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Die Grundlagen des Schadenersatzrechts in rechtsvergleichender Sicht

The Basic Questions of Tort Law from a Comparative Perspective

Helmut Koziol (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P23519
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.07.2011
  • Projektende 31.10.2014
  • Bewilligungssumme 138.148 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Tort Law, Aims and Ideas, Comparative Law, Basic Questions, European Law

Abstract Endbericht

Insbesondere die punktuelle Normsetzung durch die EU zeigt, dass den Grundfragen des Schadenersatzrechts bisher zu wenig Aufmerksamkeit zugewendet wurde, was zur erheblichen Widersprüchlichkeit der Normen und zu unzureichenden Regelungen führt. Durch die Umsetzung in das nationale Recht dringen diese Mängel in die nationalen Rechte ein und verstärken dort vorhandene ähnliche Defizite. Sicherlich wurden zwar immer wieder Grundfragen diskutiert, jedoch einerseits vor längerer Zeit, andererseits nicht auf breiter rechtsvergleichender Basis. Ferner wurde noch kaum auf die Funktion des Haftungsrechts im Gesamtgefüge der Rechtsordnung - also mit Blick etwa auf das Bereicherungs-, das Sozialversicherungs- und das Strafrecht - abgestellt, und neue wissenschaftliche Richtungen - wie die Ökonomische Analyse des Rechts - noch nicht einbezogen. Zwar wurden bei der Ausarbeitung von Entwürfen für ein neues europäisches Schadenersatzrecht - vor allem die Principles of European Tort Law und der Draft Common Frame of Reference - Grundfragen wie jene nach den Funktionen und den Zielen des Schadenersatzrechts angesprochen; doch konnte dies im Zug der Arbeiten, die in erster Linie auf den Entwurf einer auf breite Akzeptanz stoßenden Regelung gerichtet waren, nicht in der erforderlichen Tiefe erfolgen. Im Interesse von in sich geschlossenen, nicht widersprüchlichen Rechtsordnungen und damit im Interesse des fundamentalen Gerechtigkeitsgedankens sollte diesem Mangel möglichst gründlich und rasch abgeholfen werden. Ein erster Schritt wird mit dem hier beschriebenen Projekt gesetzt werden. Ausgangsbasis ist mein Anfang 2010 erschienenes Buch Grundfragen des Schadenersatzrechts, das unter Berücksichtigung des deutschen, österreichischen und Schweizer Rechts (also des deutschen Rechtskreises) geschrieben wurde. Dieses Werk soll in einer auf den neuesten Stand gebrachten englischen Version veröffentlicht werden und als Basis für die kritischen Stellungnahmen aus der Sicht der anderen europäischen Rechtsfamilien, also der anglikanischen, romanischen, der skandinavischen und der osteuropäischen sowie des japanischen und des US-amerikanischen Rechts dienen. Die je etwa 70 Seiten umfassenden Stellungnahmen bilden ihrerseits wieder die Grundlage für eine Conclusio. Diese soll rechtsvergleichend untermauerte Antworten auf die Grundfragen des Schadenersatzrechts, vor allem auch der Funktionen und Ziele, aber auch der sonstigen wesentlichen Fragen zu geben versuchen. Damit wird versucht, ein auf rechtsvergleichender Grundlage erarbeitetes Grundkonzept für die weitere europäische Entwicklung anzubieten. Die Stellungnahmen zusammen mit der Conclusio sollen in einer englischen und einer deutschen Fassung veröffentlich werden. Das Projekt ist - einschließlich der Übersetzungen - auf drei Jahre angelegt. Die Kommunikation mit den Repräsentanten der anderen Rechtsfamilien und Rechtsordnungen wird großteils auf elektronischem Weg erfolgen können. Es sind jedoch auch je zwei Treffen zwischen dem Projektleiter und jedem einzelnen Representanten sowie eine gemeinsame abschließende Arbeitssitzung geplant. Die Ergebnisse sollen auf einer Tagung in Wien öffentlich vorgestellt werden.

Ausgangspunkt des Projekts Grundfragen des Schadenersatzrechts war der vom Projektleiter verfasste Band ,Basic Questions of Tort Law from a Germanic Perspective (2012). Kollegen aus Frankreich (O Moréteau), Norwegen (B Askeland), Polen (K Ludwichowska-Redo), Ungarn (A Menyhrd), England und Commonwealth (K Oliphant), USA (MD Green/WJ Cardi), und Japan (K Yamamoto) wurden zu kritischen Stellungnahmen zu den in diesem Werk vertretenen Ideen eingeladen. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass die europäischen Rechtskreise vertreten sind; da die östlichen Mitgliedsländer der EU keine Einheit bilden und die jüngsten Kodifikationen besitzen, wurden zwei Rechtsordnungen aus diesem Gebiet berücksichtigt. Es lag ferner nahe, die USA als einflussreichen Ideenspender mit eigenständigem common law einzubeziehen. Das japanische Recht wiederum ist für Europa interessant ist, weil europäisches Gedankengut mit eigenständigen Entwicklungen eng verwoben ist. Durch diese Streuung der Rechtsordnungen sollte eine breite, doch überschaubare Basis für rechtsvergleichende Anregungen gewonnen werden. Die rechtsvergleichenden Schlussbemerkungen versuchen, Anregungen aus den kritischen Stellungnahmen aufzunehmen und für die Weiterentwicklung der Rechtssysteme und deren Harmonisierung fruchtbar zu machen. Es konnte selbstverständlich nicht auf alle in den Länderberichten enthaltenen wertvollen Gedanken eingegangen werden. Aufgegriffen wurden vor allem rechtspolitisch anregende Ideen, die bisher noch wenig diskutiert wurden. Faszinierend war, dass nicht selten die nationalen Lösungen schadenersatzrechtlicher Fragen zunächst den Eindruck erweckten, wenig sachgerecht zu sein, im Zusammenhang mit Grundideen der jeweiligen Rechtsordnung und im Zusammenspiel mit anderen Rechtsinstituten, etwa dem Sozialversicherungsrecht, aber so manches gute Argument für sich hatten. Darüber hinaus fanden sich in anderen Rechtsordnungen zusätzliche Ansätze, die zur Weiterentwicklung einer bisher nicht überzeugenden Lösung anregten und letztlich zu überraschenden, neuartigen Grundkonzepten führten, die für die Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Schadenersatzrechts wertvolle Denkanstöße liefern. So konnte ein Vorschlag für ein viele Vorteile bietendes neuartiges Zusammenspiel von Schadenersatzrecht, Haftpflichtversicherung und Sozialversicherung bei Personenschäden entwickelt werden.Die nationalen Berichte und die Schlussfolgerungen etwa 1,000 Seiten erscheinen sowohl in Deutsch (Grundfragen des Schadenersatzrechts aus rechtsvergleichender Sicht; Dezember 2014) als auch in Englisch (März 2015); open access ist vorgesehen. Wesentliche Ergebnisse wurden im Oktober 2015 im Rahmen einer Tagung in Graz diskutiert; ein Tagungsband wird veröffentlicht.

Forschungsstätte(n)
  • European Centre of Tort and Insurance Law - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Keizo Yamamoto, Kyoto University - Japan
  • Bjarte Askeland, University of Bergen - Norwegen
  • Katrzyna Ludwichowska, Nicolaus Kopernikus University - Polen
  • Mirsolaw Nestorowicz, Nicolaus Kopernikus University - Polen
  • Olivier Moréteau, Louisiana State University Paul M. - Vereinigte Staaten von Amerika
  • Michael D. Green, Wake Forest University - Vereinigte Staaten von Amerika

Research Output

  • 1 Publikationen
Publikationen
  • 2013
    Titel Basic Questions of Tort Law from a Germanic Perspective.
    Typ Book
    Autor Helmut Koziol

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