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Montesquieu und das Römische Recht

Montesquieu and the Roman Law

Johannes Michael Rainer (ORCID: 0000-0001-7742-2082)
  • Grant-DOI 10.55776/P25109
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.03.2013
  • Projektende 28.02.2018
  • Bewilligungssumme 331.726 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Roman Constitution, Separation of Powers, Montesquieu, Federalism, Framers, Check and Balances

Abstract Endbericht

Das Projekt beabsichtigt den Stellenwert und die Bedeutung der römischen Verfassungen und des römischen Staatsrechts bei Montesquieu und den Gründungsvätern der amerikanischen Verfassung zu erforschen. Die Tatsache, dass Montesquieu umfangreiche Studien von Historikern, Philosophen, Soziologen und Politikwissenschaftlern gewidmet wurden, nicht aber von Juristen und insbesondere nicht von Experten des Römischen Rechts muss endlich dazu führen, diese gravierende wissenschaftliche Lücke zu füllen. Im Vordergrund sollen zwei grundlegende Aspekte der römischen Verfassung untersucht werden. 1. Die Mischverfassung und die Gewaltenteilung, 2. Die Kompetenzverteilung zwischen Zentrale und Peripherie, somit das Problem von Zentralismus und Föderalismus. Montesquieu`s Lehren sowohl in den "Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence" wie auch in seinem fundamentalen Werk "De L`esprit des Lois", sind in vielen wesentlichen Bereichen auf Erkenntnissen aufgebaut, die in seinen umfassenden Untersuchungen zum römischen Staatsrecht fußen. Ein Verständnis der Lehren Montesquieus ist letztlich ohne eine tiefgehende Untersuchung zum römischen Staatsverständnis und den einzelnen verfassungsrechtlich relevanten Strukturen nicht denkbar. Die Gründungsväter der amerikanischen Verfassung, die Framers, hatten zum einen die Schriften von Montesquieu als wesentliche Grundlage über ihre Überlegungen festgelegt, zum anderen haben sie sich selbst eingehend mit der Geschichte des römischen Staates, insbesondere der Republik, auseinandergesetzt, und aus dieser Geschichte unmittelbar wesentliche Erkenntnisse zum Aufbau ihres Staates erzielt. Gerade bei den amerikanischen Framers standen die Probleme der Gewaltenteilung, der Kompetenzverteilung zwischen Zentrale und Peripherie im Mittelpunkt ihrer Überlegungen: Die römischen Verfassungen der Republik und des Prinzipats, das römische Staatsrecht als Grundlage der modernen Verfassungstheorie und der modernen Staatslehre. Das Projekt beabsichtigt auch aufzuzeigen, ob diese Überlegungen, und wenn ja in welchem Ausmaße, für eine zukünftige gesamteuropäische Verfassung von Bedeutung sein können.

Montesquieu ist allgemein als der Schöpfer der Lehre von der Gewaltenteilung bekannt. Auf der Grundlage dieser Lehre müssen die exekutive Gewalt (Regierung), die legislative Gewalt (Gesetzgebung) und die judikative Gewalt (Gerichtsbarkeit) streng getrennt sein. Vielfach ist behauptet worden, dass die Lehre von der Gewaltenteilung auf antiken Vorbildern beruhen sollte. Insbesondere wurde dabei die berühmte Mischverfassung des Polybios herangezogen. Polybios hatte bekanntlich in der römischen Verfassung den Höhepunkt menschlicher Verfassungswirklichkeit gesehen. Im Gegensatz zu den griechischen Verfassungen, die entweder Monarchien, Aristokratien oder Demokratien gewesen seien, habe die römische Verfassung aus allen dreien dieser Elemente bestanden. Die großen griechischen Staatsrechtslehrer beginnen mit Aristoteles, hatten dabei folgende Beobachtung gemacht. Dass sich jedes dieser politischen Verfassungssysteme in sein negatives Abbild verwandelte. Die Monarchie, Tyrannis, die Aristokratie, die Oligarchie und die Demokratien, die Herrschaft des Pöbels. Polybios hatte gemeint, dass dieser Zyklus der Verfassungen, der den Griechen unaufhaltbar erschien, von der römischen Mischverfassung endgültig überwunden worden sei. Was Polybios nicht wissen konnte ist, dass dies keineswegs der Fall war, dass auch die römische Republik wenige Jahrzehnte nach diesen fundamentalen Darstellungen in Parteienstreit und Tyrannis untergehen würde. Montesquieu dahin gegen wusste von diesem Schicksal. Er hat in wesentlichen Vorarbeiten zu seinem berühmten Esprit des lois die, insbesondere in den considérations dazu Stellung genommen und die Erkenntnis gewonnen, dass eine auf Militarismus beruhende Gesellschaft den Beginn des Untergangs eines jeden freien Staatswesens bedeuten würde. Ein Militarismus von Montesquieu könne nur verhindert werden durch eine auf Gleichheit und Freiheit beruhende Gesellschaft. Diese aber, so Montesquieu, könne nur durch Bildung erreicht werden. Montesquieus Lehre von der Gewaltenteilung ist eine Antwort auf Polybios. Sie ist aber auch ein Modell, um zu zeigen, wie freie und auf Freiheit gebaute Staaten auf Dauer Bestand haben können. Die drei von ihm konzipierten Gewalten sollen so stark eine jede ausgebaut sein, dass sie ein Gleichgewicht bilden können. Diese von ihm als Balance bezeichnete Grundvoraussetzung für die Beständigkeit auf Freiheit beruhender Staaten müsse garantieren, dass sobald eine dieser Gewalten zu Machtmissbrauch neigt, von einer anderen sofort gestoppt werden könne. Dieses von Montesquieu auf der Grundlage seiner umfangreichen Studien zur römischen Republik und zum römisch-republikanischen Staatswesen beruhenden Lehren sind von fundamentaler Bedeutung für das Selbstverständnis moderner auf Rechtsstaatlichkeit beruhender Demokratien. Sie sind schlicht und einfach unverzichtbar. Die amerikanischen Gründungsväter haben in erster Linie auf ihren Studien und ihrer Kenntnis von Montesquieu und ihrer Kenntnis zur römisch-republikanischen Staatsverfassung und Staatswirklichkeit die amerikanische Verfassung entworfen, um im Sinne von Montesquieu einen auf Bestand ausgerichteten Staat zu begründen. Das amerikanische System der Checks and Balances wäre ohne Montesquieus Studien zum Aufstieg und Niedergang der römischen Republik, jene Studien, die sich in verdichteter Form im Esprit des lois die considération wiederfinden, nicht möglich gewesen.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Salzburg - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Emmanuelle Chevreau, Université Panthéon Assas-Paris II - Frankreich
  • Gianni Santucci, Università di Trento - Italien
  • Laurent Pfister, Luxembourg Institute of Science and Technology - Luxemburg
  • Javier De Los Mozos-Touya, Universidad de Valladolid - Spanien

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