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Absprachen in Strafverfahren

Plea agreements in criminal proceedings

Andrea Lehner (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/J3654
  • Förderprogramm Erwin Schrödinger
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.12.2014
  • Projektende 30.09.2015
  • Bewilligungssumme 32.067 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Criminal Procedure Law, Plea Bargaining, Consensual Disposals, Common Law Tradition, Plea Agreements, Civil Law Tradition

Abstract Endbericht

Verfahrensabsprachen sind Vereinbarungen zwischen den Parteien des Strafverfahrens. Ziel ist, das Strafverfahren vorzeitig zu beenden sowie den Parteien durch die Absprache gewisse Vorteile zu ver- schaffen. Verfahrensabsprachen sind eine typisches Element von Strafverfahren, die auf die sogenann- te Common Law-Tradition zurückzuführen sind. In den letzten Jahrzehnten fanden Verfahrensab- sprachen aber auch Eingang in Strafrechtssysteme, die ihre Wurzeln in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition haben. Die internationalen Kriegsverbrechertribunale, deren Rechtsgrundlagen auf beide Rechtstraditionen zurückzuführen sind, erlauben teilweise die konsensuale Erledigung von Strafverfahren. Österreichisches Strafprozessrecht enthält bis dato keine Regelungen zu Verfahrensab- sprachen. Allerdings existieren derartige Absprachen in der Praxis und in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Diskussionen unter Akademikern und Praktikern zu diesem Thema. Anhaltende Kritik seitens der Öffentlichkeit lange Strafverfahren betreffend sowie beschränkte Personalressourcen in- nerhalb der Justiz indizieren die Notwendigkeit effizienter Mittel zur Verfahrensbeschleunigung. Das derzeitige Arbeitsprogramm der Bundesregierung hat die Verkürzung von Strafverfahren zum Ziel. Kernpunkte und wichtige Forschungsfragen sind: (i) Strafverfahren unterschiedlicher Rechtstra- ditionen im Rechtsvergleich (insbesondere Englisches und Österreichisches System); (ii) Argumente für und gegen Verfahrensabsprachen; (iii) umfassende Analyse des Englischen Rechts zu Verfah- rensabsprachen; (iv) kurze Analyse zu Verfahrensabsprachen in Deutschland und im internationalen Strafrecht; (v) Fragen der Vereinbarkeit von Verfahrensabsprachen mit den Grundprinzipien des öster- reichischen Strafprozessrechts; (vi) existierende Instrumente zur konsensualen Erledigung von Straf- verfahren in Österreich; (vii) Entwicklung von Modellbestimmungen für Verfahrensabsprachen für Österreich; (viii) ökonomische und kriminologische Aspekte. Folgenden Methoden werden angewendet: (i) Interpretation von Gesetzen und Rechtsprechung mittels traditioneller rechtswissenschaftlichen Methoden wie wörtliche, historische, systematische und teleologische Interpretation; (ii) Rechtsvergleich; (iii) Literaturanalyse; (iv) Interviews mit Praktiker. Das Projekt ist, beginnend mit November 2014, für eine Periode von 10 Monaten geplant. Ziel ist, die Resultate des Projekts mittels verschiedener Fachartikel in hochrangigen Fachzeitschriften zu ver- öffentlichen sowie auf internationalen Konferenzen zu präsentieren. Um für das Forschungsprojekt beste Resultate zu erzielen, ist ein Forschungsaufenthalt an der Uni- versität Cambridge unbedingt notwendig. Ein wichtiger Einfluss auf die österreichische Forschungs- landschaft ist zu erwarten, da es an Forschung zu diesem Thema mangelt. Die Autorin hat die Mög- lichkeit als Universitätsassistentin post-doc an die Universität Wien zurückzukehren und ihr im Ausland gewonnenes Wissen entsprechend einzusetzen.

Ziele des Projekts waren zum Verständnis von Absprachen in Strafverfahren, so wie sie das englische Recht vorsieht, in Österreich beizutragen und Ideen für eine mögliche zukünftige österreichische Regelung zu liefern. Die Untersuchungen zeigten, dass der überwiegend verwendete Begriff des plea bargaining kein passender Begriff für die Umschreibung der in England in diesem Bereich existierenden Regelungen ist, da dieser Begriff automatisch eine Verbindung zu einer gewissen Bazar-Atmosphäre herstellt, die allerdings nicht notwendigerweise Teil der unterschiedlichen Formen des untersuchten Phänomens ist. Ein neutralerer Begriff wie etwa plea discussions (die in weiterer Folge zur Schließung eines plea agreements führen können) erscheint treffender. Sowohl die englische Lehre als auch Praktiker stehen Verfahrensabsprachen über die Strafe, in denen der Richter involviert ist, sehr kritisch gegenüber. Absprachen über die Schuld zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, hingegen, sind ein integraler Bestandteil des englischen Rechts. Erst kürzlich wurden zwei Instrumente, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung gleichwertige Rechte bei der Führung von Verfahrensabsprachen geben sollen, im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geschaffen. Da diese bis dato nur selten verwendet wurden, ist nicht absehbar, dass sie möglichen weiteren Instrumenten in anderen Bereichen des Strafrechts als Vorlage dienen werden.Die Einführung von Regelungen zu Verfahrensabsprachen in Österreich ist letztlich eine politische Entscheidung. Zwei Fragen sind dabei wesentlich: Finden informelle Verfahrensabsprachen in Österreich tatsächlich statt? Ist eine gesetzliche Regelung für das Gewährleisten einer effektiven Strafrechtspflege notwendig? Finden Absprachen informell statt, worauf die im Zuge des Projekts geführten Interviews und die vorhandene Literatur hindeuten, so wäre eine gesetzliche Regelung sinnvoll. Denn ohne einer solchen kommt es zwangsläufig zu einer Ungleichbehandlung der Beschuldigten, da die Möglichkeit einer Absprache sehr von den beteiligten Personen und deren Bereitschaft sich auf eine Absprache einzulassen abhängt. Eine empirische Studie über Vorkommen und auftretende Formen von Absprachen in Strafverfahren in Österreich wäre allerdings zunächst von Nöten. In Bezug auf die Frage der Notwendigkeit einer Regelung, um eine effektive Strafrechtspflege zu gewährleisten, zeigte das Projekt, dass schon viele Normen für die Verkürzung von Strafverfahren in Österreich existieren. Im Bereich komplexer Wirtschaftsstrafverfahren könnte eine Regelung zu Verfahrensabsprachen aber jedenfalls zu einer Effizienzsteigerung führen. Für die Entwicklung einer solchen Regelung sind folgende Eckpunkte zu beachten: Nur Absprachen über die Strafzumessung und Absprachen über die Schuld, bei denen der Staatsanwalt gewisse Anklagepunkte fallen lässt, wenn der Beschuldigte hinsichtlich der restlichen ein Geständnis ablegt, erscheinen mit den Prozessgrundsätzen des österreichischen Strafrechts vereinbar. Diskussionen müssen unter Beiziehung des Verteidigers stattfinden, um den Beschuldigtenrechten ausreichend nachkommen zu können. Der Richter muss bereits während des Ermittlungsverfahrens jedenfalls eine Kontrollfunktion ausüben, um die Verurteilung Unschuldiger so weit als möglich auszuschließen. Opferinteressen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Berufung gegen ein Urteil welches auf einer Absprache basiert erscheint nicht sinnvoll, da dies dem Ziel der Absprache, einer Verfahrensverkürzung, entgegenliefe.

Forschungsstätte(n)
  • University of Cambridge - 100%

Research Output

  • 1 Publikationen
Publikationen
  • 2015
    Titel Verfahrensabsprachen in Wirtschaftsstrafsachen - Regelungen in Eng-land und Wales und die österreichische Situation [Plea Agreements in Economic Criminal Law Cases - Rules and Guidelines in England and Wales and the Situation in Austria].
    Typ Journal Article
    Autor Lehner A
    Journal ZWF-Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

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