Eheprozesse zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert. Regionale und soziale Verortung
Marriage Litigations from the 16th to the 19th Century. Regional and social Differentiation
Wissenschaftsdisziplinen
Andere Geisteswissenschaften (25%); Geschichte, Archäologie (25%); Soziologie (50%)
Keywords
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Marriage,
Gender,
Divorce,
Culture,
Litigation,
History
Das beantragte Forschungsprojekt baut auf den Ergebnissen und der Teamexpertise des sich seit Ok- tober 2014 in der kostenneutralen Verlängerung befindlichen FWF-Projekts Matrimony before the Court: Arenas of Conflict and Courses of Action from the 16th to the 19th Century (P 23394-G18) auf. Es richtet den Fokus auf alle Eheverfahren, die eine bestehende Ehe betreffen. Neben den gerichtli- chen Verfahren zur Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett werden auch all jene Verfahren analysiert, in welchen die Bedingungen der Ehe wie auch jene der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge der Kinder, Vermögensaufteilung) verhandelt werden. Dieses breite Forschungsinteresse macht die Ergebnisse für eine Vielzahl von Forschungsfeldern interessant. Unsere These laut, daß die Konfession (katholisch, protestantisch, reformiert) nur einen wenn auch wichtigen Faktor darstell- te, der die Handlungsoptionen von verheirateten Männern und Frauen, die nicht mehr miteinander bzw. mit ihrem Ehepartner, ihrer Ehepartnerin leben wollten, mitbestimmte. Neben dem Alter, dem Geschlecht und der sozialen Position der Eheleute hatten vor allem das jeweils gültige Ehegüter- , Erb- und Obsorgerecht erheblichen Einfluß darauf, ob eine Scheidung eine vorstellbare Option darstellte. Für den Zeitraum vor 1783 sollen erstens die ca. 1.450 Ehepaare, deren Streitigkeiten vom vorange- gangen Forschungsprojekt aus den Konsistorialprotokollen der Diözese Wien und des unteren Offizi- alats der Diözese Passau ermittelt wurden, regional und sozial verortet werden. Die außergewöhnlich dichte Quellenüberlieferung von vier landesfürstlichen Städte bzw. Märkten (Eggenburg, Langenlois, Tulln und Perchtoldsdorf) soll zweitens für Mikrohistorische Studien genützt werden. Für ein vertief- tes Verständnis der verschiedenen Prozessschritte sollen als Ergänzung die im Passauer Diözesanar- chiv für Österreich ob der Enns überlieferten Ehegerichtsakten herangezogen werden. Für den Zeitraum nach 1783, als weltliche Gerichte und die Polizei die "Ehesachen" von den Kon- sistorien übernahmen, sollen erstens zu den bereits im vorangegangenen Projekt erhobenen Ehepaaren die im NÖLA überlieferten Polizeiakten untersucht werden. Neu erhoben werden zweitens die Ehever- fahren, welche die Magistrate der vier oben angeführten Städte bzw. Märkte verhandelten. Um auch Eheverfahren aus stärker ländlichen Gebieten zu inkludieren, sind Stichproben in gut erschlossen Herrschaftsarchiven geplant. Drittens soll anhand der Ehegerichtsbarkeit der Wiener und der St. Pöltner Diözese der Frage nachgegangen werden, ob die Kirchengerichte nach der Wiedererlangung der Ehegerichtsbarkeit 1857 an die Entscheidungspraxis der Konsistorien vor 1783 anknüpften. Für den gesamten Untersuchungszeitraum sollen zudem die im Wiener Universitätsarchiv überlieferten medizinischen Gutachten einbezogen werden. Diese an der Schnittstelle von Justiz und Medizin ange- siedelten Gutachten eröffnen einen neue Perspektive. In methodischer Hinsicht knüpft das Projekt an das im vorangegangenen Projekt erprobte Forschungsdesign an, indem diskursanalytische und praxeo- logische, quantitative und qualitative Zugangsweisen innovativ verknüpft werden. Das beantragte Projekt leistet Grundlagenforschung. Es überschreitet die traditionelle Zäsur zwischen vormodern und modern" und soll insbesondere regional und sozial differenzierte Erkenntnisse über Ehekonflikte und Handlungsoptionen zerstrittener Ehepaare vom 16. bis zum 19. Jahrhundert ermöglichen.
Im christianisierten Europa übte die Kirche seit dem 12. Jahrhundert die Jurisdiktion in Ehesachen aus. Das kanonische Eherecht verpflichtete Ehepaare zu einem gemeinsamen Leben und erklärte, theologisch begründet mit dem Ehesakrament, eine gültig geschlossene und konsumierte Ehe für unauflöslich. Ehepaaren war es nicht erlaubt, sich ohne Genehmigung der Kirche zu trennen. Für eine kirchliche Genehmigung einer Trennung (zeitlich befristet) oder Scheidung (unbefristet) von Tisch und Bett verlangte das kanonische Eherecht den Nachweis legitimer Gründe wie die Gefahr für Leib und Leben oder den Ehebruch. Von Tisch und Bett geschiedene Ehepaare durften bis zum Tod des Ehepartners, der Ehepartnerin keine neue Ehe eingehen. Nach der Reformation übertrugen evangelische Landesfürst*innen die Ehejurisdiktion zunehmend an weltliche Gerichte. In der Habsburger Monarchie verblieb diese bis 1783 in der Kompetenz der katholischen Kirche. Erst das am 13. Jänner 1783 verabschiedete Josephinische Ehepatent definierte die Ehe als bürgerlichen Vertrag und über- antwortete mit November 1783 die Ehegerichtsbarkeit weltlichen Gerichten. Für katholisch getraute Ehepaare hielt das weltliche Eherecht an der katholischen Denkfigur der Unauflösbarkeit fest und erlaubte weiterhin nur die Scheidung von Tisch und Bett. In den ersten Jahren war eine solche zudem nur möglich, wenn ein Versöhnungsversuch des Pfarrers gescheitert war, beide Ehepartner*innen getrennt leben wollten und sich über die Aufteilung des ehelichen Vermögens einig waren. Bis zur Einführung der Zivilehe, in Österreich erst durch die Übernahme des deutschen Eherechts im Juni 1938, blieb es geschiedenen Katholik*innen verwehrt, bei Lebzeiten des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin eine neue Ehe einzugehen. Das zwischen Oktober 2015 und September 2018 durchgeführte Forschungsprojekt untersuchte die Ehegerichtspraxis im Erzherzogtum Österreich unter der Enns (heute Wien und Niederösterreich). Es schloss an ein vorangegangenes, ebenfalls von Andrea Griesebner geleitetes FWF-Forschungsprojekt an, welches für ausgewählte Zeitsegmente zwischen 1558 und 1783 die Eheverfahren vor den kirch- lichen Gerichten der Diözesen Passau und Wien und zwischen 1783 und 1850 vor dem Zivilmagistrat der Stadt Wien untersucht hatte. Das Forschungsprojekt erweiterte die Quellenbasis in dreifacher Hinsicht: Regional um Ehescheidungen, welche von den Magistraten von Eggenburg, Langenlois, Tulln und Perchtoldsdorf bzw. den Ortsgerichten der Herrschaften Seitenstetten und Sitzendorf genehmigt oder per Urteil entschieden wurden. Zeitlich um Eheverfahren vor den katholischen Ehegerichten St. Pölten und Wien, welche nach dem Konkordat von 1855 zwischen 1857 und 1867 erneut die Ehejurisdiktion ausübten. Und sozial, indem für alle erfassten Ehepaare weitere Quellen gesucht wurden, die nähere Informationen zur Ehe selbst, aber auch zur sozialen Einordung des Ehepaares bzw. der Ehepartner*innen ermöglichten. Über die Forschungsergebnisse, die Mitarbeiter*innen und die Arbeit mit den Quellen informiert das durchgehend zweisprachige Webportal Ehen vor Gericht 2.0 | Marriage at Court 2.0. Die Ehegesetzgebung und die Optionen zur Ehetrennung bzw. Ehescheidung werden im Menüpunkt Normen beschrieben und zugleich mit den entsprechenden Rechtstexten verlinkt. Der Menüpunkt Datenerhebung bietet einen Einblick in die Geschichtswerkstatt und die Materialität der untersuchen Quellen. Differenziert nach den untersuchten Zeitsegmenten und dem Geschlecht werden im Menüpunkt Eheverfahren die Klageinteressen sowie die Urteile mittels Grafiken visualisiert. Das Herzstück bildet die Webdatenbank zur Präsentation der Eheverfahren. Von 2.205 Ehepaaren, die knapp 3.500 Prozesse führten, sind für jedes einzelne Verfahren die Eckdaten abrufbar, die unter anderem auch einen Einblick in die vorgebrachten Argumente geben. Führten Ehepaare mehrere Verfahren, so sind diese Verfahren miteinander verlinkt. Soweit vorhanden, werden zudem die Personenstandsdaten der Ehepartner*innen, der letzte gemeinsame Wohnort sowie die Dauer der Ehe bis zum Ehe- bzw. Scheidungsverfahren angegeben.
- Universität Wien - 100%
- Michaela Hohkamp, Universität Hannover - Deutschland
- Claire Chatelain, Universite Charles-de-Gaulle - Lille 3 - Frankreich
- Caroline Arni, Universität Basel - Schweiz
Research Output
- 3 Zitationen
- 1 Publikationen
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2016
Titel Eheverfahren vor katholischen Konsistorien zwischen 1558 und 1783 Methodische Bemerkungen zum Verfahrensrecht DOI 10.1553/brgoe2016-2s281 Typ Journal Article Autor Griesebner A Journal Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs Seiten 281-300