Kommentar zum Übereinkommen des Europarat zur Bekämpfung des Menschenhandels
Commentary to the CoE Convention on Action against Trafficking in Human Beings
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Trafficking in Human Beings (THB),
European Court of Human Rights,
Human Rights,
Human Rights Obligations of States,
Council of Europe Convention against THB,
Right of Victims of Crimes
Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ist das erste Rechtsinstrument, das Menschenhandel als Verletzung der Menschenrechte definiert. Obwohl dieses Übereinkommen bereits seit 2008 in Kraft ist und von beinahe allen Mitgliedsstaaten der Europarat ratifiziert wurde (44 von 47 Mitgliedsstaaten), besteht bisher keine umfassende Kommentierung dieses Instruments. In Anbetracht der großen Bedeutung dieses Übereinkommens stellt dies eine große zu füllende Lücke dar. Nachdem das Übereinkommen Menschenhandel als eine Menschenrechtsverletzung definiert, folgt auch die Methode der Analyse einem Menschenrechtsansatz. Dadurch wird sichergestellt, dass Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, Nicht-Diskriminierung und Kinderrechte in die Analyse der Artikel einfließt. Zudem spielt die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens bei der Analyse eine große Rolle. Die Überprüfung erfolgt durch eine Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings), was im Vergleich zu anderen internationalen und regionalen Rechtsinstrumenten zu Menschenhandel einzigartig ist. Die Forschungstätigkeit am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) in Bezug auf Menschenhandel hat eine klare Menschenrechtsperspektive und setzt diese in zahlreichen Projekten seit 1999 um. Aufgrund dieser Verschränkung der Forschung zu Menschenrechten und Menschenhandel stellt das Institut eine hervorragende Umgebung für die Entwicklung des Kommentars dar. Die an diesem Projekt beteiligten Forscherinnen und Forscher des BIM haben umfassendeExpertise zu unterschiedlichen Themen imBereich Menschenhandel und Menschenrechte und arbeiten unter anderem zu Kinderrechten, Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels und Zugang zu Recht. Zusätzlich werden weitere akademische Forscherinnen und Forscher mit ihrer Expertise zu dem Kommentar beitragen. Alle Autorinnen und Autoren erhalten regelmäßig Feedback eines beratenden Gremiums, das aus drei herausragenden Expertinnen und Experten aus den Bereichen der akademischen Forschung, der zivilgesellschaftlichen Arbeit und internationalen Organisation. Obwohl das Übereinkommen Menschenhandel als Angelegenheit der Menschenrechte ansieht und Verpflichtungen derMitgliedsstaatendefiniert, ist das genaue Ausmaßdieser Menschenrechtsverpflichtungen strittig. Der Kommentar soll eine erste, aktuelle und umfassende Analyse des Übereinkommens darstellen. Das Ziel des Projekts ist, eine Orientierungshilfe für die Interpretation aller Artikel des Übereinkommens zu schaffen, um ein besseres Verständnis von Menschenhandel und die damit zusammenhängenden Menschenrechtsverpflichtungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ist das erste Rechtsinstrument, das Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung definiert. Mit diesem Übereinkommen gelang es dem Europarat rechtliche Standards zu entwickeln, die definieren, wie Staaten in Fällen von Menschenhandel reagieren müssen. Das Übereinkommen stellt nach wie vor das einzige Rechtsinstrument dar, das Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung definiert und dabei eine Stärkung des Menschenrechtsansatzes anstrebt. Aus diesem Grund ist es auch für jene Staaten bedeutend, die nicht Mitgliedsstaaten des Europarats sind und den Menschenrechtsansatz in der Beseitigung des Menschenhandels anwenden. Im Rahmen dieses Projekts wurde der erste umfassende Rechtskommentar zum Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel entwickelt. Der Kommentar stellt in kompakter Form die Verpflichtungen in der Beseitigung des Menschenhandels dar und verbindet diese mit den jeweils relevanten Menschenrechtsverpflichtungen. Ziel des Kommentars ist eine umfassendere Interpretation, da das genaue Ausmaß der damit zusammenhängenden Menschenrechtsverpflichtungen teilweise unklar ist. Der Kommentar bietet eine erstmalige umfassende Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte des Übereinkommens. Weiters spielten die Berichte des Überprüfungsmechanismus des Übereinkommens genannt 'GRETA' (Group of Expert on Action against Trafficking in Human Beings) eine sehr wichtige Rolle. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie nationaler Gerichte wurden ebenfalls einbezogen. Der Kommentar wurde am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte erarbeitet. Aufgrund der in zahlreichen Projekten erworbenen Expertise zu den menschenrechtlichen Aspekten der Beseitigung des Menschenhandels stellte das Institut dafür eine hervorragende Umgebung dar. Dr. Julia Planitzer war Projektleiterin und gibt den Kommentar gemeinsam mit ihrem Kollegen Dr. Helmut Sax heraus. Die beitragenden Autorinnen und Autoren bestehen aus Forscherinnen und Forschern des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte sowie aus Expertinnen und Experten verschiedener Universitäten in Europa. Die Arbeiten der Autorinnen und Autoren wurden von einem Gremium bestehend aus den Expertinnen und Experten Mike Dottridge, Prof. Manfred Nowak und Georgina Vaz Cabral begleitet.
- Siobhan Mullally, University College Cork - Irland
- Conny Rijken, Tilburg University - Niederlande
- Ryszard Piotrowicz, Aberystwyth University - Vereinigtes Königreich
Research Output
- 1 Publikationen
- 2 Wissenschaftliche Auszeichnungen
- 1 Weitere Förderungen
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2020
Titel Trafficking in Human Beings in Europe: A Commentary on the Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings Typ Book Autor Planitzer J editors Planitzer J, Sax H Verlag Edward Elgar Publishing
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2019
Titel Speaker at the conference of the project 'Justice at Last' Typ Personally asked as a key note speaker to a conference Bekanntheitsgrad Continental/International -
2019
Titel Research prize of the City of Vienna Typ Research prize Bekanntheitsgrad Regional (any country)
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2020
Titel Fürstentum Liechtenstein - Ministry of Foreign Affairs Typ Research grant (including intramural programme) Förderbeginn 2020