Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland
Double Tax Convention Austria-Germany
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN,
ÖSTERREICH-BRD
Das gegenwärtige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland wurde im Jahre 1954 abgeschlossen und ist mittlerweile das älteste noch in Kraft stehende Abkommen. Seit vielen Jahren verhandeln die Finanzverwaltungen an einem neuen Abkommen. Im Mai 1998 konnten sich die Delegationen auf den Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens einigen. Es soll im Jahre 2000 wirksam werden und dann das alte Abkommen ersetzen. Da Deutschland der bedeutendste Handelspartner für Österreich ist, sind die Bestimmungen des Abkommens von größter praktischer Bedeutung für grenzüberschreitende Transaktionen. Das Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien untersucht mit dem vorliegenden Forschungsprojekt die Artikel des neuen Abkommens. Weiters wird ein Vergleich mit den alten Abkommensbestimmungen und den Regelungen des OECD-Musterabkommens gezogen. Auf diese Weise erhöht das Forschungsprojekt die Rechtssicherheit für die österreichischen Unternehmen, Privatpersonen und die Finanzverwaltung.
Ziel des Forschungsprojekts war es, das neue DBA Ö - D grundlegend zu untersuchen und dadurch Auslegungsfragen, die zur Rechtsunsicherheit der mit diesem Rechtsbereich beschäftigten Personengruppen in der Praxis führen können, zu klären. Im ersten Jahr der Forschungstätigkeit wurde an der Wirtschaftsuniversität Wien gemeinsam mit der Landesgruppe Österreich der International Fiscal Association zum DBA-Entwurf ein Seminar abgehalten. Rund 500 Praktiker und Wissenschaftler aus Österreich, Deutschland und der Schweiz wohnten dieser Veranstaltung bei. Die Vorträge wurden in dem Sammelband "Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland" veröffentlicht. Im folgenden Jahr wurde das Projekt durch Einzelpublikationen fortgesetzt. oUniv.-Prof. Dr. Wolfgang Gassner hat sich dem Methodenwechsel und dem Missbrauchsvorbehalt nach dem Entwurf des Abkommens gewidmet. Darüber hinaus hat er sich mit der Zukunft der österreichischen Abkommenspolitik und, gemeinsam mit Univ.-Ass. Mag. Gerd Konezny, mit den vermögens-verwaltenden Personengesellschaften auseinander gesetzt. oUniv.-Prof. Dr. Michael Lang hat sich eingehend mit den Problemen der Personen-gesellschaften im DBA-Recht auseinander gesetzt. Konzentriert hat er sich insbesondere auf die Sondervergütungen, die gerade zwischen Österreich und Deutschland auf Grund der historisch vergleichbaren Rechtsgrundlagen von Interesse sind. Außerdem hat beschäftigte er sich mit der Problematik der Qualifikationskonflikte im Zusammenhang mit der Besteuerung von Personengesellschaften, wiederum besonders im Hinblick auf den neuen Entwurf und die vorgesehenen Lösungen. Univ.-Ass. Mag. Gerd Konezny widmete sich einer neuen Sondervorschrift des DBA, die auf die Behandlung von Verlusten eingeht und einen Lösungsansatz für die in der Literatur bemängelte fehlende Verlustrechnung, die im Ergebnis zu einer Doppelbesteuerung führen kann, darstellt. MMag. Dr. Josef Schuch beschäftigte sich mit dem Aktivitätsvorbehalt, verankert in Art 23 des neuen DBA Ö - D. Mag. Gerald Toifl widmete sich den Einkünften von Künstlern und Sportlern nach dem neuen DBA. MMag. Christoph Urtz ging auf die Geschäftsführervergütungen nach dem neuen DBA ein, die unter Art 16 Abs 2 zu subsumieren sind. Mag. Ulf Zehetner hat sich mit der Sondervorschrift für Gastprofessoren, Gastlehrer, Studenten und Auszubildende gemäß Art 20 des Entwurfs beschäftigt. In einer weiteren Untersuchung ist er auf die Arbeitgeber-eigenschaft von Personengesellschaften nach Art 15 Abs 2 OECD - MA eingegangen und hat dabei auch die Vorschriften des DBA-Entwurfes im Auge gehabt. Mag. Mario Züger hat sich dem Schiedsverfahren angenommen und dabei die neue Schiedsklausel im Entwurf zwischen Österreich und Deutschland diskutiert. In einer weiteren Untersuchung ist er auf die Zuständigkeit des EuGH, wie sie im DBA vorgesehen ist, eingegangen und hat dabei auch den Einfluss dieses Schiedsverfahrens vor dem EuGH für das Abgabenrecht beleuchtet.
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