Entwicklung und Erschließung der Künste
Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an künstlerisch-wissenschaftlich tätige Personen, die über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Förderziele
Das Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK) fördert innovatives Arts-based Research von hoher Qualität, wobei die künstlerische Praxis eine zentrale Rolle bei der Fragestellung spielt. Ziel ist die Erhöhung der Forschungskompetenz, der Qualität und des internationalen Rufs österreichischer Arts-based Researchers. Auch das Bewusstsein für Arts-based Research und dessen potenzielle Anwendung innerhalb der breiteren Öffentlichkeit wie auch innerhalb der wissenschaftlichen und künstlerischen Communitys soll gesteigert werden.
Förderdauer und Förderhöhe
- Maximal 48 Monate
- Je nach Projekt können projektspezifische Mittel (Personal- und Sachmittel) beantragt werden. Die Höhe der beantragten Fördersumme ist ausschlaggebend für die notwendige Anzahl an Gutachten.
Voraussetzungen
- Entsprechende künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragsteller:in zur Leitung des geplanten Forschungsprojekts
- Durchführung des Projekts an einer geeigneten österreichischen Forschungsstätte, die die notwendige Infrastruktur bereitstellt
- Für weitere Details siehe Antragsrichtlinien
Vergabe
- Entscheidung durch das Kuratorium des FWF basierend auf Empfehlung der PEEK-Jury; die Empfehlungen erfolgen auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
- Internationale Begutachtung bereits unter Einbindung der PEEK-Jury
- Halbjährlich, in der Regel in der Juni- oder und November/Dezember-Kuratoriumssitzung
- Ab 2025, in der Regel in der Mai- und November/Dezember-Kuratoriumssitzung
Informationen zur Antragstellung
Laufende Einreichung über das elektronische Antragsportal elane möglich
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF sowie gegebenenfalls weitere Fördergeber
Einreichung
Laufend möglich
Beratung und Kontakt
Dr. Nicola Klingler BA MA
nicola.klingler(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8842
Veranstaltung(en)
28.01.2025: FWF-Coaching-Workshop (D): FWF-Antrag einreichen im Programm zur Entwicklung und Erschließung der Künste
Antragsportal
Dokumente zur Antragstellung
Dokumente für bewilligte Projekte
Welcher Personalkostensatz kann für Projektleiter:innen, deren Gehalt über die eigene Stelle finanziert wird, angegeben werden, wenn sie keinen akademischen Grad erworben haben?
Alle Projektleiter:innen mit eigener Stelle, ob mit oder ohne Doktorat, können einen Senior-Postdoc-Satz beantragen.
Wer kann einen Senior-Postdoc-Satz beantragen?
Alle Selbstantragsteller:innen, ob mit oder ohne Doktorat, können einen Senior-Postdoc-Satz beantragen.
Besteht die Möglichkeit, im Antrag künstlerisch-wissenschaftliche Vorarbeiten zu zeigen, die für das beantragte Projekt unmittelbar relevant sind und etwa einer besseren Veranschaulichung dienen?
Ja. Sie können den Gutachter:innen audiovisuelles Material über einen Weblink im Projektantrag zur Verfügung stellen. Dieser muss in jedem Fall unverschlüsselt sein.
Können im Rahmen eines PEEK-Projekts künstlerische Events (wie Konzerte, Performances oder Ausstellungen) gefördert werden?
Ja, aber prinzipiell nur dann, wenn es sich dabei um ein sogenanntes „proof of concept“ handelt, d. h. das Event in direktem Zusammenhang mit der spezifischen künstlerischen Forschung des beantragten Projekts steht.
Können Kosten für Dissemination von Projektergebnissen über das Globalbudget abgerechnet werden?
Kosten für Dissemination von Projektergebnissen können über das Globalbudget abgerechnet werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Diese lauten wie folgt:
- Es muss sich um Publikationen von Projektleiter:in und/oder Projektmitarbeiter:in handeln.
- Die Disseminationskosten müssen das Projekt betreffen.
- Die Veröffentlichung muss über Online-Plattformen o. Ä. erfolgen, die öffentlich zugänglich und kostenlos sind.
- Die Dissemination (bzw. deren digitale Kopie) muss einen DOI oder einen anderen Persistent Identifier haben und in einem gelisteten Repositorium (siehe Directory of Open Access Repositories oder re3data) archiviert sein.
- Der FWF muss als Förderungsgeber genannt werden und die Nennung des FWF muss nachgewiesen werden.
- Die aus Disseminationsaktivitäten entstandenen Produkte (z. B. Videos, Artikel) müssen dem FWF verpflichtend ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt werden.