Der FWF dokumentiert alle Verdachtsfälle und publiziert die Statistik in anonymisierter Form. Demnach gab es vom 1.1.2008 bis 31.12.2023 bei mehr als 38.000 entschiedenen Anträgen insgesamt 91 Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Personen, die Forschungsanträge an den FWF gestellt haben bzw. an ihnen beteiligt waren.

In 51 Fällen konnte nach erfolgter Prüfung kein Fehlverhalten festgestellt werden. In 37 Fällen wurde ein Verstoß identifiziert und es wurden, je nach Ausmaß des Verstoßes, Sanktionen beschlossen. Diese reichen von Mahnbriefen, der Aufforderung zu Korrekturen und Antragssperren beim FWF bis hin zu Projekteinstellungen und Mittelrückzahlungen.

42 % der Fälle sind im Rahmen der FWF-Verfahren aufgekommen, 58 % der Verdachtsfälle wurden von externen Hinweisgeber:innen an den FWF herangetragen.

1. Eingang von Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis (nach Verdachtstyp) im Verhältnis zu allen entschiedenen Förderanträgen

2008–2011 2012–2015 2016–2019 2020–2023 Gesamt
Autor:innenschaft ohne Beitrag 1
Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen 1 2 3
Fälschen oder Erfinden von Forschungsergebnissen 1 1 1 3
Forschungsbehinderung/-sabotage 2 5 7
Mehrfachnutzung eigener Forschungsleistungen ohne Kenntlichmachung (Selbstplagiat) 2 5 5 12
Nutzung von Ideen Dritter ohne Herkunftsangabe 3 6 4 16 29
Unzureichende Dokumentation von Forschungsergebnissen 3 3
Verweigerte Autor:innenschaft trotz Beitrag 1 4 5 10
Veränderung von Forschungsergebnissen 1 2 3
Verstoß gegen die Wissenschaftsethik 1 2 3
Zweckentfremdung von Forschungsgeldern 1 1 10 12
Sonstiges 1 3 4
Gesamt 5 12 22 52 91
Alle entschiedenen Förderanträge 7.313 9.641 10.052 11.452 38.458

2. Maßnahmen zu den Verdachtsfällen

Laufendes Verfahren Verfahrens-einstellung Mahn-brief Corrections/ Retractions Antrags-sperren Mittelrück-zahlung Projektein-stellung
Autor:innenschaft ohne Beitrag 1
Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen 2
Fälschen oder Erfinden von Forschungsergebnissen 1 1 1
Forschungsbehinderung/-sabotage 7
Mehrfachnutzung eigener Forschungsleistungen ohne Kenntlichmachung (Selbstplagiat) 6 3 3
Nutzung von Ideen Dritter ohne Herkunftsangabe 1 14 11 3
Unzureichende Dokumentation von Forschungsergebnissen 2
Verweigerte Autor:innenschaft trotz Beitrag 1 3 3 2 1
Veränderung von Forschungsergebnissen 3
Verstoß gegen die Wissenschaftsethik 3
Zweckentfremdung von Forschungsgeldern 7 4 1
Sonstiges 3 1 1
Gesamt 3 51 23 5 7 1 1


Eine Verfahrenseinstellung bedeutet in der Regel, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für weitere Schritte gab. Zu beachten ist, dass der FWF als unabhängige Instanz sicherstellt, dass sowohl die Anliegen der hinweisgebenden Person als auch der betroffenen Person berücksichtigt werden. Das heißt, allen Hinweisen wird nachgegangen, ohne dabei Vorverurteilungen Vorschub zu leisten.

Antragssperren reichen von ein- bis mehrjährigen Sperren von der Antragstellung.

In 16 Fällen war der Verdacht so schwerwiegend, dass er an die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) übergeben wurde und auf Basis der von der ÖAWI erfolgten Empfehlungen Maßnahmen erfolgten.

3. Verdachtsfälle nach Disziplinen

Disziplin Anzahl
Mathematik 5
Physik 11
Chemie 6
Andere Naturwissenschaften 3
Technische Wissenschaften 7
Biologie 23
Medizin 13
Sozialwissenschaften 6
Geisteswissenschaften 17


Die Verteilung nach Disziplinen entspricht in etwa der Antragsverteilung beim FWF.

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