ASTRA-Preise.
Bitte beachten Sie:
Einreichungen sind noch bis zum 16. Juli 2024 (14:00 Uhr Lokalzeit Wien) möglich, wobei auch die Freigabe des Antrags durch die Forschungsstätte bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein muss.
Einreichung
Derzeit nicht möglich
Beratung und Kontakt
Dr. Nicola Klingler BA MA
nicola.klingler(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8842
Veranstaltung(en)
06.05.2024: FWF-Webinar: Im Fokus Karriere-Programme (nur für Frauen)
19.06.2024: FWF-Webinar: Im Fokus Karriere-Programme (nur für Frauen)
Antragsportal
Dokumente zur Antragstellung
Dokumente für bewilligte Projekte
Ist es möglich, sich gleichzeitig um ein START-Projekt zu bewerben?
Ja, eine Parallelbewerbung bei START ist möglich. Nur in diesem Fall ist es auch möglich, einen in substanziellen Teilen inhaltsgleichen Antrag unter Einhaltung der jeweils gültigen Antragsrichtlinien einzureichen.
Ich hatte bereits eine Hertha-Firnberg-Stelle; kann ich mich im Anschluss um eine Elise-Richter-PEEK- Stelle bewerben?
Ja, aber nur für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren (= 6 Jahre Gesamtförderung durch Firnberg und Richter PEEK).
Muss die gewählte Forschungsstätte ein Universitätsinstitut sein bzw. muss die Forschungsstätte in Österreich sein?
Elise-Richter-Stellen können auch an außeruniversitären Forschungsstätten in Österreich (wie z. B. der Akademie der Wissenschaften) beantragt werden.
Kann ich mich als (Vertrags-)Universitätsassistentin von meinem Posten karenzieren lassen, um eine Elise-Richter-PEEK-Förderung zu beantragen bzw. kann ich als Inhaberin einer halben Stelle zusätzlich eine Förderung durch das Elise-Richter-PEEK-Programm beantragen?
Prinzipiell ist beides möglich; bei Antrag auf einen Dienstvertrag ohne Vollbeschäftigung werden die eigenen Personalkosten dem Beschäftigungsausmaß entsprechend verringert.