Abwägung im Kommunikationsstrafrecht
Weighing in criminal law of communication
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Weighing,
Criminal Law,
Collinding Interests,
Fundamental Rights,
Freedom Of Communication,
Principle Of Determination
Dem Gesetzgeber kommt in einem Rechtsstaat die zentrale Pflicht zu, durch strafrecht- liche Verbote Handlungsanleitungen zu formulieren. Deren Befolgung soll das friedli- che Zusammenleben aller Rechtsadressaten sicherstellen. Mitunter ist es hierzu not- wendig, Strafnormen zu erlassen, die Verbote enthalten, welche zugleich wichtige Grundrechte als Rechte des Einzelnen, die von der Verfassung garantiert sind ein- schränken. Die Tatbestände der Beleidigung nach 115 oder auch der Üblen Nachrede nach 111 Strafgesetzgesetzbuch etwa verbieten es, andere Personen in bestimmter Art und Weise zu diffamieren. Das stellt gleichzeitig eine Begrenzung des Rechts auf Kommunikation (insbesondere garantiert durch Artikel 10 der Europäischen Men- schenrechtskonvention) dar: Man darf demnach nicht beliebig kommunizieren, wenn andere dadurch in ihrer Ehre verletzt werden könnten. Wo die Grenze zwischen er- laubter und verbotener Kommunikation liegt, muss wegen des sogenannten Be- stimmtheitsgebots möglichst klar und unmissverständlich in der jeweiligen Strafbe- stimmung zum Ausdruck gebracht werden, denn nur so kann der Einzelne sein Verhal- ten verlässlich entlang dieser Grenze ausrichten. Die zentrale Frage ist nun, wie weit der Gesetzgeber gehen darf, wenn er Grundrechte zugunsten anderer Interessen einschränkt, um diese zu schützen. Diese Frage lässt sich nur durch eine juristisch korrekt vorgenommene Abwägung der involvierten Interessen beantworten. So ist im dargestellten Beispiel das Interesse an ungehinderter Kommu- nikation dem Interesse auf Schutz der Ehre, unter Umständen auch der Privatsphäre gegenüberzustellen und eine gesetzgeberische Entscheidung zu treffen, in welchen Fällen welches Interesse dem anderen überwiegt und inwieweit die Ausübung welchen Interesses vom Gesetzgeber sicherzustellen ist. Es ist abzuwägen. Diese Methodik der Abwägung hat allerdings nach gegenwärtigem Stand der For- schung gewisse Schwächen. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Abwägungsent- scheidung gänzlich ohne subjektive Bewertungen (Wie hoch ist das eine Interesse? Wie hoch das andere?) zu treffen, sodass die Richtigkeit einer solchen Entscheidung oft nur schwer überprüfbar ist. Das vorliegende Projekt widmet sich genau dieser Proble- matik am Beispiel des Kommunikationsstrafrechts (als Strafrecht, welches in das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit eingreift). In einem ersten Teil wird das Ver- hältnis von strafrechtlichen Verbotsnormen zu verfassungsgesetzlichen Garantien nä- her beleuchtet. In einem zweiten Teil wird ein strukturiertes Konzept der Abwägung mit dem Ziel erarbeitet, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz solcher Interessen- abwägungen zu erhöhen. Der dritte Teil der Arbeit ist einer Analyse gewidmet, wie der Gesetzgeber gegenwärtig seine Abwägungsentscheidungen trifft, ob sich hieraus allge- meine Grundsätze für künftige Abwägungsprozesse ableiten lassen und ob und inwie- weit das geltende Recht geändert werden sollte.
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