Inklusion von Menschen mit Behinderung und alternativen Karrierewegen
Der FWF berücksichtigt im Sinne der FWF-Strategie zu Gleichstellung und Diversität von Forscher:innen Unterbrechungen oder Verzögerungen in der wissenschaftlichen Laufbahn des:der Antragsteller:in, die zu Publikationslücken, unüblichen Karrierewegen oder begrenzter internationaler Forschungserfahrung geführt haben (z. B. aufgrund von Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen, Präsenz- bzw. Zivildienst, Flucht und Asyl), sowie durch Behinderung und langfristige Erkrankung verursachte Abweichungen und Unterbrechungen typischer Karriereverläufe.
Alle Anträge unterliegen grundsätzlich den allgemeinen Voraussetzungen für die Antragstellung in den einzelnen Förderprogrammen. Um allen Personen von Beginn an gleiche Chancen im wissenschaftlichen Wettbewerb zu bieten, können Unterbrechungen aufgrund von Behinderungen, chronischen Krankheiten oder durch andere Ursachen bedingte Verzögerungen bereits bei der Antragstellung explizit angeführt werden. Forscher:innen haben die Möglichkeit, begründete Karriereunterbrechungen im wissenschaftlichen Lebenslauf zu erläutern und so für die internationalen Gutachter:innen sichtbar zu machen. Dadurch kann bei der Gesamtbewertung eines Antrags die Publikationsleistung in Bezug auf den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang entsprechend berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen obliegt das abschließende Urteil über die ausreichende wissenschaftliche Qualifikation den zuständigen Gremien des FWF. Detaillierte Informationen zur Anrechnung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (PDF) zur Anrechenbarkeit von Karriereunterbrechungen.
Darüber hinaus bietet der Wissenschaftsfonds FWF auch Beratung für behinderte oder chronisch kranke Menschen bzw. Menschen mit herausfordernden Lebensumständen bei der Antragstellung an. Bitte setzen Sie sich mit dem FWF in Verbindung, wenn Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation weitere Fragen zur Antragstellung haben.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Alle freiwilligen, persönlichen Angaben, die sich auf die oben genannten Ausnahmegründe beziehen und von den Antragsteller:innen an den FWF übermittelt werden, sind bei der Beurteilung der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen ausschließlich zugunsten der Antragsteller:innen zu berücksichtigen (Nachteilsausgleich). Entsprechende Informationen (ohne sensible bzw. persönliche Daten) können im wissenschaftlichen Lebenslauf angeführt werden und sind damit auch für die Gutachter:innen einsehbar. Eine allgemeine Begründung inklusive Dauer der Unterbrechung bzw. Verzögerung ist dabei ausreichend. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Formular (docx) und geben Sie auf der letzten Seite Ihre explizite Zustimmung zur Datenverarbeitung ab. Sollten Sie zusätzlich zu den im Formular angeführten Nachweisen weitere Unterlagen zur Begründung vorlegen wollen, ohne dass diese für Ihre Forschungsstätte einsehbar sind, übermitteln Sie diese bitte direkt an die FWF-Geschäftsstelle. Diese Informationen dienen lediglich der Prüfung der Antragsvoraussetzung und sind für Gutachter:innen nicht einsehbar.
Stabsstelle Chancengleichheit in der Forschungsförderung
Marlene Hock MSc
Stabsstellenleiterin
marlene.hock(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8610
Dr. Sabine Haubenwallner
sabine.haubenwallner(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8603