Die ,dingliche Einigung‘ im System kausaler Tradition
The ,Agreement in rem‘ in the System of Causal Tradition
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Agreement In Rem,
Property Law,
Civil Law,
Comparative Law,
System Of Causal Tradition,
Retention Of Title
Historisch gesehen wurde die ,dingliche Einigung als ,dinglicher Vertrag bei der Übertragung dinglicher Rechte im 19. Jh. von Savigny ,entdeckt bzw. ,erfunden. Die These wurde auf Quellen des Römischen Rechts gestützt und sodann 1900 im BGB kodifiziert. Ihre Geschichte beginnt damit erst nach der Kodifikation des österreichischen ABGB (in Kraft seit 1812). Obwohl man im Zuge der drei großen Teilnovellen zum ABGB (19141916) zahlreiche Ansätze des BGB aufgegriffen hat, wurde die deutsche Übereignungslehre samt des ihr zugrundeliegenden Abstraktionsprinzips nicht übernommen. Die österreichische Lehre übernahm jedoch unabhängig vom Gesetzeswortlaut die Idee der ,dinglichen Einigung als zusätzliches Erfordernis, welches neben einem gültigen Grundgeschäft (,titulus, z.B. Kaufvertrag) und der ,rechtlichen Übergabe (,modus, idR Besitzübertragung) beim abgeleiteten Erwerb gefordert wird. Umstritten ist in Österreich vor allem, zu welchem Zeitpunkt der ,dingliche Vertrag geschlossen wird: zugleich mit dem Grundgeschäft oder bei Übergabe? Diese Frage wurde in erster Linie anlässlich der Behandlung von Sonderfragen und mehr oder weniger en passant gestellt, jedoch nie einer eigenständigen Untersuchung unterzogen. Dass der ,dingliche Vertrag überhaupt notwendig ist, wird zudem kaum noch hinterfragt. Einer allgemeinen Grundlagenforschung zum Thema bedarf es gerade vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Neukodifikation des ABGB-Sachenrechts besonders dringend. Das Projekt wird unter anderem untersuchen, inwiefern Argumente der schweizerischen, niederländischen und spanischen Literatur für die österreichische Rechtslage verwertbar sind, da auch dort das Prinzip der ,kausalen Tradition herrscht. Der Entwurf des DCFR und die ihm zugrundeliegenden Erwägungen können ebenfalls Verständnishilfe bieten, denn auch die internationalen Experten haben sich für ein solches Modell entschieden. In Frage gestellt wird im Projekt nicht nur der Zeitpunkt, zu welchem es einer ,dinglichen Einigung bedarf, sondern schon vorgelagert, ob das Konzept eines ,dinglichen Vertrages mit den Grundwertungen des österreichischen Zivilrechts vereinbar ist. Ziel ist eine Erfassung und kritische Würdigung der österreichischen Rechtslage hinsichtlich der Erfordernisse für den Erwerb dinglicher Rechte de lege lata unter besonderer Berücksichtigung der Dogmengeschichte und Rechtsvergleichung. Unternommen wird auch ein Ausblick auf eine mit den Wertungen des österreichischen Zivilrechts übereinstimmende Neukodifikation de lege ferenda. Das Projekt wird von Dr. Lisa Isola durchgeführt, die auf Tätigkeiten an den Universitäten Wien und Linz sowie zahlreiche internationale Erfahrungen verweisen kann. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen das Römische Recht und die Privatrechtsgeschichte, das Zivilrecht sowie die Rechtsvergleichung.
- Universität Wien - 100%
- Franz-Stefan Meissel, nationale:r Kooperationspartner:in
- Ulrike Babusiaux, University of Zurich - Schweiz