Das seit 1967 bestehende Forschungs- und Technologieförderungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten des Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF. Gemäß dieser gesetzlichen Grundlage wurde der FWF zum Zweck der Förderung der Forschung eingerichtet, die

  • projektbasiert, nach höchsten internationalen Standards und grundsätzlich themenoffen erfolgt,
  • dem Erkenntnisgewinn und der Erweiterung sowie Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse dient und
  • nicht auf Gewinn gerichtet ist.

Im Gesetz sind auch die wesentlichen Gremien, Kompetenzen und Entscheidungsprinzipien festgelegt. Das gesamte Forschungs- und Technologieförderungsgesetz steht im Rechtsinformationssystem des Bundes online zur Verfügung.

Allgemeine Förderrichtlinien des FWF

Im Rahmen der dem FWF vom Bund übertragenen Aufgaben hat der FWF allgemeine Förderrichtlinien erstellt, die für alle Förderprogramme des FWF gelten. Darin sind die Bestimmungen zum Verfahren für die Festlegung der Förderprogramme, zur Festlegung der Mindestinhalte der Förderprogramme, zur Darstellung von Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrfachförderungen sowie zur Definition von Zielen, Indikatoren und zur Durchführung von Evaluierungen festgelegt.

Programmspezifische Antragsrichtlinien

In den programmspezifischen Antragsrichtlinien sind darüber hinaus alle programmabhängigen Vorgaben und Regelungen festgelegt. Diese betreffen formale Antragsvorgaben, Qualifikationsvoraussetzungen der Projektleitung, Beurteilungskriterien und -verfahren, Beschränkungen der Anzahl der laufenden Förderungen, Kostenkategorien und Regelungen der Geräteanschaffungen, Erfordernisse des Berichtswesens sowie Ausnahmen vom Mehrfachförder- bzw. Mehrfachfinanzierungsverbot.

Sie finden die programmspezifischen Antragsrichtlinien direkt auf den Informationsseiten des jeweiligen Förderangebots.

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