Soziale Marktregeln für Europa
Social market rules for Europe
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
European multilevel welfare system,
Social market rules,
EU welfare integration,
Service of general interest,
Fundamental social rights
Zentrales Anliegen des vorliegenden Habilitationsprojektes ist, zu untersuchen, ob sich auf Grundlage des bestehenden EG-Vertrages und insbesondere seines institutionellen Aufbaus ein Rechtsrahmen für ein europäisches Mehrebenen-Wohlfahrtssystem etablieren lässt - verstanden als ein System, das in dem geforderten Maß zu einer Integration der Wohlfahrtsbereiche auf EU-Ebene führen kann, dabei aber gleichzeitig die bestehenden Unterschiede zwischen den verschiedenen mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssystemen aufrecht erhält. Zu diesem Zweck werden die folgenden zwei Fragenkomplexe einer eingehenden juristischen Analyse unterworfen: Erstens, in welchem Ausmaß findet eine Integration der Wohlfahrtsbereiche auf europäischer Ebene, veranlasst durch eine negative Integration dieser Bereiche - d.h. primär auf Grundlage der zentralen EG-Marktregeln (Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, Grundfreiheiten) und auf Basis der Unionsbürgerschaft in Verbindung mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot - bereits statt? Auf welcher primärrechtlichen Norm und welcher rechtlichen Argumentation baut dieser Prozess konkret auf und in welchem Ausmaß überträgt er de facto mitgliedstaatliche Entscheidungen betreffend die Erbringung und Finanzierung bestimmter Wohlfahrtsdienste auf die EG. Ermöglicht die rechtliche Struktur der EG-Marktregeln ihre weitere Entwicklung (Interpretation) zu "sozialen Marktregeln", d.h. zu Rechtsvorschriften die nicht bloß auf einen offenen Markt mit freiem Wettbewerb sondern auf eine "soziale Marktwirtschaft" abzielen? Wie sind die Funktionen bei diesem Politik- und Rechtssetzungsprozess zwischen den zentralen EG-Institutionen (EuGH, Kommission, europäischer Gesetzgeber) verteilt und wie ist diese Entwicklung im Hinblick auf ihre demokratische Legitimität zu beurteilen? Zweitens, von der Annahme ausgehend die Europäische Grundrechte-Charta erlangt Rechtskraft, in welcher Art und Weise könnten die sozialen Grundrechte der Charta die derzeitigen Entwicklungen der "europäischen Wohlfahrtsintegration" beeinflussen? Die Untersuchung wird anhand von konkreten Sektoren, die Wohlfahrtsdienste anbieten, durchgeführt. Der Begriff der Wohlfahrtsdienste wird dabei weit verstanden, ganz allgemein - in Übereinstimmung mit dem Begriff der "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" - die Ressourcenallokation außerhalb des Marktsystems umfassend. Dieser breite Ansatz ist in den bislang vorgelegten rechtswissenschaftlichen Arbeiten zum Thema "Soziales Europa" noch nicht gewählt worden und lässt insofern neue Erkenntnisse erwarten. Bei den zu untersuchenden Sektoren handelt es sich um die elektronische Kommunikation, den öffentlichen Nahverkehr und die Wasserindustrie, die öffentliche Krankenversorgung und dem öffentlichen Hochschulsystem. Die Ergebnisse der sektorspezifischen Analyse sollen sektorenübergreifend untersucht werden mit dem Ziel, sie zu systematisieren und darauf aufbauend Kategorien und Prinzipien zu entwickeln, um die allgemeinen Strukturen des EG-Vertrages betreffend die Erbringung von Wohlfahrtsdiensten in Europa herauszuarbeiten. Das wiederum soll als Grundlage dienen, Antworten auf die oben angeführten zentralen Forschungsfragen der Arbeit zu finden. Die Arbeit stellt Grundlagenforschung dar, welche allerdings in engen Bezug zu den konkreten praktischen Rechtsproblemen der europäischen Integration gebracht wird. Sie setzt sich vor allem aus einer rechtsdogmatischen Analyse von EuGH Entscheidungen und Sekundärrechtsakten zum Thema "Bereiststellung von Wohlfahrtsdiensten in Europa" zusammen, sowie aus einer Analyse des Zusammenspiels der verschiedenen EU Institutionen im Rahmen des Prozesses der "europäischen Wohlfahrtsintegration". Ein besonders innovatives Element der Arbeit liegt in der Idee begründet, die Marktregeln der EG zu sozialen Marktregeln weiterzuentwickeln, um damit das Konzept einer sozialen Marktwirtschaft nicht nur als Zielsetzung sondern auch in der Form verbindlicher Regelungsinstrumente in die europäische Rechtsordnung zu integrieren. Originell ist auch, die substantiellen Probleme des Prozesses der "europäischen Wohlfahrtsintegration" in Zusammenhang mit dem institutionellen und verfahrensrechtlichen Rahmen, in welchem diese Prozesse stattfinden zu stellen, ebenso wie, den möglichen Anwendungsbereich und die mögliche Wirkkraft der sozialen Grundrechte vor dem Hintergrund der dargestellten "europäischen Wohlfahrtsintegration"-Prozesse zu analysieren. Bei dem beantragten Projekt handelt es sich um die Habilitation der Antragstellerin zur Erlangung der venia docendi in den Fächern des öffentlichen und europäischen Rechts. Die Arbeit wird in erster Linie am Department für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) durchgeführt werden, in enger Kooperation mit dem Salzburg Centre of European Union Studies (SCEUS), welches interdisziplinäre Forschung zum europäischen Sozialmodell betreibt.
In der öffentlichen Debatte über das Soziale Europa stand in den letzten zwanzig Jahren das Argument des strukturellen sozialen Defizits der EU Verträge im Vordergrund: die Anwendung der EU Marktregeln auf die mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme steht im Widerspruch zu den mitgliedstaatlichen Kompetenzen in diesem Bereich und schränkt die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten ein die Erbringung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen zu kontrollieren ohne diesen Verlust der Kontrolle auf der EU-Ebene kompensieren zu können. Das wiederum führt zu einer Destabilisierung der mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme. Um dieses soziale Defizit zu überwinden haben einige Stimmen in der Literatur dafür plädiert der EU weitergehende Kompetenzen im sozialen Bereich zu übertragen. Nur dadurch könne ein verfassungsrechtliches Gleichgewicht mit den EU-Regeln der ökonomischen Integration hergestellt werden. Die Euro Krise (und die Notwendigkeit die Europäische Währungsunion zu stabilisieren), gemeinsame Herausforderungen für alle mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme (aufgrund ähnlicher demographischer und struktureller Entwicklungen in der EU) und die Finalität Europas (über eine reine wirtschaftliche hin zu einer echten politischen Integration) sind als weitere Gründe angeführt worden die europäische soziale Dimension zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist zentrales Anliegen der Forschungsarbeit gewesen zu untersuchen ob die Anwendung der EU-Marktregeln (Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht, Grundfreiheiten und Vergaberecht) im sozialen Bereich tatsächlich und notwendigerweise zu einer Destabilisierung der mitgliedstaatlichen Systeme führt (wie dies im Kern vom strukturellen sozialen Defizit der EU-Verträge Argument vorgebracht wird). Dies erfolgt durch eine rechtliche Analyse und anhand des Beispiels des österreichischen Wohlfahrtsstaats (und insbesondere durch den Bezug auf die Bereiche des Gesundheitswesens, des Hochschulsektors und des sozialen Wohnbaus), sowie durch einen Vergleich der europäischen Integrationsentwicklungen in diesem Bereich mit den Integrations- und durch die EU angestoßenen Liberalisierungsentwicklungen im Bereich der Netzwirtschaften. Diese Untersuchung hat gezeigt, dass die Anwendung der EU-Marktregeln auf die mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme nicht notwendigerweise zu einer Destabilisierung der letzteren führt, sondern dass die EU Marktregeln bislang vom EuGH in Bezug auf die mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme im Wesentlichen als soziale Marktregeln interpretiert worden sind. Sie ermöglichen damit den Einbezug der mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme in den Binnenmarkt und insofern den Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft in der EU. Der Lissabon Vertrag sichert diese im Wesentlichen durch den EuGH angestoßenen Entwicklungen auf unterschiedliche Weise auf verfassungsrechtlicher Ebene ab. Darüber hinaus kommt die Untersuchung zum Ergebnis, dass die EU neben dem Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft eine genuin soziale Dimension auch durch die Ausweitung des grenzüberschreitenden Zugangs zu den mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssystemen prinzipiell für alle Unionsbürger unabhängig von ihrem ökonomischen Status entwickelt hat dies allerdings bislang nur in einer sehr eingeschränkten Version. Die EU hat aber bisher noch keine eigenen redistributiven Funktionen übernommen. Bislang ist eine soziale Dimension der EU in diesem Umfang allgemein auch als politisch nicht umsetzbar und sozialpolitisch nicht wünschenswert erachtet worden. Allerdings wird nun im Zuge der Eurokrise die Entwicklung genau einer solchen sozialen Dimension der EU verstärkt gefordert. Dies würde allerdings wesentliche und sehr umstrittene Reformen der EU-Verträge notwendig machen.
- Wirtschaftsuniversität Wien - 100%
- Bruno De Witte, Universiteit Maastricht - Niederlande
Research Output
- 8 Publikationen
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2013
Titel Integration through Law and the Social Constitution of Europe. Typ Book Chapter Autor Damjanovic D -
2010
Titel Corporate social responsibility' within the public utilities in Europe. Typ Book Chapter Autor Binder Et Al (Eds) -
2009
Titel Soziale Grundrechte. Typ Book Chapter Autor Damjanovic D -
2009
Titel Die Marktregeln der EG als Regelungsinstrumente der mitgliedstaatlichen Wohlfahrtssysteme. Typ Book Chapter Autor Damjanovic D -
2009
Titel Welfare Integration through EU Law: The Overall Picture in the Light of the Lisbon Treaty. Typ Conference Proceeding Abstract Autor Damjanovic D Konferenz EUI-working papers -
2013
Titel The EU Market Rules as Social Market Rules: Why the EU can be a Social Market Economy. Typ Journal Article Autor Damjanovic D -
2012
Titel Marktregulierung und soziale Grundrechte DOI 10.1007/s00730-012-0068-x Typ Journal Article Autor Damjanovic D Journal Journal für Rechtspolitik Seiten 262-268 -
2012
Titel Reserved areas' of the Member States and the ECJ: The Case of Higher Education. Typ Book Chapter Autor Damjanovic D