Einzelprojekte
Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Forscher:innen aller Fachdisziplinen.
Förderziele
Das Programm bietet Forscher:innen die Möglichkeit, ein thematisch und zeitlich begrenztes Forschungsvorhaben durchzuführen und sich spezifischen Forschungsfragen zu widmen.
Förderdauer und Förderhöhe
- Maximal 48 Monate
- Je nach Projekt können projektspezifische Mittel (Personal- und Sachmittel) beantragt werden. Die Höhe der beantragten Fördersumme ist ausschlaggebend für die notwendige Anzahl an Gutachten.
Voraussetzungen
- Entsprechende wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragsteller:in zur Leitung des geplanten Forschungsprojekts
- Durchführung des Projekts an einer geeigneten österreichischen Forschungsstätte, die die notwendige Infrastruktur bereitstellt
- Für weitere Details siehe Antragsrichtlinien
Vergabe
- Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung
- Fünf Vergabetermine pro Jahr
-
Möglichkeit der Kofinanzierung im Rahmen der Matching-Funds-Initiative
Informationen zur Antragstellung
Laufende Einreichung über das elektronische Antragsportal elane möglich
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF sowie gegebenenfalls weitere Fördergeber
Einreichung
Laufend möglich
Beratung und Kontakt
Mitarbeiter:innen der Fachabteilungen
Veranstaltung(en)
10.10.2025: FWF-Coaching-Workshop (DE): FWF-Antrag einreichen
04.11.2025: Virtueller FWF-Coaching-Workshop (DE): FWF-Antrag einreichen
27.11.2025: FWF-Webinar (DE): FWF-Basiswissen
09.12.2025: FWF-Webinar (EN): Im Fokus – Karriere-Programme (nur für Frauen)
Antragsportal
Dokumente zur Antragstellung
Dokumente für bewilligte Projekte
Warum gibt es das Nachhaltigkeitsstatement? Wozu dient es?
Es ist dem FWF wichtig, im Rahmen seiner Fördertätigkeit nachhaltiges Handeln zu ermöglichen. Dies betrifft auch die Umsetzung von FWF-geförderten Forschungsprojekten. Ziel ist es, für die ökologische Dimension bei der Durchführung von Forschungsprojekten zu sensibilisieren.
Muss ich im Nachhaltigkeitsstatement auf den Inhalt meines Forschungsprojekts (z. B. Forschung zu Nachhaltigkeit) eingehen?
Nein, im Statement geht es ausschließlich um die Reflexion über die ökologische Nachhaltigkeit des Forschungsprozesses – nicht um den Forschungsinhalt.
Muss ich zu allen Themen aus der Orientierungshilfe Stellung nehmen?
Nein. Die Orientierungshilfe dient lediglich als Anregung. Gehen Sie auf diejenigen Themen ein, die für Ihre Forschung bzw. Disziplin relevant sind.
Sollen auch andere Nachhaltigkeitsdimensionen im Forschungsprozess (soziale Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Nachhaltigkeit) im Nachhaltigkeitsstatement behandelt werden?
Nein, es soll nur die ökologische Nachhaltigkeit des Forschungsprozesses behandelt werden.
Soll im Nachhaltigkeitsstatement auf alle Aktivitäten der Forschungsstätte im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit verwiesen werden?
Nein, der Fokus liegt auf Ihrer eigenen Forschungsarbeit. Es kann auf bestehende Maßnahmen Ihrer Institution verlinkt werden (z. B. auf eine bestehende Nachhaltigkeitsstrategie oder Website der Forschungsstätte zu Nachhaltigkeit, Reiserichtlinien, Beschaffungsrichtlinien), dies ist aber nicht erforderlich. Die Textlänge ist mit 1 Seite begrenzt.
Darf das Nachhaltigkeitsstatement kürzer als 1 Seite sein?
Ja, es gibt keine Mindestlänge.
Bei meinem geplanten Projekt gibt es keine relevanten Überlegungen zur ökologischen Nachhaltigkeit. Was soll ich tun?
Wenn es im Forschungsprozess keine ökologisch relevanten Aspekte gibt, schreiben Sie bitte ins Statement: „Does not apply“.
Bekomme ich vom FWF zusätzliche Mittel, wenn ich den Forschungsprozess nachhaltig gestalte?
Nein, es werden keine zusätzlichen Mittel für nachhaltige Maßnahmen bewilligt. Der FWF unterstützt nachhaltiges Arbeiten jedoch im Rahmen seiner geltenden Richtlinien (z. B. Reparatur von Geräten, Reiserichtlinien).
Wird das Nachhaltigkeitsstatement von den Gutachter:innen begutachtet?
Der FWF hat das Nachhaltigkeitsstatement im Herbst 2025 eingeführt und wird es nach einer mehrmonatigen Pilotphase evaluieren. Während der Pilotphase wird das Statement nicht von den Gutachter:innen begutachtet. Nach erfolgter Evaluierung soll das Statement zu einem späteren Zeitpunkt mittels einer gezielten Gutachtenfrage begutachtet und in die Gesamtbewertung des Antrags einbezogen werden.
Fördert der FWF die Reparatur von Geräten?
Falls ein projektspezifisches Gerät benötigt wird, das an der Forschungsstätte zwar vorhanden, aber reparaturbedürftig ist, so können anstatt der Mittel für eine Neuanschaffung Mittel für eine Reparatur beantragt werden. Es gilt: Das Gerät darf nicht Teil der Infrastruktur der Forschungsstätte sein und von dieser somit nicht anderweitig genutzt werden. Weiters fördert der FWF die Anschaffung von refurbed/gebrauchten Geräten. Prinzipiell fördert der FWF nur projektspezifische Geräte, wenn in adäquater Entfernung kein vergleichbares Gerät vorhanden ist.