Appellationen an den Reichshofrat (1519-1740)
Appeals to the Imperial Aulic Council (1519-1740)
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (30%); Rechtswissenschaften (60%); Soziologie (10%)
Keywords
-
Reichshofrat,
Appeal,
Appellation,
Holy Roman Empire,
Höchstgerichtsbarkeit,
Imperial supreme jurisdiction
Die Appellation gehört zu den zum Teil bereits im Mittelalter (z. B. Frankreich), zum Teil im Verlauf des 15. und 16. Jahrhunderts (Heiliges Römisches Reich deutscher Nation), zum Teil auch erst im 19. Jahrhundert (England) in weiten Teilen Europas rezipierten Rechtsmitteln des römisch-kanonischen Rechts. Indem sie die auch materiellrechtliche Überprüfung eines richterlichen Urteils durch einen höheren Richter vorsieht (Devolutiveffekt), wobei die Vollstreckung des überprüften, möglicherweise ungerechten Spruchs aufgehalten wird (Suspensiveffekt), verbessert die Appellation die Qualität der Rechtsprechung. Indem sie einen hierarchisch geordneten Instanzenzug voraussetzt und die Kontrolle untergerichtlicher Rechtsprechung ermöglicht, dient die Appellation der Ausbildung und Festigung einheitlicher Rechtsräume, die zumeist auch Herrschaftsräume darstellen und damit auch von politischer Bedeutung sind. Das Forschungsvorhaben strebt eine umfassende Untersuchung der Appellationen an den Reichshofrat an, der als - neben dem Reichskammergericht - zweites Höchstgericht an der Spitze des Instanzenzugs im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation stand. Dabei sollen in erster Linie die im Archiv des Reichshofrats überlieferten Prozeßakten aus dem für die Durchsetzung der Appellation entscheidenden Zeitraum zwischen 1519 und 1740 herangezogen werden. Auf dieser Grundlage sind sowohl juristische als auch historische Fragen, nach Rechtsanwendung und Prozeß ebenso wie nach der Rolle von Reichsoberhaupt und Reichsgericht in der Rechtswirklichkeit des territorial strukturierten Reichs, zu stellen. Durch seine interdisziplinäre Ausrichtung und seinen Rückgriff auf unveröffentlichte Quellen kann das Forschungsvorhaben an verschiedene aktuelle Diskussionen anschließen. Dazu gehören etwa die Fragen nach dem "Rechtsraum Reich" und dem seinen Gliedern gewährten Rechtsschutz, nach dessen "Staatlichkeit" oder nach dem Verhältnis von Reichshofrat und Reichskammergericht. Das Vorhaben stellt das zweite Projekt des von der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften seit einigen Jahren verfolgten Forschungsschwerpunkts "Reichshofrat" dar, mit dem die Kommission zu den in Kooperation mit Partnern aus dem In- und Ausland, insbesondere der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, verfolgten Bemühungen um die Neuerschließung des reichshofrätlichen Archivs beizutragen bestrebt ist.
Appellationen stellen ein wesentliches Rechtsmittel dar und waren daher stets ein wichtiges Thema der Rechtsgeschichte. Abgesehen vom Interesse an Verfahrensfragen müssen Appellationen an die Reichsgerichte auch als Beispiel für das Ringen um Macht zwischen dem Reich und seinen Territorien betrachtet werden. Ihr Studium zeigt daher das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen Kaiser und Reichsständen, trägt aber gleichzeitig dazu bei, die Beziehung zwischen Appellanten, Appellaten und deren Territorialgewalten zu erhellen. Die Erforschung des Reichshofrats als Gerichtshof hat in der letzten Zeit beträchtliche Fortschritte gemacht. Die Inventare seines Archivs, die in den letzten fünfzehn Jahren im Rahmen verschiedener Projekte digitalisiert wurden, zeigen, dass bis zu einem Drittel der vor dem Hofrat geführten Prozesse Appellationen waren. Diese große Zahl zeigt die Bedeutung sowohl für die tägliche Arbeit des Hofrats wie für das Rechtsleben des Reiches im Allgemeinen. Trotz dieser Bedeutung jedoch wurden Appellationen an die Höchstgerichte des Heiligen Römischen Reiches bis jetzt eher auf der Grundlage normativer Quellen als auf der Grundlage der zahlreichen Akten untersucht, die im Lauf der Prozesse an diesen Gerichtshöfen entstanden sind. Das gegenwärtige Projekt hatte zum Ziel diesem Defizit abzuhelfen, indem es das Verfahren des Reichshofrats als Appellationsgericht, die Streitgegenstände, den geographischen und sozialen Hintergrund von Appellanten und Appellaten sowie die Auswirkungen der vom Hofrat ergangenen Urteile untersuchte. Gleichfalls untersucht wurden die Bedingungen für die Annahme einer Appellation, die Zusammenarbeit zwischen dem Hofrat und den Untergerichten, das Verhältnis zwischen Endurteilen und Vergleichen oder die Interessen und Strategien, die von den Prozessparteien, dem Hofrat oder dem Kaiser selbst verfolgt wurden. Auch wurde die Frage gestellt, ob die Appellanten abgesehen von der Appellation auch andere Mittel wie die Anrufung anderer Gerichte oder von Vermittlern in Anspruch nahmen, um ihre Ziele zu erreichen, oder ob sie ihre Appellation hauptsächlich dazu benützten, um auf ihre Gegner zur Erhöhung von deren Kompromissbereitschaft Druck auszuüben. Die Antworten auf diese Fragen auf der Grundlage eines statistischen Überblicks aus drei ausgewählten Perioden tragen dazu bei, unsere Kenntnis der Justiznutzung, der Rolle des Reichshofrats bei der Konfliktlösung im Reich und des Charakters des Reiches als eines gemeinsamen Rechtsraumes, der durch das oberstrichterliche Amt des Kaisers zusammengehalten wurde, zu vertiefen.
- Universität Wien - 100%
- Wolfgang Sellert, Georg-August-Universität Göttingen - Deutschland
Research Output
- 3 Publikationen
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2013
Titel Bene appellatum et male iudicatum Appellationen an den Reichshofrat in der Mitte des 17. Jahrhunderts an Beispielen aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis DOI 10.1553/brgoe2013-1s121 Typ Journal Article Autor Franke E Journal Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs Seiten 121-146 Link Publikation -
2013
Titel Bene appellatum et male iudicatum. Appellationen an den Reichshofrat in der Mitte des 17. Jahrhunderts an Beispielen aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Typ Book Chapter Autor Appellation Und Revision Im Europa Des Spätmittelalters Und Der Frühen Neuzeit -
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Titel Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs Band 1 / 2013. Appellation und Revision im Europa des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Typ Other Autor Auer L