Buchpublikationen
Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Forscher:innen aller Fachdisziplinen.
Förderziele
Das Programm Buchpublikationen bietet Forscher:innen eine Förderung für die Herstellung ihrer wissenschaftlichen Bücher und deren zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gefördert werden neben Monografien auch Sammelbände und Proceedings.
Weitere angebotsspezifische Informationen
Beim Förderprogramm für Buchpublikationen besteht für Anträge, die Ergebnisse von FWF-geförderten Projekten veröffentlichen, die Möglichkeit eines beschleunigten Entscheidungsverfahrens. Dazu ist es erforderlich, dass das dem Publikationsvorhaben zugrunde liegende Projekt bereits eine Qualitätskontrolle durch den FWF erfolgreich durchlaufen hat und der Verlag dem FWF zwei positive, aussagekräftige und den Vorgaben des FWF entsprechende Gutachten für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stellt.
Anträge mit beschleunigtem Entscheidungsverfahren können nur eingereicht werden, wenn:
- die beantragte Publikation Ergebnis eines vom FWF geförderten Projekts ist und
- der Verlag, bei dem die Publikation erscheint, ein internationales Begutachtungsverfahren des gesamten Manuskripts durchgeführt hat.
Förderdauer und Förderhöhe
- Die Publikation muss innerhalb von 36 Monaten nach der Bewilligung erschienen sein.
- Die Förderung wird in Modulen beantragt. Die maximale Förderhöhe beträgt 22.000 Euro.
Voraussetzungen
- Präsentation der Ergebnisse wissenschaftlicher Grundlagenforschung von internationaler Relevanz
- Verpflichtende zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung
- Verpflichtende Durchführung eines Lektorats, Fremdsprachenlektorats oder einer Übersetzung
- Für weitere Details siehe Antragsrichtlinien
Vergabe
Entscheidung durch den Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF
Informationen zur Antragstellung
Laufende Einreichung über das elektronische Antragsportal elane möglich
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF
Einreichung
Laufend möglich
Beratung und Kontakt
Mag. Doris Haslinger
doris.haslinger(at)fwf.ac.at
+43 676 83487 8305
Antragsportal
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung sind Zeitschriften, Jahrbücher, Festschriften, Tagungs- und Kongressberichte (Proceedings) ohne spezielle Fokussierung, Neuauflagen (Reprints, Sammelbände mit bereits erschienenen Aufsätzen), Lehrbücher, Bibliografien, Kataloge zu Ausstellungen, Kataloge zu Sammlungen, Bildbände, Faksimileausgaben, Werke von lokalem Interesse (z. B. Gemeindechroniken) und Qualifikationsschriften unterhalb der Dissertation ausgeschlossen.
Anträge werden abgesetzt, d. h. ohne Begutachtung abgelehnt, wenn das Werk bereits erschienen ist bzw. sich im Satz oder im Druck befindet.
Wird vom FWF ein Lektorat finanziert, das schon vor der Einreichung beim FWF durchgeführt wurde?
Der FWF finanziert unter folgenden Bedingungen rückwirkend ein Lektorat, das bereits vor der Einreichung durchgeführt wurde: In der Begutachtung darf kein weiteres Lektorat für notwendig erachtet werden.
Der Verlag bzw. der:die Antragsteller:in muss dem FWF ein Änderungsprotokoll zur Überprüfung der Durchführung des Lektorats zur Verfügung stellen. Das heißt, der FWF muss nachvollziehen können, dass ein Lektorat vor der Einreichung des Manuskripts stattgefunden hat. Der Name des:der Lektor:in ist bekannt zu geben.
Werden Dissertationen und Habilitationen gefördert, die in Österreich geschrieben wurden?
Der FWF fördert Habilitationen und überarbeitete Dissertationen von beim FWF antragsberechtigten Personen. Der FWF fördert Habilitationen und überarbeitete Dissertationen von Personen, die nicht beim FWF antragsberechtigt sind, bis 3 Jahre nach Abschluss der Arbeit, wenn diese in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt und angenommen wurden. Dabei ist es weder relevant, ob es sich um eine:n österreichische:n Staatsbürger:in handelt, noch ob der:die Autor:in in Österreich tätig ist. Personen, die in einem anderen Land eine Professur innehaben, sind nicht beim FWF antragsberechtigt.
Wann darf ein:e Herausgeber:in einen Antrag beim FWF stellen?
Herausgeber:innen dürfen beim FWF nur beantragen, wenn es sich bei der Publikation um einen Sammelband handelt. In allen anderen Fällen darf ausnahmslos nur der:die Autor:in den Antrag stellen.