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Verfassungsrecht und Stabilität in Südost-Europa

Constitutional Law and Stability in South Eastern Europe

Mirjam Polzer-Srienz (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/T79
  • Förderprogramm Hertha Firnberg
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.12.2000
  • Projektende 30.11.2003
  • Bewilligungssumme 144.328 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    MINDERHEITEN, MENSCHENRECHTE, FRIEDENSSICHERUNG, AUTONOMIE, SÜDOSTEUROPA, DEMOKRATISIERUNG

Abstract Endbericht

Hertha-Firnberg-Stelle T 79Verfassungsrecht und Stabilität in Südost-EuropaMirjam POLZER-SRIENZ27.06.2000 Gegenstand des Projekts "Verfassungsrecht und Stabilität in SO-Europa-Verfassungsrechtlicher Minderheitenschutz als Beitrag zur Stabilitätssicherung in SO-Europa" ist die rechtliche Analyse von Minderheitenfragen. Der Schwerpunkt der Analyse liegt im Bereich des Verfassungsrechts und der Rechtsvergleichung. Als rechtsvergleichende Methode, die besonders auf die soziale Funktion der Rechtsnormen zielt, wird die funktionelle Rechtsvergleichung angewendet. In der Arbeit werden die Auswirkungen verfassungsrechtlich garantierter Minderheitenrechte auf eine dauerhafte Friedenssicherung und die Vermeidung von Gewalt in den Staaten SO-Europas untersucht. Anhand ausgewählter Verfassungen soll nachgewiesen werde, daß die Implementierung von Minderheitenrechten in das Verfassungssytem zur Friedenssicherung zwischen verschiedenen Ethnien beitragen kann. Eine Forschungshypothese ist hierbei, daß die Errichtung einer "demokratischen Infrastruktur" der Konfliktregelung, mit der divergierende Interessen koordiniert, harmonisiert und realisiert werden können, eine Voraussetzung für die Friedenssicherung ist. Die Institiutionalisierung von Konfliktregelungsmechanismen, die eine Lösung auf demokratische Weise garantiert, kann eine Eskalation ethnischer Spannungen verhindern. Minderheitenfragen und strukturelle Defizite sind u.a. die Ursache für Konflikte in Südosteuropa. Die ethnisch, kulturell, religiös, sprachlich, wirtschaftlich und politisch heterogenen Staaten SO-Europas weisen einige gemeinsame Konfliktpotentiale wie z.B. ungelöste Grenz- und Minderheitenfragen, Defizite im Demokratisierungsprozeß und unterentwickelte Konfliktlösungsmechanismen auf. Mögliche Lösungsstrategien für diese Konfliktpotentiale sollen am Beispiel der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Jugoslawien aufgrund ihrer gemeinsamen historischen Erfahrungen herausgearbeitet werden. Dabei wird auf die föderative Verfassung der SFRJ von 1974 zurückgegriffen und die Entwicklung vor allem der Republiksverfassungen von Serbien Montenegro und Slowenien hinsichtlich minderheitenrechtlicher Bestimmungen untersucht. Die Arbeit wird u.a. mit den Aktivitäten des Koordinators des Nebentisches "Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören" (Arbeitstisch: Demokratisierung und Menschenrechte) des Stabilitätspaktes für SO- Europa Hr.Dr. Mitja Zagar (Institute for Ethnic Studies, Slo) verknüpft.

Gegenstand des Projekts "Verfassungsrecht und Stabilität in Südosteropa" war die rechtliche und politikwissenschaftliche Analyse von Minderheitenbestimmungen in den Verfassungen der "neuen Demokratien" auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien und deren Auswirkung auf die Stabilitätssicherung in Südosteuropa. Ausgangspunkt für die Konzeption des Projekts war die Hypothese, dass auf Grund der Tatsache, dass auch nach den gewaltsamen Auseinadersetzungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien alle untersuchten Staaten (Slowenien, Kroatien, Serbien und Montenegro und Mazedonien) ethnisch äußerst heterogen sind - außer Slowenien - und als Nationalstaaten gegründet wurden, die Errichtung einer sogenannten demokratischen Infrastruktur der Konfliktregelung mit der unterschiedliche Interessen koordiniert und harmonisiert werden können, eine wichtige Voraussetzung für die Friedenssicherung ist. Die Analyse im Rahmen des Projekts hat die Arbeitshypothese bestätigt und gezeigt, dass die Implementierung von Minderheitenrechten sehr wohl zur Friedenssicherung beitragen kann. Mit dem Projekt wurden vielfältige Ziele verfolgt und weitestgehend auch erreicht. Die Ziele umfassten z.B. persönliche berufliche Ziele der Projektleiterin, weiters fachliche Ziele (im Bereich Verfassungsrecht und Politikwissenschaft), soziale Ziele bzw. Kommunikationsziele und stabilitätspolitische Ziele). Als Methode wurde die funktionelle Rechtsvergleichung angewendet, die sich als besonders geeignet erwies, Rechtsinstitute des Minderheitenschutzes, die die Funktionen der Konfliktprävention bzw. der Konfliktregelung erfüllen, auf ihre Effektivität zu untersuchen. Als Ausgangspunkt der Betrachtungen wurde die letzte große Verfassungsreform der ehemaligen SFR Jugoslawien aus dem Jahr 1974 gewählt und deren Bedeutung für den Zerfall Jugoslawiens analysiert. Weiters wurden auch aktuelle Entwicklungen der politischen Kultur in den neu entstandenen Staaten auf dem Gebiet Ex-Jugoslawiens einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Um aber die tatsächliche Funktion und insbesondere die spezifische Situation in den verglichenen Ländern analysieren zu können, wurden auch Forschungsaufenthalte durchgeführt, statistische Daten analysiert und Interviews mit sog. "Key players" d.h. mit wichtigen Persönlichkeiten sowie mit Vertretern politischer und wissenschaftlicher Institutionen vor Ort durchgeführt, wobei auch sozial -und politikwissenschaftliche Methoden zur Anwendung kamen. Entsprechend den formulierten Projektzielen sind auch die Projektergebnisse zahlreich und vielfältig. Die Implementierung von Minderheitenrechten in die Verfassungssysteme ist als wichtiger Schritt zur Friedenssicherung zwischen verschiedenen Ethnien zu werten, denn die Errichtung von wirkungsvollen demokratischen Konfliktregelungsmechanismen garantiert eine Lösung von Konflikten auf demokratischer und gewaltfreier Basis. Der verfassungsrechtliche Minderheitenschutz in den untersuchten Ländern ist sehr unterschiedlich, weist aber einige Gemeinsamkeiten auf. Die Reduzierung der Ursachen bestehender und historischer gesellschaftlicher Konflikte allein auf ethnische Differenzen wird jedoch der komplexen Problemlage nicht immer gerecht. Entsprechende eindimensionale Konfliktregelungsmodelle erweisen sich als nicht zielführend für die Bildung einer dauerhaften Friedensordnung (siehe z.B. Kosovo/a). Die Stabilisierung der neu errichteten demokratischen Infrastruktur hängt auch von der Integration in eine europäische Rechts- und Friedensordnung ab. Die Durchführung des Projektes unter Einbeziehung vor allem von zahlreichen Wissenschaftern aus den untersuchten Ländern trägt zu einem erweiterten Wissen im Bereich des Forschungsschwerpunkts bei, das von großem Interesse für die zukünftige EU Außenpolitik, insbesondere im Zuge des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU und zukünftiger EU-Erweiterungsrunden sein könnte.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Innsbruck - 100%
Nationale Projektbeteiligte
  • Anton Pelinka, Universität Innsbruck , assoziierte:r Forschungspartner:in

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