Zum Gerichtswesen in den Poleis des römischen Kleinasien
Judicial Organisation in the Poleis of Roman Asian Minor
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (60%); Rechtswissenschaften (40%)
Keywords
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Kleinasien,
Gerichtswesen,
Griechische Epigraphik,
Provinzialverwaltung,
Lokale Autonomie
Autonome Jurisdiktion bildete von je her einen der Kernbereiche der städtischen Selbstverwaltung im griechischen Rechtskreis und wurde auch in der Zeit der römischen Herrschaft beibehalten. Dieser Grundsatz läßt sich seit der Einrichtung der römischen Provinzen in Kleinasien nachweisen und wird von Cicero in einem Brief an seinen Freund Atticus beschrieben: ... multaeque sum secutus Scaevolae, in iis illud in quo sibi libertatem censent Graeci datam, ut Graeci inter se disceptent suis legibus (ad Att. 6,1,15). Meine Arbeiten setzen an eben dem Punke ein, an dem Ciceros Informationen aufhören und beschäftigen sich mit der Frage, was unter den suae leges zu verstehen ist. Wie funktionierte die lokale Gerichtsbarkeit, die für die Griechen sichtlich so wichtig war? Da die Zugeständnisse, die von Cicero angesprochen werden, für die abhängigen Gemeinden galten, die unter römischer Verwaltung standen, wird man ebenso von lokaler Gerichtsbarkeit in den civitates liberae Kleinasiens ausgehen dürfen. Um die Vorgänge innerhalb der poleis deutlich machen zu können, werde ich vor allem die epigraphischen Quellen, die direkte Zeugnisse der Administration sind, zu einer Untersuchung heranziehen. Zwei Fragenkomplexe stehen im Mittelpunkt der Analyse der prozeßrechtlich relevanten Inschriften und Texte. Zunächst soll die Entwicklung des Prozeßrechtes innerhalb der jeweiligen polis berücksichtigt werden. Hinweise auf die Gerichtsorganisation, die Formen von Klage, Anzeige oder Anklage sowie des Verfahrens und der Vollstreckung in römischer Zeit werden mit den Quellen der klassischen und hellenistischen Zeit verglichen. Somit können Kontinuitäten der prozessualen Richtlinien aufgezeigt oder Veränderungen und Reformen nachgewiesen werden. Mit den Ergebnissen dieser Untersuchungen werden also Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der kleinasiatischen Städte vorliegen. Der zweite Fragenkomplex beschäftigt sich mit eventuellen Einflüssen von außen. Gerade die lokale Jurisdiktion stand oft im Spannungsfeld zwischen Reichsverwaltung und städtischer Autonomie. Zahlreiche römische Bürger lebten in den kleinasiatischen Städten und der rege Kontakt zwischen der Provinzialverwaltung, der kaiserlichen Administration in Rom und den städtischen Behörden mag in manchen Fällen auch die Verfahrensweisen an den städtischen Gerichten beeinflußt haben. Können Spuren römischer Rechtsvorstellungen in den lokalen Verfahren gefunden werden können und wie werden die römischen Bürger vor griechischen Gerichten behandelt? Hatten sie - neben der Zuständigkeit des Statthalters - auch die Möglichkeit des Zugangs zu den lokalen Gerichten und gab es dabei spezielle Regelungen für diese Bevölkerungsgruppe? Konnten Römer als Kläger auftreten und waren sie als Beklagte einem Ladungszwang unterworfen? Wie wurden Konflikte zwischen Griechen und römischen Bürgern gelöst? Unter den eben angesprochenen Aspekten werden zunächst die Texte einzeln untersucht, in einem weiteren Schritt wird eine Synopse der Ergebnisse allgemeine Aussagen zur Gerichtsorganisation und zum Verfahrensrecht erlauben. Da dem griechischen Rechtsdenken die moderne Unterscheidung zwischen materiellem Recht und Prozeßrecht fern lag, werden meine Forschungen wertvolle Hinweise auf die Rechtsordnungen der einzelnen Städte liefern und dazu beitragen, den Rahmen der städtischen Autonomie besser definieren zu können.
- Universität Wien - 100%