Die indigenen Völker im internationalen u. nationalen Recht. Eine Analyse der völkerrechtlichen Standards und ihrer Umsetzung ins innerstaatliche Recht am Beispiel Perus.
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Forschungsziel ist es, die Entwicklung der internationalen Standards über die Rechte der indigenen Völker zu untersuchen und deren Stellung in einer nationalen Rechtsordnung (Peru) am Maßstab der internationalen Standards zu messen. Wesentliche Aspekte zu den ausgewählten vier Themenbereichen sind: 1. Indigene Völker oder Minderheiten? Die Tendenz geht dahin, indigene Völker als eine besondere rechtliche Kategorie anzusehen. Die indigenen Organisationen selbst lehnen eine Klassifizierung als `Minderheiten` ab und fordern eine Anerkennung als `Völker` mit Recht auf Selbstbestimmung. In Peru und allgemein in Lateinamerika werden keine indigenen Völker anerkannt; die indigene `Bevölkerung` gilt als integrierender Bestandteil des Nationalstaates. 2. Selbstbestimmungsrecht der indigenen Völker Die Debatte anläßlich der Formulierung einer Universellen Deklaration über die Rechte indigener Völker durch die `UN-Working Group on Indigenous Populations` hat zu einem Überdenken des Kolonialismusbegriffs geführt. Rechtsexperten bezeichnen indigene Völker als kolonisierte Völker, die ein Recht auf Dekolonisierung haben. Es wird auch der Begriff des internen Kolonialismus verwendet. Was die nationale Rechtsordnung betrifft, so soll vor allem untersucht werden, wie sich der interne Kolonialismus in Peru äußert. Hierbei kann die ständig gültige Rechtslage, aber auch der rechtliche Rahmen des öffentlichen Notstandes und seine diskriminierende Anwendung auf die indigene Bevölkerung untersucht werden. 3. Integration/Assimilation Die ILO-Konvention 107, in der die Integrationsdoktrin enthalten ist, ist weiterhin das wichtigste internationale Instrument für indigene Völker, auch wenn seit 1991 die Nachfolgekonvention 169 in Kraft ist. Im lateinamerikanischen Kontext hat die Integrationsdoktrin im Rahmen der OAS eine besondere Prägung im Sinne der Assimilation oder Akkulturation erfahren. 4. Das Recht auf Territorium Der Territorialerwerb in Kolonien stützt sich vielfach auf die Theorie der `terra nullius`. Diese Theorie wird bis heute in den lateinamerikanischen Staaten mit der Bezeichnung der `tierras baldias` vor allem auf indigene Territorien im Amazonasgebiet angewandt. Wie in anderen Ländern hat in Peru für die indigenen Bauerngemeinschaften die Agrarreform zu keiner Rückgewinnung des in den verschiedenen historischen Abschnitten verlorenen Landes geführt.
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