Dieses Video der EU-Kommission erläutert den Unterschied und zeigt Beispiele für das oft unerwartete Auftreten der Genderdimension in verschiedenen Wissenschaftsgebieten. Grundsätzlich gilt: Alle Forschungsvorhaben, die Personen oder Personengruppen als Forschungsgegenstand betreffen, weisen Geschlechter- und Genderkomponenten auf. Wenn Personen oder Personengruppen nicht Gegenstand der Forschung sind, sollte danach gefragt werden, ob sie von den Ergebnissen der Forschung im Alltag betroffen sein können. Ist dies der Fall, können auch diese Projekte Geschlechts- und Genderkomponenten beinhalten.
In den Förderanträgen werden Forschende aufgefordert darauf einzugehen, auch wenn das Projekt nach Meinung der Antragsteller:innen keine derartigen Komponenten enthält. Der erste Schritt auf dem Weg zur Integration der Geschlechts- und Genderdimension besteht darin, sich mit den relevanten Begriffen, ihrer Bedeutung und dem zugrunde liegenden Verständnis vertraut zu machen. Beachten Sie dazu bitte die Checkliste für Antragsteller:innen sowie die unten stehenden Begriffserklärungen und weiterführende Materialen und Informationen am Ende der Seite.