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Rechtswissenschaften (100%)
Abstract
Druckkostenbeitrag D 3197Die Wahrung von AnlegerinteressenSusanne KALSS08.05.2000
Zentraler Anknüpfungspunkt kapitalmarktrechtlicher Regelungen bildet der Begriff der Kapitalanlage, die für den
Anleger die rechtliche Verknüpfung zum Markt und zum Verband darstellt. Die Kapitalanlagen Aktie,
Kommanditanteil, stille Beteiligung, Kapitalanteilschein, Genußrecht, Genußschein, Pensionsanwartschaft und
Kapitallebensversicherung zeichnen sich durch unterschiedliche rechtliche Rahmengefüge bei weitgehender
funktionaler Gleichheit und Austauschbarkeit aus. Die Kapitalanlage ist durch die Doppelseitigkeit, nämlich durch
das Begriffspaar der dualen vertraglichen Investmentbeziehung, die in ein Kollektiv eingebettet ist, und des
verselbständigten Handelsguts gekennzeichnet, die die beiden Referenzebenen für den Anleger, nämlich den
Verband und den Markt, offenkundig machen. Nach einer typologischen Beschreibung der Kapitalanlage (der
rechtlichen Institutionalisierung, der Zusammenführung von Kapital in Erwartung einer Gegenleistung
(Ressourcenpool), der Aufbringung von einer Vielzahl von Beitragenden, der Delegation der Verfügungsbefugnis,
der Beschränkung des Verlustrisikos auf das eingesetzte Kapital, der dauerhaften Verfügbarkeit des Emittenten
über das eingesetzte Kapital mit der gleichzeitigen Disponibilität durch den Kapitalanleger) werden die daraus
resultierenden Gefahrlagen und notwendigen rechtlichen verbands- und marktrechtichen Mechanismen analysiert.
Kontrolle und Handelsmöglichkeiten der Anleger können mit der glücklichen Wendung des exit and voice
eingefangen werden, die für die einzelnen Kapitalanlagen in unterschiedlicher Weise einsetzbar sind und deren
Verwendbarkeit angesichts bestehender Lücken systemgerecht fortentwickelt werden soll.