Strafrechtsreformpläne in der österr. Monarchie (1852-1918)
The Reform of Criminal Law in the Austrian Monarchy1852-1918
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (25%); Rechtswissenschaften (75%)
Keywords
-
History of criminal law,
Habsburg monarchy,
"Schulenstreit",
19th Century
Im Rahmen dieses Forschungsprojekts werden die österreichischen Strafrechtsreformpläne und die damit verbundenen wissenschaftlichen und politischen Diskussionen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts untersucht. Konkret beginnt der Untersuchungszeitraum mit der Wirksamkeit des Strafgesetzbuches im Jahr 1852 und endet mit dem Scheitern der Reformpläne der Habsburgermonarchie im Ersten Weltkrieg. Inhaltlich konzentriert sich das Forschungsvorhaben auf vier wesentliche Bereiche: Zunächst wird der administrative Rahmen nachgezeichnet und ein besonderes Augenmerk auf die von Einzelpersonen und Kommissionen ausgearbeiteten Entwürfe neuer Strafgesetzbücher gelegt. Des Weiteren wird der Einfluss ausländischer Strafrechtskodifikationen auf die österreichischen Gesetzgebungsverfahren in einem breiteren Kontext näher beleuchtet. Weil die Gesetzesentwürfe in verschiedenen Bereichen der Öffentlichkeit, vor allem aber in Wissenschaft und Politik diskutiert wurden, werden diese als drittes Themenfeld untersucht. Und nicht zuletzt widmet sich die Studie den Entwürfen eines neuen Strafgesetzbuches unter Berücksichtigung des "Schulenstreits", der als Diskussion über die Frage nach der Funktion bzw. dem Zweck der (gesetzlichen) Strafe die Strafrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert und darüber hinaus prägte. Zentralen Bestandteil des Projekts bilden schließlich die Recherchen im Österreichischen Staatsarchiv und Parlamentsarchiv in Wien, um neben zeitgenössischen Zeitschriftenartikeln auch weitere archivalische Quellen zu erschließen. Da das Forschungsfeld im Bereich der österreichischen Strafrechtsgeschichte angesiedelt ist, werden rechtshistorische und geschichtswissenschaftliche Untersuchungsmethoden kombiniert. Abgesehen von der Bearbeitung des zum Teil unerforschten Quellenmaterials ist das Projekt auch deshalb von Bedeutung, weil es eine Lücke in der Geschichte des österreichischen Strafrechts schließt, insbesondere was die Reformprojekte seit den 1860er Jahren betrifft. Viele der damaligen Diskussionen haben bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt, so etwa die grundsätzliche Frage nach den Zwecken der Strafe, wie Abschreckung, Vergeltung oder Besserung der straffällig geworden Personen. Durchgeführt wird das Forschungsprojekt am Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Universität Innsbruck unter der Leitung vom Univ.-Prof. DDr. Martin P. Schennach, MAS.
- Universität Innsbruck - 100%
- Andreas Venier, Universität Innsbruck , nationale:r Kooperationspartner:in
- Peter Becker, Universität Wien , nationale:r Kooperationspartner:in
- Karl Härter - Deutschland
- Francesca Brunet - Italien