Das neue Medienförderungs-Gesetz würde die Gelegenheit bieten, Wissenschaftsjournalismus
als Qualitätskriterium in die Medienförderung zu integrieren.

Der vorliegende Entwurf spart den Wissenschaftsjournalismus als Qualitätskriterium im Bereich der Medienförderung aus und ist daher lückenhaft. Doch ist es gerade der Wissenschaftsjournalismus, der neues Wissen, Innovationen und Erkenntnisse einer breiten Bevölkerung nahebringt und dadurch zum Abbau von Wissenschaftsfeindlichkeit beiträgt. Darüber hinaus ist es im Interesse der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Österreichs, Medien darin zu bestärken, wissenschaftliche Kompetenzen und Ressourcen nicht zu reduzieren, sondern auszubauen und dadurch die Qualität des Journalismus insgesamt zu erhöhen. 

Das vorliegende Medienförderungs-Gesetz bietet die Gelegenheit, Wissenschaftsjournalismus ohne großen legistischen Aufwand als Qualitätskriterium in die Medienförderung zu integrieren. In diesem Sinne ist es aus Sicht des Wissenschaftsfonds FWF notwendig, im vorliegenden Entwurf folgende Ergänzungen vorzunehmen:

Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 4. (1) 1. Es muss seinem Inhalt nach vorwiegend der Information und Meinungsbildung über die Bereiche Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft sowie Sport dienen (Universalmedium) und darf jedenfalls kein bloß der Kunden- oder Mitgliederinformation gewidmetes oder als Publikationsmittel einer Interessenvertretung eingesetztes Medium sein.

2. Abschnitt Berechnungsmethoden und Obergrenzen

§ 6 (3) 1. für die ersten 30 Journalistinnen bzw. Journalisten je Journalistin bzw. Journalist 8 000 Euro, für die oder den 31. bis zur oder zum 150. Journalistin bzw. Journalisten je Journalistin bzw. Journalist 4 500 Euro und ab der oder dem 151. Journalistin bzw. Journalisten jeweils 3 000 Euro,
2. für jede Wissenschaftsjournalistin bzw. für jeden Wissenschaftsjournalist sowie
3. für jede Auslandskorrespondentin bzw. jeden Auslandskorrespondenten jeweils 10 000 Euro.

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