Römisches Bürgerrecht und modernes Bürgerrecht
Roman Citizenship and Modern Citizenship
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Roman Law Citizenship Constitutionalism Immigratio
Das Römische Recht hat in sehr vielen Bereichen das heutige Recht entscheidend geprägt. Auch das moderne Staatsbürgerrecht geht unmittelbar auf den römischen Staat zurück. Das Projekt untersucht die Entstehung des Begriffs Bürgerrecht (Civitas Romana) und seine weitere Entwicklung bis zum Ende des Römischen Reiches. Wer wurde römischer Bürger? Abstammung und Verleihung von Staatswegen spielten eine entscheidende Rolle. Was unterschied rechtlich einen römischen Bürger von einem Ausländer? In diesem Zusammenhang entstand die Unterscheidung zwischen den privaten Rechten, die allen Menschen offenstranden und den politischen Rechten, die nur den römischen Bürgern zustanden. Die römische Politik war gegenüber Fremden von einer bemerkenswerten Großzügigkeit geprägt, so wurden sämtliche im römischen Staat befindliche Ausländer von einem eigenen Justizminister, dem Fremdenprätor, juristisch betreut. Eine schnelle Einbürgerungspraxis war Menschen vorbehalten, die sprachlich und kulturell bereits den Römern nahestanden. Diese erwarben mit der Übersiedlung nach Rom ohne Weiteres das römische Bürgerrecht. Eine große Besonderheit der Römischen Bürgerrechtspolitik war die stets geförderte Mehrstufigkeit des Bürgerrechts. Diese war bedingt durch die Schaffung eines Bürgerrechts in Warteposition an die meisten städtische Gemeinschaften in den westlichen Provinzen des Reiches ab Augustus mit dem Rechtsbegriff Latinerrecht. Wer sich in diesen Städten politisch engagierte, Gemeindeämter bekleidete oder im Stadtparlament vertreten war, erhielt automatisch das Römische Bürgerrecht. Große Aufmerksamkeit wird von diesem Projekt der herausragenden Rolle der Frau als Römische Bürgerin gewidmet. Ehe und Abstammung im Rahmen des Bürgerrechts müssen ebenfalls erneut bearbeitet werden. Dabei ist jedenfalls die Einrichtung des conubium, der Ehefähigkeit zu vertiefen. So war allen Frauen latinischen Rechts diese Ehefähigkeit zueigen, heirateten sie einen Römischen Bürger, so wurden die Nachkommen Römische Bürger. Schließlich wird das Projekt auch erneut ein in diesem Kontext zentrales Gesetz beleuchten, und zwar die Constitutio Antoniniana, die allen Reichsbewohnern unabhängig von Abstammung, Volkszugehörigkeit, Sprache, Religion, Weltanschauung das Römische Bürgerrecht verlieh. Die Römische Bürgerrechtspolitik erscheint aus heutiger Sicht überaus erfolgreich gewesen zu sein und hat auch nach Ende des Römischen Reiches mit der Wiedergeburt des Römischen Rechts im mittelalterlichen Bologna eine bemerkenswerte Renaissance erfahren. Die ober-und mittelitalienischen Stadtstaaten ab etwa 1100 übernahmen den Begriff und vieler seiner Inhalte. Der große Staatsphilosoph Montesquieu war von der Bedeutung des Römischen Bürgerrechts ebenso überzeugt wie die amerikanischen Gründungsväter und die französischen Revolutionäre. Aus unserer Sicht erscheint das Römische Bürgerrecht mit seiner Schichtenspezifität und seinem Wartebürgerrecht von besonderer Bedeutung für die EU zu sein.
- Universität Salzburg - 100%
- Antonio Merlino, Universität Salzburg , nationale:r Kooperationspartner:in
- Thomas Schmidt-Hofner, Eberhard Karls Universität Tübingen - Deutschland
- Roberto Nicolai, Sapienza University of Rome - Italien
- Alessandro Dani, Universita di Roma "Tor Vergata" - Italien
- Paolo Alvazzi Del Frate, Universitá degli Studi Roma Tre - Italien
- Altay Coskun, University of Waterloo - Kanada
- Arnaud Besson, Universite de Neuchatel - Schweiz
- Ralph W. Mathisen, University of Illinois at Urbana-Champaign - Vereinigte Staaten von Amerika