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Modifikationen des internationalen Arbeitsrechts Österreichs durch den Beitritt zu EWR und EU - der Einfluß europarechtlicher Regelungen auf das österreichische internationale Arbeitsrecht

International labour law and membership of Austria to EC

Reinhard Resch (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P13072
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.03.1999
  • Projektende 28.02.2001
  • Bewilligungssumme 50.580 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    INTERNATIONALES ARBEITSRECHT, EU-BEITRITT, EUROPÄISCHES ARBEITSRECHT, SOZIALE SICHERHEIT

Abstract Endbericht

Das Projekt umfaßt zwei zeitliche Abschnitte. Im ersten Abschnitt werden die Rechtslage im internationalen Arbeitsrecht Österreichs unter Ausklammerung der Modifikationen durch den EG- bzw. EWR-Beitritt unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Lehre analysiert und auf dieser Basis zu einer die Besonderheiten und Vielschichtigkeiten des österreichischen Arbeitsrechts beachtenden Lösung der Kollisionsprobleme erarbeitet. Im zweiten Abschnitt werden die Modifikationen des internationalen Arbeitsrechts durch den Beitritt Österreichs zur EG bzw. zum EWR untersucht. Zu klären ist, in welchen Bereichen des österreichischen Arbeitsrechts eine Sonderanknüpfung aufgrund der Vorschriften der Verordnung 1408/71 erfolgt. Zu untersuchen sind dabei im speziellen die Besonderheiten aufgrund der Entscheidungen in der Rechtssache Paletta, die Änderungen aufgrund der Entsenderichtlinie sowie den Modifikationen des Regreßrechts der Sozialversicherungsträger. Die Untersuchung erfolgt jeweils unter Zugrundelegung der Lehre und Rechtsprechung in Österreich sowie rechtsvergleichend mit der BRD. Die gefundenen Lösungen für die Problemlagen sollen anhand praktischer Fälle verifiziert werden.

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU wurde die Republik ua verpflichtet, das europaeinheitliche Kollisionsrecht im Bereich der Schuldverträge einzuführen. Insofern ist es zu Änderungen der Rechtslage mit Inkrafttreten des EVÜ im Vergleich zur vorher geltenden Regelung des IPRG gekommen. Ziel des Projekts war die Untersuchung der maßgeblichen Änderungen der Kollisionsrechtlichen Behandlung von Arbeitsverträgen, die sich aus der Anwendbarkeit des EVÜ ergeben. Zumal das EVÜ aber gemäß Art 17 EVÜ nicht zurückwirkt, und das IPRG somit auf vor dem 1.12.1998 abgeschlossene Arrbeitsverträge weiterhin Anwendung findet, war auch eine umfassende Auseinandersetzung mit der alten Rechtslage notwendig. Die Bedeutung des Arbeitskollisionsrechts, dh der Ermittlung des auf internationale Arbeitsverhältnisse anwendbaren Rechts, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß internationale Arbeitsverhältnisse insbesondere aufgrund der im EGV gewährten Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 39 EGV) und der Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV) in zunehmenden Maße in Erscheinung treten. Nach einem ersten Einstieg in die kollisionsrechtlichen Grundlagen im 1. Kapitel der Arbeit, werden im 2. Kapitel die zahlreichen strittigen Fragen iZm der alten Rechtslage nicht nur dargestellt, sondern es wird dazu jeweils auch Stellung bezogen. Im 3. Kapitel werden die Abweichungen zur alten Rechtslage herausgearbeitet. Dem im Art 18 EVÜ formulierten Gebot der einheitlichen Auslegung Rechnung tragend werden die einschlägigen Art 6 EVÜ "Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse von Einzelpersonen" und Art 7 EVÜ "Zwingende Normen" ausgelegt. Zumal die dem EuGH in den Auslegungsprotokollen eingeräumte Auslegungskompetenz von diesem noch nicht wahrgenommen werden kann, ist auf diese Weise ein wesentlicher Beitrag zur vom EVÜ bezweckten Rechtsvereinheitlichung geleistet worden. Abschließend seien die wesentlichen Änderungen im Arbeitkollisionsrecht infolge Inkrafttreten des EVÜ kurz zusammengefaßt: Nunmehr können die Parteien des Arbeitsvertrages das anwendbare Recht auch schlüssig wählen. Neben der Rechtswahl und der objektiven Anknüpfung am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Ort der Niederlassung besteht auch die Möglichkeit der Anknüpfung und der engeren Verbindung. Schließlich hat im Gegensatz zum IPRG die Behandlung von Eingriffsnormen, wenngleich durch sehr unbestimmte Gesetzesbegriffe, eine ausdrückliche Regelung erfahren. Die Entsendung von AN zur Erbringung von Dienstleistungen stellt ein in der EU weit verbreitetes Phänomen dar. Bringt diese Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer erhebliche Vorteile, ist sie auch mit nicht zu unterschätzenden sozialpolitischen Problemen verbunden. Bedingt durch die unterschiedliche Wirtschaftskraft sowie aufgrund der sehr verschieden ausgestalteten Arbeits- und Sozialgesetzgebung differieren die für den "Faktor Arbeit" anfallenden Kosten erheblich. Dies ermöglicht es Dienstleistungserbringern aus "Niedriglohnländern" ihre Dienstleistungen in sog "Hochlohnländern" zu einem günstigeren Preis anzubieten. Zur Hintanhaltung dieses als "Sozialdumping" bezeichneten Phänomens wurde auf europäischer Ebene die "Entsenderichtlinie" erlassen, welche die Einhaltung bestimmter Mindestarbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates bei der Entsendung von AN vorsieht. In Österreich wurde die Entsenderichtlinie durch Novellen zum AVRAG und zum AÜG umgesetzt. Die Arbeit umfaßt neben einer Einführung in die Dienstleistungsfreiheit des Art 49 EGV als Grundlage der AN-Entsendung, eine umfassende Darstellung der Entsenderichtlinie sowie deren innerösterreichischer Umsetzung im AVRAG und dem AÜG. Überdies werden bestehende Europarechtswidrigkeiten der österreichischen Rechtslage aufgezeigt.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Linz - 100%

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