Grundfragen des Schadenersatzrechts aus rechtsvergl. Sicht
Basic Questions of Tort Law from a Comparative Perspective
Wissenschaftsdisziplinen
Informatik (25%); Rechtswissenschaften (75%)
Keywords
-
Tort Law,
Aims and Ideas,
Comparative Law,
Basic Questions,
European Law
Der Band The Basic Questions of Tort Law from a Comparative Perspective, der nicht nur in einer englischen sondern auch in einer deutschen Fassung erscheinen soll, enthält zunächst die kritischen Stellungnahmen aus dem Blickwinkel anderer Rechtsordnungen zu meinen Thesen, die ich 2012 im Band Basic Questions of Tort Law from a Germanic Perspective vorgelegt habe. Diese Länderberichte werden jeweils von Vertretern der behandelten Rechtsordnung verfasst, und zwar von Ken Oliphant, Professor in Bristol und derzeit Direktor des Instituts für Europäisches Schadenersatzrecht, Wien, der insbesondere das Englische Recht und darüber hinaus das common law mit Ausnahme des Rechts der USA behandeln wird; letzteres wird von Michael D Green, USA, betreut. Osteuropa ist wegen der Unterschiedlichkeit der Rechtsordnungen zweifach vertreten: Frau Katarzyna Ludwichowska hat den Bericht zum polnischen Recht, die Herrn Lajos Véks und Attila Menyhrd zum ungarischen Recht geschrieben. Olivier Moréteau repräsentiert die romanische und Bjarte Askeland die skandinavische Rechtsfamilie. Schließlich wird Prof Keizo Yamamoto die japanische Sicht darstellen. In diesen Berichten wird nicht nur die Rechtslage in der jeweiligen Rechtsordnung geschildert, sondern es wird kritisch zu den im deutschen Rechtskreis entwickelten Thesen Stellung genommen, aber auch auf deren mögliche Berücksichtigung oder Ablehnung bei der Weiterentwicklung dieser Rechtsordnung eingegangen. Auf der Basis dieser umfangreichen, teils weit über hundert Seiten langen Stellungnahmen gebe ich anschließend einen rechtsvergleichenden Überblick. Vor allem aber versuche ich, auf der Basis der Stellungnahmen und Anregungen aus den verschiedenen Rechtskreisen herauszuarbeiten, welche Gemeinsamkeiten schon bestehen, wo sich Kompromisslösungen abzeichnen und wo durch die Weiterentwicklung von den in einer Rechtsordnung entwickelten Gedanken neue, konsensfähige Lösungen gesucht werden sollten. Aufzuzeigen ist aber auch, in welchen Bereichen so unterschiedliche Grundideen verfolgt werden, dass ein einheitlicher Standpunkt derzeit nicht in Reichweite scheint. Mit dieser Untersuchung soll nicht nur das Verständnis zwischen den einzelnen Rechtsordnungen gefördert, sondern auch eine Grundlage für ein allmähliches Zusammenwachsen durch die innere Fortentwicklung der nationalen Rechtsordnungen aber auch durch überstaatliche Ausarbeitung von Regelungswerken geschaffen werden.