Die Formierung des Reichshofrats (Karl V., Ferdinand I.)
The formation of the ´Reichshofrat´ (Charles V, Ferdinand I)
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (30%); Rechtswissenschaften (60%); Soziologie (10%)
Keywords
-
Reichshofrat,
Emperor Charles V,
Emperor Ferinand I,
Holy Roman Empire,
Höchstgerichtsbarkeit,
Imperial privileges
Das Forschungsvorhaben Die Formierung des Reichshofrats (Karl V., Ferdinand I.)` soll erstmals zusammenhängend die Tätigkeit des für Justiz- und Gnadensachen aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und den österreichischen Erbländern zuständigen Rats am Kaiserhof bzw. am Hof des Statthalters des Kaisers und Römischen Königs zwischen 1519 (Regierungsantritt Kaiser Karls V.) und 1564 (Tod Kaiser Ferdinands I.) untersuchen. Angestrebt wird damit die Erforschung eines wesentlichen Abschnitts in der Geschichte des Reichshofrats, der sich nach nicht voll zur Wirksamkeit gekommenen administrativen Reformbemühungen unter König bzw. Kaiser Maximilian I. (1497/98, 1518) im Untersuchungszeitraum des Projekts institutionell und im Hinblick auf Zuständigkeit und Arbeitsweise festigte und als kaiserliche Behörde mit bestimmten richterlichen und administrativen Aufgaben etablierte. Über diese entscheidende Phase in der Geschichte eines der beiden obersten Reichsgerichte in der Frühen Neuzeit und wichtigen Höchstgericht in Europa ist kaum etwas bekannt, da sich die Reichshofratsforschung bisher auf die Zeit nach dem Jahr 1559 - in dem die Bezeichnung Reichshofrat` zum erstenmal verwendet wurde - konzentrierte. Dabei ist unbestritten, daß der Reichshofrat 1559 nicht als neue Behörde geschaffen wurde, sondern sich in der Arbeit der Hofräte Kaiser Karls V. und König Ferdinands als diejenige Institution formierte, die im 17. und 18. Jahrhundert zu einer der wichtigsten Reichsinstitutionen werden sollte. Im Mittelpunkt des Vorhabens wird die konkrete tägliche Arbeit der Hofräte bzw. des Reichshofrats stehen, die - im Gegensatz zu den normativen Grundlagen in Gestalt von Hof- bzw. Hofratsordnungen - von der klassischen Verwaltungsgeschichte so gut wie vollständig unbeachtet geblieben ist. Dabei soll es nicht nur um die Rechtsprechung als eine wichtige Aufgabe der Hofräte bzw. des Reichshofrats gehen, sondern auch um ihren Beitrag zur Reichsverwaltung - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Lehen- und Privilegienwesen, mit Standeserhöhungen und Gnadensachen. Darüber hinaus soll nach dem Personenkreis gefragt werden, aus dem sich die Mitglieder des Hofrats rekrutierten. Über die Erforschung der Frühphase des Reichshofrats hinaus möchte das Projekt einen Beitrag zur Geschichte der Herrschaftsausübung durch die Zentralgewalt des Reichs sowie zur Regierungsgeschichte der habsburgischen Brüder Karl und Ferdinand leisten. Die Hauptgrundlage des Vorhabens wird mit dem Archiv des Reichshofrats ein von der bisherigen Forschung nur sporadisch benutzter Quellenkorpus bilden, dessen Reichhaltigkeit für den Untersuchungszeitraum jüngste Erhebungen deutlich gemacht haben. Zusätzlich sollen Quellen aus anderen Registraturen der Zentralgewalt und den Archiven einzelner Beteiligter herangezogen werden.
Das Forschungsvorhaben `Die Formierung des Reichshofrats (Karl V., Ferdinand I.)` soll erstmals zusammenhängend die Tätigkeit des für Justiz- und Gnadensachen aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und den österreichischen Erbländern zuständigen Rats am Kaiserhof bzw. am Hof des Statthalters des Kaisers und Römischen Königs zwischen 1519 (Regierungsantritt Kaiser Karls V.) und 1564 (Tod Kaiser Ferdinands I.) untersuchen. Angestrebt wird damit die Erforschung eines wesentlichen Abschnitts in der Geschichte des Reichshofrats, der sich nach nicht voll zur Wirksamkeit gekommenen administrativen Reformbemühungen unter König bzw. Kaiser Maximilian I. (1497/98, 1518) im Untersuchungszeitraum des Projekts institutionell und im Hinblick auf Zuständigkeit und Arbeitsweise festigte und als kaiserliche Behörde mit bestimmten richterlichen und administrativen Aufgaben etablierte. Über diese entscheidende Phase in der Geschichte eines der beiden obersten Reichsgerichte in der Frühen Neuzeit und wichtigen Höchstgericht in Europa ist kaum etwas bekannt, da sich die Reichshofratsforschung bisher auf die Zeit nach dem Jahr 1559 - in dem die Bezeichnung `Reichshofrat` zum erstenmal verwendet wurde - konzentrierte. Dabei ist unbestritten, daß der Reichshofrat 1559 nicht als neue Behörde geschaffen wurde, sondern sich in der Arbeit der Hofräte Kaiser Karls V. und König Ferdinands als diejenige Institution formierte, die im 17. und 18. Jahrhundert zu einer der wichtigsten Reichsinstitutionen werden sollte. Im Mittelpunkt des Vorhabens wird die konkrete tägliche Arbeit der Hofräte bzw. des Reichshofrats stehen, die - im Gegensatz zu den normativen Grundlagen in Gestalt von Hof- bzw. Hofratsordnungen - von der klassischen Verwaltungsgeschichte so gut wie vollständig unbeachtet geblieben ist. Dabei soll es nicht nur um die Rechtsprechung als eine wichtige Aufgabe der Hofräte bzw. des Reichshofrats gehen, sondern auch um ihren Beitrag zur Reichsverwaltung - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Lehen- und Privilegienwesen, mit Standeserhöhungen und Gnadensachen. Darüber hinaus soll nach dem Personenkreis gefragt werden, aus dem sich die Mitglieder des Hofrats rekrutierten. Über die Erforschung der Frühphase des Reichshofrats hinaus möchte das Projekt einen Beitrag zur Geschichte der Herrschaftsausübung durch die Zentralgewalt des Reichs sowie zur Regierungsgeschichte der habsburgischen Brüder Karl und Ferdinand leisten. Die Hauptgrundlage des Vorhabens wird mit dem Archiv des Reichshofrats ein von der bisherigen Forschung nur sporadisch benutzter Quellenkorpus bilden, dessen Reichhaltigkeit für den Untersuchungszeitraum jüngste Erhebungen deutlich gemacht haben. Zusätzlich sollen Quellen aus anderen Registraturen der Zentralgewalt und den Archiven einzelner Beteiligter herangezogen werden.
- Wolfgang Sellert, Georg-August-Universität Göttingen - Deutschland