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Wirtschaft und Menschenrechte: Beschwerdemechanismen

Business and Human Rights: Complaint Mechanisms

Karin Lukas (ORCID: 0000-0002-4883-1634)
  • Grant-DOI 10.55776/P24877
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.01.2013
  • Projektende 30.04.2016
  • Bewilligungssumme 290.514 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (80%); Wirtschaftswissenschaften (20%)

Keywords

    Human Rights, Extra-judicial, Business, CSR, Complaint Mechanism

Abstract Endbericht

In den vergangen Jahren waren Unternehmen einer steigenden Kontrolle ihrer Handlungen in puncto Menschenrechte ausgesetzt. Das internationale Menschenrechtssystem ist traditionell staatenbasiert und bietet bisher nur komplizierte und meist unzufriedenstellende gerichtliche Wege zur Konfliktlösung zwischen Unternehmen und Opfern von Menschenrechtsverletzungen. In der Praxis führt dies zu einer "Governance-Lücke" bei internationalen Menschenrechtsnormen, sodass viele Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen ohne Wiedergutmachung oder Rechtsschutz erfolgen. Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, diese Lücke zu schließen und die potentielle Rolle der außergerichtlichen Beschwerdemechanismen zum Schutz der Menschenrechte im Unternehmenskontext zu untersuchen. Ihr Einfluss wird sowohl von Opfer- als auch von Unternehmensperspektive kritisch beurteilt. Das Projekt analysiert, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß, außergerichtliche Beschwerdemechanismen eine bessere Option für den Schutz der Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext bieten können. Die Fragestellungen konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche: Erstens auf die Stärken und Schwächen der außergerichtlichen Beschwerdemechanismen sowie auf ihre Lücken, zweitens auf ihre Auswirkung auf den Schutz der Menschenrechte und drittens auf die Identifizierung der entscheidenden Kriterien, die einen nachhaltigen Schutz der Menschenrechte gewährleisten. Die Studie vergleicht drei verschiedene Kategorien von Beschwerdemechanismen: von internationalen Institutionen (OECD und Weltbank) eingerichtete, von Unternehmen eingerichtete, und im Rahmen von Multi-stakeholder Initiativen geschaffene Mechanismen. Die primären Zielgruppen für die Resultate und Empfehlungen des Projekts umfassen Opfer von Menschenrechtsverletzungen sowie Unternehmen, die einen menschenrechtskompatiblen Beschwerdemechanismus einrichten wollen. Das Ergebnis dieses Projektes wird zwei wichtigen Zielen dienen: Es wird Opfern von Menschenrechtsverletzungen und Unternehmen als Leitfaden hinsichtlich der Wirksamkeit der renommierten internationalen und unternehmensweiten Mechanismen für den Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden dienen und "Kriterien der Exzellenz" für außergerichtliche Verfahren bringen. Das erste Ergebnis wird zu einer verstärkten Sensibilisierung von Opfern hinsichtlich ihres Zugangs zu Rechtsmitteln als auch hinsichtlich der Kosten und Bedingungen dieser Verfahren beitragen. Firmen haben die Gelegenheit, mehr über die außergerichtliche Streitbeilegung zu lernen und bewährte Praktiken und Erfahrungen in Peer-Gruppen-Events auszutauschen. Die Kriterien liefern konkrete Leitlinien für Unternehmen, wie derartige Beschwerdemechanismen geschaffen werden können. In Anbetracht der aktuellen Debatte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte, wird die Studie auf dem UN Rahmenwerk von John Ruggie aufbauen, und damit einen innovativen, wichtigen Beitrag zur Regulierung von Unternehmenshandlungen und zur Verbesserung der außergerichtlichen Möglichkeiten eines wirksamen Rechtsschutzes für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen leisten.

Wirtschaft und Menschenrechte: Beschwerdemechanismen ist ein vom FWF gefördertes dreijähriges Forschungsprojekt, das sich intensiv mit der Wirksamkeit von außergerichtlichen Beschwerdemechanismen bei Menschenrechtsverletzungen durch unternehmerische Tätigkeiten beschäftigt. Die Analyse konzentriert sich auf neun ausgewählte Mechanismen auf internationaler, Multi-Stakeholder und unternehmerischer Ebene. Menschenrechte und unternehmerische Interessen stehen häufig in einem problematischen Spannungsverhältnis zueinander. Das internationale Menschenrechtssystem, das traditionell staatenbasiert ist, bietet zwar gerichtliche Wege zur Konfliktlösung, diese sind aber zumeist langwierig, komplex und oft nicht zufriedenstellend. Folglich fehlt es oft an angemessener Wiedergutmachung oder Rechtsschutz für die Opfer. Die Forscherinnen haben sich daher die Frage gestellt, inwieweit außergerichtliche Konfliktlösungsmechanismen zur Lösung derartiger Konflikte im besten Interesse aller Beteiligten beitragen können. Ziel des Forschungsprojektes war es, anhand von konkreten Mechanismen und vor allem einer Analyse der dadurch gelösten Fälle, außergerichtliche Lösungswege zu untersuchen, um Unternehmen und Betroffene über die Wirksamkeit solcher Mechanismen für den Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden zu informieren. Fall-Analysen und Interviews mit ausgewählten ExpertInnen und PraktikerInnen lieferten konkrete Anhaltspunkte und Empfehlungen, wie derartige Mechanismen idealerweise gestaltet werden können. Die Ergebnisse der Forschung bestätigten die in den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgearbeiteten Effektivitätskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen, brachten aber noch eine Reihe anderer Kriterien zu Tage, welche die UN Kriterien vervollständigen. Die Studie bezeichnet diese Kriterien als Exzellenzkriterien. Sie enthalten beispielsweise die Forderung, dass der Mechanismus alle Menschenrechtsverletzungen behandelt und zu einer Lösung führt, - die auch darin bestehen kann, dass der Konflikt am ordentlichen Rechtsweg bearbeitet werden muss. Der Mechanismus sollte die zugrundeliegenden strukturellen Probleme lösen und nicht nur die Symptome bekämpfen. Er sollte unabhängig sein, dem lokalen Kontext Rechnung tragen und nicht ausschließlich finanzielle Wiedergutmachung bieten. Ein erfolgreicher Mechanismus zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass in die Verhandlungen alle Beteiligten miteinbezogen sind und die Verhandlungsführung nach bestem Treu und Glauben erfolgt. Die Umsetzung der vereinbarten Übereinkommen stellt eine große Herausforderung dar, die jedoch von einigen der untersuchten Mechanismen gut gelöst werden konnte.

Forschungsstätte(n)
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Nicola Jägers, Tilburg University - Niederlande
  • David Vermijs, Institute for Human Rights and Business - Vereinigtes Königreich
  • Salil Tripathi, Institute for Human Rights and Business - Vereinigtes Königreich
  • Sheldon Leader, University of Essex - Vereinigtes Königreich

Research Output

  • 6 Zitationen
  • 3 Publikationen
Publikationen
  • 2015
    Titel The Inspection Panel of the World Bank. An Effective Extrajudicial Complaint Mechanism?
    Typ Book Chapter
    Autor Lukas K
  • 2015
    Titel Access to Justice through Company Complaint Mechanisms?
    Typ Book Chapter
    Autor J. Letnar Cernic And T. Van Ho
  • 2015
    Titel The World Bank Legal Review Volume 6 Improving Delivery in Development: The Role of Voice, Social Contract, and Accountability
    DOI 10.1596/978-1-4648-0378-9
    Typ Book
    Verlag World Bank
    Link Publikation

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