Schmerzensgeld für Schock- und Trauerschäden, Teil 2
Schmerzensgeld für Schock- und Trauerschäden, Teil 2
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Case Law,
French And English Law,
Decisions Of Supreme And Other Courts,
Comparison Of Austrian,
Swiss,
German,
Relationship Of Close Family Members,
Other,
Relatives And Non-Related People
Das Werk umfasst 150 Seiten und enthält ein Index- und ein Inhaltsverzeichnis. Das Buch bildet einen 2.Teil zum Thema Schmerzengeld für Schock- und Trauerschäden, es handelt sich aber bei beiden Büchern um zwei selbstständige und voneinander völlig getrennte Werke. Einzig das Literatur- und Entscheidungsverzeichnis des ersten Teiles ist auch für den zweiten Teil zu verwenden. Das Buch beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zum Thema "Schmerzengeld für Schock- und Trauerschäden". Es gibt die wichtigsten Gerichtsentscheidungen aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Frankreich und England wieder. Stellt also eine Entscheidungssammlung dar. Das Buch gliedert sich in drei Großkapitel: Die Kernfamilie, Weitere Verwandte und Nicht Verwandte. Die Gerichtsentscheidungen sind in den Großkapiteln nach Ländern zusammmengefasst und mit Schlagworten versehen. Dem Indexverzeichnis kann man die Gerichtsentscheidungen mit den jeweiligen Schlagworten entnehmen. Die Schlagworte geben einen schnellen Überblick zum Entscheidungsgegenstand, z.B. Schock des Großvaters, fortgeschrittenes Alter. Die Entscheidungen aus Frankreich und der Schweiz könnten durchaus für Österreich richtungsweisend sein und in noch unjudizierten Bereichen Anhaltspunkte für die weitere Rechtsentwicklung liefern. Die umfangreiche und internationale Entscheidungssammlung soll es ermöglichen, jeden erdenklichen Schadensfall zu erwägen und bei der weiteren Rechtsentwicklung zu berücksichtigen. Die bisherige internationale Rechtsentwicklung regt an, in Zukunft andere Lösungen zu erwägen und problematischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Außerdem bieten die Materialien eine breite Diskussionsgrundlage.
- Bundesland Steiermark - 100%