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Restatement des europäischen Versicherungsvertragsrechts II

Restatement of European Insurance Contract Law II

Helmut Heiss (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P16200
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.05.2003
  • Projektende 31.03.2007
  • Bewilligungssumme 123.237 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Harmonization, European, Insurance, Contract, Law

Abstract Endbericht

Projektziel ist ein Restatement des Europäischen Versicherungsvertragsrechts. Im Rahmen dieses Restatements sollen rechtsvergleichend gemeinsame Prinzipien der Materie ausgearbei-tet und als Grundlage für ein einheitliches, wissenschaftlich begründetes Regelungsmodell genommen werden. Als Vorbild dienen insbesondere die Aktivitäten der sog. Lando-Kommission (Ole Lando/Hugh Beale, Principles of European Contract Law, Part I + II, 2000). Während es dieses Werk mit dem Schuldvertragsrecht im allgemeinen zu tun hat, ist bisher speziell für das Versicherungsvertragsrecht, welches den Gegenstand dieses Antrages bildet, nichts derartiges vorhanden. Dabei ist auch hier der Bedarf dringlich. Das folgt nicht zum we-nigsten aus europarechtlicher Sicht: Die Verwirklichung des EG-Binnenmarkts schließt not-wendigerweise auch die Versicherungswirtschaft ein. Die Dienstleistungsfreiheit iS der Art 49 - 55 EGV im Bereich des Versicherungswesens wurde allerdings nicht im Wege der Rechts- vereinheitlichung realisiert. Gründe dafür waren unterschiedliche ordnungspolitische Interes-sen der Mitgliedstaaten und fehlende bzw noch nicht ausgereifte wissenschaftliche Vorarbei-ten. Statt materieller Rechtsvereinheitlichung wurde der Weg der Harmonisierung des Kollisi-onsrechts des Versicherungsvertragsrechts eingeschlagen und in der sog Zweiten und Dritten Richtliniengeneration der Nicht-Lebens- und der Lebensversicherung verwirklicht. Inzwi-schen jedoch hat die europäische Kommission selbst zugegeben, dass das Ziel, die Dienstleis-tungsfreiheit im Versicherungsbereich im Wege dieser internationalprivatrechtlichen Lösung herbeizuführen, gescheitert ist. Grund dafür ist unter anderem die unnötige Komplexität der Regelungen. Mittelfristig kann somit den Vorgaben der Art 49 - 55 EGV nur durch Schaffung eines einheitlichen Versicherungsvertragsrechts entsprochen werden. Das vorliegende Projekt wird - als internationales Gemeinschaftswerk - von einer Projekt-gruppe durchgeführt, die aus 17 international angesehenen Fachgelehrten des Versicherungs-rechts aus 13 europäischen Staaten besteht. Die verantwortliche Betreuung obliegt dem An-tragsteller als Vorsitzendem der Gruppe (bzw. seinem Stellvertreter) sowie den Mitarbeitern des Innsbruck Büros. Schritt für Schritt werden die einzelnen Artikel des Restatements konzi-piert. Auf halbjährlich stattfindenden Workshops erfahren sie eine eingehende Diskussion.

Projektziel ist ein Restatement des Europäischen Versicherungsvertragsrechts. Im Rahmen dieses Restatements sollen rechtsvergleichend gemeinsame Prinzipien der Materie ausgearbei-tet und als Grundlage für ein einheitliches, wissenschaftlich begründetes Regelungsmodell genommen werden. Als Vorbild dienen insbesondere die Aktivitäten der sog. Lando-Kommission (Ole Lando/Hugh Beale, Principles of European Contract Law, Part I + II, 2000). Während es dieses Werk mit dem Schuldvertragsrecht im allgemeinen zu tun hat, ist bisher speziell für das Versicherungsvertragsrecht, welches den Gegenstand dieses Antrages bildet, nichts derartiges vorhanden. Dabei ist auch hier der Bedarf dringlich. Das folgt nicht zum we-nigsten aus europarechtlicher Sicht: Die Verwirklichung des EG-Binnenmarkts schließt not-wendigerweise auch die Versicherungswirtschaft ein. Die Dienstleistungsfreiheit iS der Art 49 - 55 EGV im Bereich des Versicherungswesens wurde allerdings nicht im Wege der Rechts- vereinheitlichung realisiert. Gründe dafür waren unterschiedliche ordnungspolitische Interes-sen der Mitgliedstaaten und fehlende bzw noch nicht ausgereifte wissenschaftliche Vorarbei-ten. Statt materieller Rechtsvereinheitlichung wurde der Weg der Harmonisierung des Kollisi-onsrechts des Versicherungsvertragsrechts eingeschlagen und in der sog Zweiten und Dritten Richtliniengeneration der Nicht-Lebens- und der Lebensversicherung verwirklicht. Inzwi-schen jedoch hat die europäische Kommission selbst zugegeben, dass das Ziel, die Dienstleis-tungsfreiheit im Versicherungsbereich im Wege dieser internationalprivatrechtlichen Lösung herbeizuführen, gescheitert ist. Grund dafür ist unter anderem die unnötige Komplexität der Regelungen. Mittelfristig kann somit den Vorgaben der Art 49 - 55 EGV nur durch Schaffung eines einheitlichen Versicherungsvertragsrechts entsprochen werden. Das vorliegende Projekt wird - als internationales Gemeinschaftswerk - von einer Projekt-gruppe durchgeführt, die aus 17 international angesehenen Fachgelehrten des Versicherungs-rechts aus 13 europäischen Staaten besteht. Die verantwortliche Betreuung obliegt dem An-tragsteller als Vorsitzendem der Gruppe (bzw. seinem Stellvertreter) sowie den Mitarbeitern des Innsbruck Büros. Schritt für Schritt werden die einzelnen Artikel des Restatements konzi-piert. Auf halbjährlich stattfindenden Workshops erfahren sie eine eingehende Diskussion.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Innsbruck - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Helmut Heiss, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald - Deutschland

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