Siedlungs- und Staatsorganisation der Bukowina 1774-1918
Settlement and state organisation in the Bucovine 1774-1918
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (60%); Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung (40%)
Keywords
-
Habsburg Monarchy,
State planning,
Stettlement organisation,
Historical Geography,
Austro-Hungarian Empire,
Bucovine
Am 11. November 1918 besetzten rumänische Truppen die Bukowina und durch die Beschlüsse der Pariser Konferenzen kam dieser Landstrich zum Königreich Rumänien. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte die Bukowina, seit 1775 Teil der Monarchie, zu Österreich-Ungarn. Seither begann von österreichischer Seite das politische und vor allem wissenschaftliche Interesse an der Bukowina langsam zu versiegen. Die Bukowinaforschung blieb auch nach 1945 eine Marginalerscheinung der österreichischen Wissenschaft und wurde weitgehend von Forschern aus der Bundesrepublik Deutschland mit wenig Österreich bezogenen Fragestellungen dominiert. Das österreichische Staatswesen war während der Herrschaft Maria-Theresias und Josephs II. in eine Phase des politischen Umbaus getreten. Ein neuer Staat mit zentraler Verwaltung und klaren Grenzen, sowohl nach innen als auch nach außen wurde in den Kanzleien entworfen und in der Realität versucht umzusetzen. In den älteren Kronländern der Monarchie stießen diese Reformen auf den Widerstand regionaler Interessensverbände, die sich durch die zunehmende Sogwirkung des Zentrums um ihren Einfluß gebracht sahen. In der Bukowina hingegen gab es keine nennenswerten und in ihrer Struktur nachhaltig konsistenten Kräfte, die gegen solche Reformen auftreten hätten können. Der Grenzraum, in dem die Bukowina liegt, war durch jahrelanges Kriegsgeschehen gebietsweise entvölkert und devastiert. Eine rasche Aufsiedlung verbunden mit wirtschaftlicher Konsolidierung lag daher im Interesse des Staates bzw. galt es auch bestehende Siedlungen stärker an die neu zu webende staatliche Struktur zu binden. Innerhalb von wenig mehr als 140 Jahren entstanden Siedlungs- und Landschaftsstrukturen, die trotz aller Veränderungen während des 20. Jahrhunderts für die Bukowina bis heute prägend sind. Eine eingehende, wissenschaftlich fundierte Betrachtung des Zusammenwirkens von Siedlung und dem Entstehen eines modernen Territorialstaates am Idealbeispiel der Bukowina liegt bisher nicht vor. Innerhalb dieses Komplexes sind daher vier Grundfragen zu formulieren: - Wie organisierte der Staat die Besiedlung der Bukowina und welche Voraussetzungen waren dafür zu schaffen? - Welchen Einfluß übten dabei die Behörden der mittleren und unteren Ebene aus bzw. welche Wechselwirkungen zu den Planungsvorhaben der Wiener Zentralbehörden können festgestellt werden? - Ab welchem Zeitpunkt begann sich der Besiedlungsvorgang zu entstaatlichen und wie gestaltet er sich weiter? - Sind die Strukturen dieser Kulturlandschaft von ausreichender Dauer, um nach dem Zerfall der UdSSR eine Ausgangsbasis für ein neues Regionalbewußtsein zu bilden, die in anderen kollektivierten Gebieten der Ukraine zerstört worden sind?
Betrachtet man auf der Ebene des gesamten Herrschaftsgebietes des Habsburgerreiches - 1914 am beginnenden Ende der Doppelmonarchie - das Herzogtum Bukowina als östlichstes Kronland Österreichs, so gewinnt man oberflächlich den Eindruck einer entfernten Provinz. Stellt man das Gebiet jedoch in einen Sinnzusammenhang mit seiner Nachbarschaft und setzt man den Maßstab auf regionaler Ebene an, so ergibt sich ein weitaus differenzierteres Bild. Seit der Mitte des 19. Jh. hatte das Ländchen im Verband der Monarchie einen enormen Aufschwung genommen. Ein ausgeprägtes, übernationales Landesbewusstsein war im Entstehen begriffen. 1910 erreichte man in der Bukowina einen vorbildlichen Wahlrechtsausgleich zwischen den verschiedenen Nationen des kleinen Landes. Obwohl Rumänen und Ruthenen (`Ukrainer`) die Bevölkerungsmehrheit stellten, waren sie gemeinsam mit den anderen Nationen des Kronlandes (Deutsche (Juden), Slowaken, Ungarn, Russen, etc.) darauf angewiesen eine auf Konsens ausgerichtete Landespolitik zu betreiben und keine der Nationen auf Dauer und Kosten anderer zu bevorzugen. Ungeachtet massiver Probleme im Zusammenleben dieser Gruppen, hatte man v. a. im Vergleich zu anderen Teilen der Monarchie einen lösungsorientieren Ansatz eines Miteinanders gefunden. Die Wahrnehmung der Moldau in der europäischen Öffentlichkeit und Politik seit dem 17. Jh. war v. a. durch die Türkenkriege geprägt. Mit der Ausdehnung des Habsburgerreiches nach Südosten auf Kosten des Osmanischen Reiches erlangte die Moldau für Wien einen militärisch zunehmend wichtigen Status als ein den Karpaten im Osten vorgelagertes Bindeglied zwischen Siebenbürgen und Galizien-Lodomerien. Seit der militärischen Besetzung der Bukowina durch österreichische Truppen im Jahr 1774 versuchte der moderne Territorialstaat das Gebiet schrittweise den Anforderungen zeitgenössischer Verwaltungspraxis anzupassen. Zunächst galt es das gewaltsam erworbene Territorium international durch Verträge als Teil des Habsburgerreiches anerkennen zu lassen. Gleichzeitig mit der Abgrenzung nach außen versuchte Wien, Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftskraft der Bukowina zu setzen. Deutsche Ansiedler aus dem Heiligen Römischen Reich sollten langfristig helfen, die gesamtwirtschaftliche Produktion des Landes zu verbessern. Im Verlauf des 19. Jh. klärte sich nur langsam der endgültige innenpolitische Status des Gebietes. Von 1774-1786 stand die Bukowina unter militärischer Direktverwaltung Wiens. Von 1786-1848 gehörte das Land als 19. Kreis zu Galizien-Lodomerien. Der Schwebezustand begann sich erst in den Jahren 1848-1861 zu lösen. Die Bukowina wurde zum eigenen Kronland innerhalb der Habsburgermonarchie erhoben. Die Periode zwischen 1774 und 1918 formte zu einem wesentlichen Teil die heute noch bestehende Kulturlandschaft der Bukowina. Vielfach bestehen ältere, in dieser Zeit gelegte Strukturen noch heute sichtbar fort. Trotzdem pausten sich auch in der modernisierten österreichischen Bukowina ältere Traditionen der Moldau durch, wenngleich diese wesentlich schwächer waren als in anderen Teilen der Monarchie.
- Universität Innsbruck - 100%
- Hugo Penz, Universität Innsbruck , assoziierte:r Forschungspartner:in