Atypische Beschäftigung: Trends und politische Regelung
Atypische Beschäftigung: Trends und politische Regelung
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D 3039 In der vorliegenden Arbeit geht es im ersten Teil darum zu untersuchen, ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Weise es in den untersuchten 13 Ländern sowie auf EU-Gemeinschaftsebene sozialstaatliche Regelungen gibt, die unmittelbar oder indirekt auf atypische Beschäftigungsformen Bezug nehmen und damit die sozialen und materiellen Bedingungen der atypisch Beschäftigten beeinflussen. Im Blickpunkt dabei stehen sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Regelungen. Der Darstellung dieser Regelungen ist vorangestellt die empirische Beschreibung des Arbeitsmarktes der untersuchten Länder - insbesondere im Hinblick auf Vorkommen und Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen auf Basis einschlägiger Daten und Statistiken von OECD, EUROSTAT und teilweise auch länderspezifischer Informationen. Im Blickpunkt dabei stehen: Teilzeit, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Arbeit auf Abruf, KAPOVAZ und sogenannte scheinselbständige Beschäftigung. Aufgrund der grundsätzlichen Relevanz der EU-Mitgliedschaft für sozialstaatliche Regelungen wurde der Großteil der EU- Mitgliedsländer (inklusive der Gemeinschaftsebene) untersucht. Darüber hinaus sind noch zwei weitere Länder Gegenstand der Darstellung, die von unterschiedlichem Interesse für das Thema sind: die USA - als Paradebeispiel für eine günstige Arbeitsmarktentwicklung und vielfach als Vorbild für europäische Staaten im Hinblick auf Beschäftigungserfolg gepriesen - hat eine merkbar unterschiedliche sozialstaatliche Tradition im Vergleich zu Österreich und den meisten europäischen Ländern. An Slovenien können die Arbeitsmarktentwicklung und sozialstaatliche Regelungen an einem Nachbarland aufgezeigt werden, das seit dem einschneidenden politischen und wirtschaftlichen Umbruch in den neunziger Jahren mit beträchtlichen Veränderungen und Herausforderung konfrontiert war und ist. Im zweiten Teil der Arbeit geht es um einen Vergleich der Entwicklungen in den untersuchten Ländern wie auch zugleich um eine Evaluierung der sozialstaatlichen Regelungen im Hinblick auf Teilhabechancen von Frauen. Die vorliegenden Länderanalysen, aber auch rezente einschlägige Darstellungen untermauern die Verbreitung der verschiedenen Facetten atypischer Beschäftigung. Als Resümee aus den Überblicken zur Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen kann festgehalten werden, daß 1. diese international weit auf dem "Vormarsch" sind, 2. dieser Trend - worauf sowohl die Ausbreitung atypischer Beschäftigung als auch die Kontinuität der Entwicklungsprozesse seit den siebziger Jahren hindeuten - ein unumkehrbarer und nicht bloß Ausdruck für einen Konjunktureinbruch des "Normalarbeitsverhältnisses" ist, 3. das "Normalarbeitsverhältnis" im Insgesamt betrachtet nach wie vor das dominante Beschäftigungsverhältnis in den untersuchten Ländern darstellt. Es gibt beträchtliche Unterschiede in der arbeits- und sozialrechtlichen Regulierung der einzelnen Beschäftigungsformen: Teilzeitarbeit stellt wohl die am häufigsten geregelte Form dar. Keine Regelungen gibt es durchwegs für Formen wie Arbeit auf Abruf, Job-Sharing, KAPOVAZ, Telearbeit und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit. Bei allen Regelungen kann zur Zeit von einer tatsächlichen Gleichstellung zwischen Normalarbeit und atypischer Beschäftigung am Arbeitsmarkt und sozialstaatlich keine Rede sein.