Die Kontrollfunktion des Parlaments
Parliamentary Control
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
- Parlamentsrecht,
- Demokratische Kontrolle,
- Parlamentarische Demokratie,
- Rechtsvergleichung
Dem Parlament, das in der repräsentativen Demokratie das Zentrum der Herrschaftslegitimation bildet, wird neben der Gesetzgebungs- und der Wahlfunktion auch eine Kontrollfunktion zugesprochen, der insbesondere Kontrollkompetenzen gegenüber der Regierung zugeordnet werden. Zielsetzung der Untersuchung ist es, die Kontrollfunktion des Parlaments systematisch zu untersuchen und Schlussfolgerungen für die demokratischen Systeme in Europa zu ziehen. Dabei wird ein rechtsvergleichender Ansatz gewählt, der ausgehend von den Rechtsordnungen Österreichs, Deutschlands, Englands und der Europäischen Union zu einer Systematisierung und Typisierung der Kontrollkompetenzen der Parlamente führen soll. Eine zentrale These der Untersuchung lautet, dass sich die Kontrollfunktion des Parlaments in den untersuchten Rechtsordnungen ausgeweitet und intensiviert und somit an Bedeutung gewonnen hat, während die Gesetzgebungsfunktion wegen der Verlagerung von Gesetzgebungszuständigkeiten zu Lasten des Parlaments an Bedeutung verloren hat. Zudem wird angenommen, dass sich die parlamentarische Kontrollfunktion gewandelt hat. "Klassische" parlamentarische Kontrollkompetenzen, die in der Regel nachvollziehendem Charakter haben, wurden um Zuständigkeiten des Parlaments zu einer mitwirkenden Kontrolle ergänzt, bei der das Parlament in den Entscheidungsprozesse eingebunden und damit auch Mit-Träger der politischen Verantwortung wird. Diese näher zu untersuchenden Veränderungen haben Einfluss auf das System der (Staats-)Organe untereinander, auf eine der Organstruktur entsprechende Funktionszuweisung sowie auf die Art und Weise der Legitimationsvermittlung durch das Parlament. Sie werfen daher Fragen im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung sowie auf das Demokratieprinzip auf, die aus der Perspektive der Allgemeinen Staatslehre näher beleuchtet werden.
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