Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
Diversion,
Täter-Opfer-Ausgleich,
Sanktionen,
Wiedergutmachung,
Mediation,
Gemeinnützige Leistung
Abstract
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der am 1.1.2000 in Kraft getretenen Strafprozessnovelle 1999,
BGBl I 55, die als bedeutendste Reform des Strafrechtssystem seit 1975 bezeichnet werden kann. Das in die
Strafprozessordnung neu eingefügte IXa. Haupstück ( 90a - 90m StPO) mit dem Titel "Diversion" enthält
Möglichkeiten für eine Beendigung des Strafverfahrens bei leichten und mittelschweren Straftaten ohne dass ein
Schuldspruch erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass der Verdächtige bereit ist, bestimmte Leistungen zu erbringen,
die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht für den konkreten Fall in einem Diversionsangebot . festgelegt
worden sind. Als Varianten einer diversionellen Erledigung kommen der Außergerichtliche Tatausgleich, die
Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrages, die Gemeinnützige Leistung und die Bestimmung einer Probezeit in
Betracht. Eine spezielle Bestimmung verfolgt den Zweck, dass im Rahmen eines diversionellen Vorgehens die
Interessen des Opfers bestmöglich gefördert werden. Die praktische Bedeutung der neuen Regelungen ist sehr
hoch: Im ersten Anwendungssjahr betrug die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen diversionellen Erledigungen
rund 40.000, was beinahe der Anzahl der gerichtlichen Verurteilungen in diesem Zeitraum entspricht. Neben einer
detaillierten Untersuchung der einzelnen Anwendungsvoraussetzungen für eine diversionelle Erledigung ist es ein
Hauptanliegen der vorliegenden Arbeit, die theoretischen Grundprinzipien für Diversionsentscheidungen
herauszuarbeiten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage nach dem Verhältnis von Schuld und
Präventionserfordernissen. Diskutiert wird außerdem das Problem, dass im Rahmen eines diversionellen Vorgehens
häufig nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft als faktischer Entscheidungsträger agiert. Ferner werden
Überlegungen zum Verhältnis zwischen Diversion und Unschuldsvermutung angestellt. Die für die Praxis
wichtigsten Untersuchungsergebnisse werden in einem Abschlusskapitel zusammengefasst.