Der FWF bietet im Folgenden eine allgemeine Orientierungshilfe für alle Forschenden (1), stellt seine Verfahren bei Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis vor (2), dokumentiert Verdachtsfälle des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (3) und bekennt sich zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre (4). Darüber hinaus stellt der FWF einen Leitfaden (5) für eine sichere und vielfältige Forschungskultur zur Verfügung.
Integrität und Ethik
Im Oktober 2020 entwickelte die Österreichische Hochschulkonferenz Leitlinien für Standards guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftsethische Prinzipien. Sie sollen eine Orientierungshilfe für Wissenschaftler:innen aller Disziplinen bieten und richten sich damit auch an alle Antragstellenden beim FWF. Teil 1 der Leitlinien beinhaltet allgemeine Grundprinzipien der Forschungsintegrität und Forschungsethik. Teil 2 listet die Ethikkommissionen und Kommissionen für wissenschaftliche Integrität in Österreich auf. Teil 3 beschreibt die Handlungsfelder guter wissenschaftlicher Praxis und der Forschungsethik und führt Best-Practice-Beispiele dazu an.
In den Forschungsanträgen an den FWF werden Antragstellende dazu aufgefordert, alle ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte des geplanten Forschungsvorhabens und den Umgang damit zu beschreiben. Insbesondere sollen der Nutzen und die Belastung durch die Experimente sowie die Auswirkungen, die diese auf die Untersuchungsobjekte haben, erläutert werden. Wenn keine ethischen Aspekte berücksichtigt werden müssen, ist dies ebenfalls kurz auszuführen.
Bei Antragstellung und Projektdurchführung sind darüber hinaus die Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) zur guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten.
Kommt es zu Verdachtsfällen des Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, leitet der FWF eine Prüfung ein. Die Prüfung dient einerseits dazu, tatsächliche Verstöße nach den bestehenden Regeln zu ahnden, andererseits soll sie die Forschenden vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützen.
Verdachtsfälle müssen über das Hinweisgeber:innensystem des FWF gemeldet werden, wobei auch anonyme Hinweise möglich sind.
Der FWF dokumentiert alle Verdachtsfälle und publiziert die Statistik in anonymisierter Form. Demnach gab es vom 1.1.2008 bis 31.12.2023 bei mehr als 38.000 entschiedenen Anträgen insgesamt 91 Verdachtsfälle in Zusammenhang mit Personen, die Forschungsanträge an den FWF gestellt haben bzw. an ihnen beteiligt waren.
Der FWF unterstützt schließlich das Bekenntnis zu verantwortungsvollen Tierversuchen in Forschung und Lehre an Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitutionen in Österreich, das von zahlreichen Institutionen unterstützt wird.
In dem Leitfaden fasst der FWF Informationen zur Vermeidung von Diskriminierung, inbesondere sexueller Belästigung, im Kontext von FWF-Projekten zusammen.