Der FWF dokumentiert alle Verdachtsfälle und publiziert die Statistik in anonymisierter Form. Demnach gab es vom 1.1.2008 bis 31.12.2024 bei fast 41.000 entschiedenen Anträgen insgesamt 112 Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Personen, die Forschungsanträge an den FWF gestellt haben bzw. an ihnen beteiligt waren.

In 58 Fällen konnte nach erfolgter Prüfung kein Fehlverhalten festgestellt werden. In 38 Fällen wurde ein Verstoß identifiziert und es wurden, je nach Ausmaß des Verstoßes, Sanktionen beschlossen. Diese reichen von Mahnbriefen, der Aufforderung zu Korrekturen und Antragssperren beim FWF bis hin zu Projekteinstellungen und Mittelrückzahlungen.

42 % der Fälle sind im Rahmen der FWF-Verfahren aufgekommen, 58 % der Verdachtsfälle wurden von externen Hinweisgeber:innen an den FWF herangetragen.

1. Eingang von Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis (nach Verdachtstyp)

Verdachtstyp 2008–2024
Autor:innenschaft ohne Beitrag 1
Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen 3
Fälschen oder Erfinden von Forschungsergebnissen 3
Forschungsbehinderung/-sabotage 7
Mehrfachnutzung eigener Forschungsleistungen ohne Kenntlichmachung (Selbstplagiat) 17
Nutzung von Ideen Dritter ohne Herkunftsangabe 34
Unzureichende Dokumentation von Forschungsergebnissen 9
Verweigerte Autor:innenschaft trotz Beitrag 10
Veränderung von Forschungsergebnissen 3
Verstoß gegen die Wissenschaftsethik 5
Zweckentfremdung von Forschungsgeldern 14
Sonstiges 6
Gesamt 112

2. Maßnahmen zu den Verdachtsfällen

Verdachtstyp Laufendes Verfahren Verfahrens-einstellung Mahn-brief Corrections/ Retractions Antrags-sperren Mittelrück-zahlung Projektein-stellung
Autor:innenschaft ohne Beitrag 1
Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen 3
Fälschen oder Erfinden von Forschungsergebnissen 1 1 1
Forschungsbehinderung/-sabotage 7
Mehrfachnutzung eigener Forschungsleistungen ohne Kenntlichmachung (Selbstplagiat) 4 7 4 3
Nutzung von Ideen Dritter ohne Herkunftsangabe 2 18 11 3
Unzureichende Dokumentation von Forschungsergebnissen 6 1 2
Verweigerte Autor:innenschaft trotz Beitrag 1 3 3 2 1
Veränderung von Forschungsergebnissen 3
Verstoß gegen die Wissenschaftsethik 1 4
Zweckentfremdung von Forschungsgeldern 1 8 4 1
Sonstiges 1 3 1
Gesamt 16 58 25 4 7 1 1


Eine Verfahrenseinstellung bedeutet in der Regel, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für weitere Schritte gab. Zu beachten ist, dass der FWF als unabhängige Instanz sicherstellt, dass sowohl die Anliegen der hinweisgebenden Person als auch der betroffenen Person berücksichtigt werden. Das heißt, allen Hinweisen wird nachgegangen, ohne dabei Vorverurteilungen Vorschub zu leisten.

Antragssperren reichen von ein- bis mehrjährigen Sperren von der Antragstellung.

In 17 Fällen war der Verdacht so schwerwiegend, dass er an die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) übergeben wurde und auf Basis der von der ÖAWI erfolgten Empfehlungen Maßnahmen erfolgten.

3. Verdachtsfälle nach Disziplinen

Disziplin Anzahl
Mathematik 5
Informatik 2
Physik 16
Chemie 7
Geowissenschaften 3
Technische Wissenschaften 8
Biologie 26
Medizin 17
Sozialwissenschaften 8
Geisteswissenschaften 19
Andere Wissenschaften 1


Die Verteilung nach Disziplinen entspricht in etwa der Antragsverteilung beim FWF.

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