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Wahlgesetze von Baetica: zentrale und lokale Gesetzgebung

Electoral Rules from Baetica: Central and Local Legislation

Federico Russo (ORCID: 0000-0003-2621-0551)
  • Grant-DOI 10.55776/M2142
  • Förderprogramm Lise Meitner
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.11.2016
  • Projektende 31.10.2018
  • Bewilligungssumme 161.220 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (70%); Rechtswissenschaften (30%)

Keywords

    Roman History, Epigraphy, Roman Law, Roman Italy, Roman Provinces, Roman Empire

Abstract Endbericht

Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die Statuten der Municipia und Kolonien des Römischen Reiches Elemente aus römischen Gesetzen aufnahmen. Diesbezüglich ist das legislative Vorbild für die einzelnen lokalen Gesetze nicht immer einfach auszumachen. Darüber hinaus ist es schwierig, Umfang und Wesen der Abhängigkeit der lokalen Gesetze vom römischen Modell genauer zu bestimmen. Aufbauend auf den Ergebnissen meiner früheren Studien über die gesetzlichen Bestimmungen gegen die Wahlkorruption in den Statuten einiger Gemeinden der iberischen Halbinsel, will das vorgeschlagene Projekt die konkreten Prozesse aufzeigen, als deren Resultat beim Erlass der lokalen Wahlgesetze bestimmte Elemente von in Rom bereits in Kraft befindlichen Gesetze Verwendung fanden. Forschungsgrundlage werden die Inschriften aus der römischen Provinz Baetica sein, die aufgrund ihrer Detailiertheit als verlässliche Belege meiner Untersuchungen dienen. In einem ersten Schritt werden die in den relevanten Inschriften enthaltenen bereits erwähnten gesetzlichen Bestimmungen zur Abhaltung von Wahlen sowie zur Bekämpfung von Wahlkorruption gesammelt und systematisch herausgestellt. Auf der Grundlage dieser zusammenfassenden Darstellung werden in einem zweiten Schritt die lokalen Gesetze von Baetica sowohl mit den in Rom selbst gültigen Wahlgesetzen als auch mit den einschlägigen Gesetzen von römischen Städten in Italien verglichen werden. Die Wahlbestimmungen von Rom kennen wir aus literarischen Quellen, während die einschlägigen Gesetzgebungen der anderen Gemeinden Italiens aus epigraphischen Dokumenten erschlossen werden können. Im Hinblick auf die heterogene Natur der Belege erweist sich für meine vergleichende Studie ein interdisziplinäres Vorgehen als unumgänglich: Sowohl die Inschriften (juridische und Ehreninschriften) als auch die literarischen Quellen (historiographische wie juridische Texte) werden gleichermaßen einer allgemeinhistorischen und einer rechtshistorischen Analyse unterzogen werden. Vom rechtshistorischen Standpunkt aus werden die Ergebnisse meiner Studie einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Rechtsquellen von lokalen Gesetzen leisten. In allgemeinhistorischer Hinsicht wird gezeigt werden, wie die römische Zentrale den Zugang zu lokalen öffentlichen Ämtern und zu den Wahlurnen überhaupt regulierte. Die Resultate der Studie, die in Form einer Monographie veröffentlicht werden sollen, können dann des Weiteren als Ausgangspunkt für ein von mir geplantes umfassendere Forschungsvorhaben dienen, in dessen Rahmen die Wahlgesetze der römischen Städte des Reiches insgesamt gesammelt und systematisch darstellt werden sollen.

Im Rahmen zeitgenössischer Untersuchungen zur Verwaltung von Zentren des Römischen Reichs stellen Satzungen aus Munizipien und Kolonien eine wichtige Informationsquelle dar, denn sie bieten einen unmittelbaren Einblick in das zivile Leben von lokalen Gemeinden. Erwartungsgemäß ist die Quellenlage für das römische Italien besonders gut. Die epigraphischen Quellen aus dem römischen Spanien - genauer gesagt aus der Provinz Baetica - scheinen jedoch besonders reich an Detailinformationen zu sein, wobei die Lex Ursonensis und Lex Flavia Municipalis besonders hervorzuheben sind. Als einem wesentlichen Aspekt des öffentlichen Lebens in coloniae und municipia wurde den örtlichen Wahlgesetzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Bei der Untersuchung dieser Art von Quellen fiel eine Lücke in der zeitgenössischen wissenschaftlichen Behandlung dieses Themas auf: Vor der Abfassung der vorliegenden Untersuchung war eine umfassende und detaillierte Darstellung aller in juristischen wie nicht-juristischen Quellen des römischen Spanien dokumentierten Wahlnormen noch ein Desiderat. Zwar gibt es bereits einige Untersuchungen zu bestimmten Aspekten der Wahlvorgänge sowie einige detaillierte Beschreibungen, wie der gesamte Wahlprozess auf lokaler Ebene ablief, es wurde jedoch noch keine Studie vorgelegt, in der sowohl alle in vollständig auf uns gekommenen Statuten als auch alle in nur fragmentarischen Inschriften erwähnten Wahlprozeduren aus dem römischen Spanien gesammelt und umfassend analysiert wurden. Darüber hinaus und ganz allgemein war nicht klar, wie einzelne Elemente der römischen Wahlgesetzgebung (gemeint sind sowohl ganze Gesetze als auch bloße Auszüge von Rechtsnormen) in die örtliche Gesetzgebung übernommen wurden. Die Aufgabenstellung im vorgeschlagenen Projekt war dementsprechend zweifach: Zum einen sollte ein besseres Verständnis der Art und Weise erreicht werden, auf die in Rom bereits vorhandene Rechtsvorschriften als Modell für die Erstellung lokaler Gesetze und Satzungen verwendet wurden (wobei die Wahlgesetzgebung als Beispiel herangezogen wurde), andererseits sollten zahlreiche Aspekte der Wahlmechanismen von lokalen Gemeinden des römischen Spanien im Hinblick auf die in Rom geltenden parallelen und analogen Regeln geklärt und erläutert werden. Nach einer umfassenden und analytischen Darstellung sämtlicher Aspekte von Wahlen betreffender Quellen aus Baetica wurden die gesammelten Daten im Lichte der in Rom selbst und der in den römischen Gemeinden Italiens geltenden Wahlgesetze (wobei die letzteren bisher weitgehend vernachlässigt worden waren) untersucht. Aus historisch-juristischer Sicht werden die Ergebnisse dieser Forschung zur aktuellen wissenschaftlichen Debatte über die legislativen Quellen entsprechender Normen in Satzungen von Munizipien und Kolonien beitragen, indem sie die Untersuchung eines spezifischen Modells vorschlagen (nämlich die Rezeption römischer Wahlgesetzgebung auf lokaler Ebene). Aus historischer Sicht zeigt diese Untersuchung vor allem, wie die Zentralmacht den Zugang zu lokalen Magistraten und den Ausdruck des Wählerwillens mit Hilfe von Wahlgesetzen regulierte. Die Ergebnisse der Forschung wurden in einer Reihe von bereits in peer-reviewed Publikationen veröffentlichten Aufsätzen sowie in einer Monographie umfassend dargestellt, die alle als Modell für eine noch weitergehendere Untersuchung fungieren können, die dann der Sammlung und daran anschließenden Analyse von epigraphisch bezeugten Wahlregeln und -normen aus allen Provinzen des Römischen Reiches gewidmet sein sollte.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Wien - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Alejandro Bancalari Molina, Universidad de Concepcion - Chile
  • Cesare Letta, Università degli Studi di Pisa - Italien
  • Antonio Caballos Rufíno, Universidad de Sevilla - Spanien
  • Enrique Melchor Gil, University of Córdoba - Spanien
  • Valentina Arena, University College of London - Vereinigtes Königreich

Research Output

  • 1 Zitationen
  • 1 Publikationen
Publikationen
  • 2018
    Titel Sullo "ius adipiscendae civitatis Romanae per magistratum" nella "Lex Irnitana"
    DOI 10.5209/geri.61890
    Typ Journal Article
    Autor Russo F
    Journal Gerión. Revista de Historia Antigua
    Seiten 481-505
    Link Publikation

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