Teuerung und steigende Kosten machen auch vor Wissenschaft und Forschung nicht halt. Um die über den FWF finanzierten Personen in geförderten Projekten weiter zu entlasten, erhöht der FWF die Personalkosten in allen geförderten Projekten. Das bedeutet im Detail:

  • Bis Februar 2023 bewilligte Projekte: Für Ad-personam-Projekte erfolgte der Inflationsausgleich für die disponierten Dienstverträge im Februar gemäß dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer:innen der Universitäten; PROFI-Projekte erhalten eine einmalige 3%ige Zusatzfinanzierung auf die Personalkosten (Ausgangsbasis sind die beantragten Personalkosten von Februar 2023 bis Projektende). 
  • Seit Februar 2023 bewilligte Projekte: Eine Inflationsanpassung ist für alle Projekte in den seit Februar erhöhten Personalkostensätzen berücksichtigt; für PROFI-Projekte erhöht der FWF zusätzlich den PROFI-Valorisierungssatz von bisher 5 % auf 6,85 %, gültig wie üblich ab dem zweiten Jahr bis Projektende.
  • Erwin-Schrödinger-Mobilitätsprogramm: Für bis Ende 2022 bewilligte Schrödinger-Stipendiat:innen in der Auslandsphase gewährt der FWF einen einmaligen Inflationsausgleich. Dieser wird an alle aktiven bzw. demnächst startenden Stipendiat:innen ausbezahlt. Die Summe hängt von den bewilligten Stipendiensätzen und den verbleibenden Auslandsmonaten ab. Die davon betroffenen Forschenden wurden bereits informiert.

Wichtiger Hinweis 

Die Erhöhungen der bereits laufenden PROFI-Projekte werden zusätzlich zu den bestehenden Ratenzahlungen automatisch vom FWF ausgezahlt, Forschende bzw. die Forschungsstätten für PROFI-Projekte müssen nicht selbst aktiv werden.

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